Audretsch wirft Union in Arbeitspflicht-Debatte Planwirtschaft vor

Asyl: Sozialverband VdK für Deutschkurse statt Arbeitspflicht

In der Debatte über eine Arbeitspflicht für Asylbewerber haben die Grünen vor allem die Union scharf angegriffen. „CDU und CSU pochen auf Arbeitsverbote und fordern gleichzeitig Pflichtarbeit für 80 Cent die Stunde“, sagte Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch der „Rheinischen Post“. „Das ist widersprüchlich, planwirtschaftlich und schafft mehr Bürokratie für die Kommunen.“ Die Vorschläge würden nicht bei der Lösung konkreter Probleme weiterhelfen, so der Grünen-Politiker. „Sinnvoller wäre es, Arbeitsverbote weiter abzuschaffen und Menschen in Arbeit zu bringen – in Unternehmen, zu anständigen Löhnen. Das hilft den Menschen und gleichermaßen den Betrieben, die händeringend Arbeitskräfte suchen.“

Die Pflicht zu gemeinnütziger Arbeit steht seit 1993 im Asylbewerberleistungsgesetz. Hierbei geht es um Arbeit, die „sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würde“. Eine Rechtsgrundlage für eine Pflicht zu Tätigkeiten im privaten Sektor gibt es nicht. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2019 kann der Gesetzgeber von Leistungsempfängern verlangen, an der Überwindung ihrer Hilfebedürftigkeit selbst aktiv mitzuwirken. Mitwirkungspflichten, die auf eine staatliche Bevormundung oder Versuche der „Besserung“ gerichtet sind, seien allerdings ausgeschlossen, argumentierte das Gericht. Laut Grundgesetz darf in Deutschland niemand zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden. Die einzigen Ausnahmen hiervon sind ein gerichtlich angeordneter Freiheitsentzug und eine allgemeine, für alle gleiche, öffentliche Dienstpflicht.

Asyl: Sozialverband VdK für Deutschkurse statt Arbeitspflicht

Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, hat in der Debatte um eine Arbeitspflicht für Asylbewerber die schnellere Anerkennung von Schul- und Ausbildungsabschlüssen und mehr Deutschkurse für Geflüchtete gefordert. „Wir lehnen den Vorschlag ab, Asylbewerber zu gemeinnütziger Arbeit zu verpflichten – auch wenn es laut Arbeitsminister nur um Einzelfälle gehen sollte“, sagte Bentele der „Rheinischen Post“. „Die eigentliche Herausforderung ist, dass wir mehr Arbeitskräfte in sozialversicherungspflichtigen Jobs brauchen“, sagte sie. „Die Anstrengungen sollten mehr auf einen zügigeren Einstieg in den Arbeitsmarkt gerichtet werden.“ Wichtig sei, dass Berufs- und Ausbildungsabschlüsse schneller und einfacher anerkannt werden. „Dazu muss es bessere Zugänge zu Deutschkursen und zur Berufsausbildung, generell für eine bessere soziale Teilhabe, geben“, sagte die VdK-Präsidentin. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) unterstützt eine Pflicht zur gemeinnützigen Arbeit von Asylbewerbern in Einzelfällen. Die Pflicht zu gemeinnütziger Arbeit steht seit 1993 im Asylbewerberleistungsgesetz. Hierbei geht es um Arbeit, die „sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würde“. Eine Rechtsgrundlage für verpflichtende Tätigkeiten im privaten Sektor gibt es nicht. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2019 kann der Gesetzgeber von Leistungsempfängern verlangen, an der Überwindung ihrer Hilfebedürftigkeit selbst aktiv mitzuwirken. Mitwirkungspflichten, die auf eine staatliche Bevormundung oder Versuche der „Besserung“ gerichtet sind, seien allerdings ausgeschlossen, argumentierte das Gericht. Laut Grundgesetz darf in Deutschland niemand zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden. Die einzigen Ausnahmen hiervon sind ein gerichtlich angeordneter Freiheitsentzug und eine allgemeine, für alle gleiche, öffentliche Dienstpflicht.

Berghegger gegen Arbeitspflicht für Flüchtlinge

Der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes hat vor einer Arbeitspflicht für Asylbewerber gewarnt. „Um mehr Asylbewerber in Arbeit zu vermitteln, ist eine Arbeitspflicht weder nötig noch zielführend“, sagte Hauptgeschäftsführer Andre Berghegger den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Es bedarf nur eine Anpassung der aktuellen Regeln, über die wir zwingend diskutieren sollten.“ Aktuell dürften Migranten nicht arbeiten, solange sie sich im Asylverfahren befänden, erinnerte Berghegger. „Wenn angemahnt wird, dass zu wenig Geflüchtete arbeiten, muss der erste logische Schritt sein, die Asylverfahren beschleunