Aufnahme von Flüchtlingen – Kommunen nicht im Stich lassen

Dr. Ulrich Maly

Düsseldorf. Die deutschen Städte stehen uneingeschränkt zu ihrer Verantwortung, Bürgerkriegsflüchtlinge und Asylbewerber aufzunehmen und ihnen zu helfen. Sie begrüßen, dass Bund und Länder erste Maßnahmen verabredet haben, um zusätzliche Aufnahmekapazitäten für Flüchtlinge zu schaffen und den Bau weiterer Unterkünfte zu erleichtern. Der Deutsche Städtetag appellierte heute nach Sitzungen seiner Spitzengremien Präsidium und Hauptausschuss in Düsseldorf an Bund und Länder, diese Maßnahmen zügig umzusetzen. Noch nicht ausreichend sei die personelle Aufstockung zur Bearbeitung von Asylanträgen durch den Bund. Die Länder seien gefordert, die Ausgaben der Städte für Unterbringung, Gesundheitsversorgung und soziale Leistungen für Asylbewerber zu tragen.

Der Präsident des Deutschen Städtetages, der Nürnberger Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly, sagte: „Wir nehmen derzeit viele Flüchtlinge aus Syrien, dem Irak und anderen Staaten auf. Das ist von allen politischen Ebenen gewollt und wird von einem großen Teil der Bevölkerung engagiert mitgetragen. Ein Teil der Asylbewerber wird als politisch verfolgt anerkannt, aber auch viele, die nicht anerkannt werden, werden lange Zeit bei uns bleiben. Die Verantwortlichen in den Kommunen sind derzeit stark gefordert, um die schutzsuchenden Menschen unterzubringen und zu versorgen. Das ist schon eine enorme Aufgabe. Wir begrüßen daher die Absicht des Bundes, die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen finanziell zu unterstützen. Die bisher zugesagten Maßnahmen von Bund und Ländern helfen und müssen durch weitere Schritte ergänzt werden. Ebenso wichtig ist: Die wachsende Zahl der Flüchtlinge stellt uns vor integrationspolitische Herausforderungen, die wir gesamt­gesellschaftlich schultern müssen. Denn wir wollen und müssen Menschen, die längere Zeit hier leben, auch vernünftig in Deutschland integrieren.“

Als positiv bewertet der Deutsche Städtetag, dass zwischen Bund und Ländern bereits konkrete Maßnahmen verabredet wurden. Beispielsweise wird das Bauplanungsrecht befristet vereinfacht, um bei Bedarf auch Flächen auf siedlungsnahen, unbebauten Grundstücken oder in Gewerbegebieten für Unterkünfte nutzen zu können. Wichtig sei auch der Gesetzentwurf, wonach Asylbewerber und Geduldete statt nach neun künftig bereits nach drei Monaten grundsätzlich erwerbstätig sein dürfen. Neue Unterbringungskapazitäten könnten zügig entstehen, wenn der Bund den Ländern und Kommunen leerstehende und derzeit nicht benötigte Bundesliegenschaften, etwa Kasernen, zeitnah und mietfrei überlassen würde, auch dazu gibt es positive Signale des Bundes. Zudem soll das Personal für die Bearbeitung von Asylanträgen aufgestockt werden, um die Verfahren zu verkürzen. Dies sei zu begrüßen, allerdings reiche die Personalaufstockung noch nicht aus und müsse sofort umgesetzt werden. Zudem müssten die Länder ihre Kapazitäten in zentralen Aufnahmeeinrichtungen erhöhen.

In einzelnen Ländern wurden bereits Verbesserungen verabredet, etwa um weitere Aufnahmeplätze und Notunterkünfte zu schaffen sowie die medizinische Versorgung in den Erstaufnahmestellen zu verbessern, zum Beispiel in Baden-Württemberg. Nordrhein-Westfalen hat zugesagt, die Pauschalen zur Kostenerstattung für die Kommunen zu erhöhen, zusätzliche Mittel für Gesundheitsversorgung und Betreuung bereitzustellen und Sicher­heitsmaßnahmen in Unterkünften zu verbessern.

Der Städtetagspräsident weitete den Blick über kurzfristige Hilfen für immer mehr schutzbedürftige Menschen hinaus auch auf die langfristigen Integrationsaufgaben: „Wir haben bisher überwiegend über die Spitze des Eisbergs – die Aufnahme in den Ländern und Kommunen – gesprochen, aber nicht über die große Integrationsarbeit, die vor uns liegt. Die Kommunen müssen den Flüchtlingen langfristig Wohnraum bieten, sie müssen die Integrations- und Deutschkurse organisieren. Sie müssen die Flüchtlingskinder in den Schulen und Kitas unterbringen und die Eltern bei der Arbeitsaufnahme unter­stützen. Die Städte sind bereit, sich für die Integration dieser Menschen aktiv zu engagieren. Bund und Länder sind gefordert, diese Anstrengungen zu unterstützen, indem sie ihre Integrationsprogramme finanziell besser ausstatten.“

Die Städte rechnen damit, dass aufgrund von zahlreichen Kriegen und Konflikten in verschiedenen Regionen der Welt über längere Zeit eine hohe Zahl von Flüchtlingen und Asylbewerbern in Deutschland Zuflucht suchen wird. Allein in den ersten zehn Monaten dieses Jahres haben fast 160.000 Menschen in Deutschland Asyl beantragt, etwa 56 Prozent mehr im Vergleich zum Vorjahr.

Die Vizepräsidentin des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeisterin Dr. Eva Lohse aus Ludwigshafen, machte deutlich, dass die Kommunen große Anstrengungen unternehmen, um Asylbewerber und Flüchtlinge menschenwürdig unterzubringen und zu versorgen: „Die Städte stellen sich gemeinsam mit Bund und Ländern ihrer humanitären Verantwor­tung. Derzeit bekommen die Kommunen allerdings Kosten für Asylbewerber in unterschiedlicher Höhe erstattet. Wir fordern daher die Länder auf, die Ausgaben der Städte für Unterbringung, Gesundheitsversorgung und soziale Leistungen vollständig zu tragen, zumal die Flüchtlingsversorgung Aufgabe der Länder ist.“

Der Deutsche Städtetag begrüßt, dass der Bundestag Anfang November endlich das Asylbewerberleistungsgesetz geändert hat, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2012 die damaligen Regelungen zur Höhe der Geldleistungen für verfassungswidrig erklärt hatte. Die Städte bemängeln, dass das Gesetz keine Mehrkosten veranschlagt, die infolge der Über­gangsregelungen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts entstanden sind und die den Kommunen ausgeglichen werden sollten. Dem Gesetz muss noch der Bundesrat zustimmen.

Diskutiert wird derzeit, ob die Versorgung von Asylbewerbern grundsätzlich anders geregelt werden soll. „Eine Aufhebung oder zeitliche Befristung des Asylbewerberleistungs­gesetzes und damit verbundene frühere Ansprüche auf andere Sozialleistungen müssen hinsichtlich der finanziellen und gesellschaftspolitischen Folgen intensiv erörtert werden“, betonte Lohse zu entsprechenden Forderungen. Im Falle einer Befristung der Geltungsdauer auf ein Jahr sei sicherzustellen, dass den Kommunen in allen Ländern keine Mehrbelastungen entstehen. +++ fuldainfo

Sie können uns jederzeit Leserbriefe zukommen lassen.

Diskutieren kann man auf Twitter oder Facebook

Hier können Sie sich für den fuldainfo Newsletter anmelden. Dieser erscheint täglich und hält Sie über alles Wichtige, was passiert auf dem Laufenden. Sie können den Newsletter jederzeit wieder abbestellen. Auch ist es möglich, nur den Newsletter „Klartext mit Radtke“ zu bestellen.

Newsletter bestellen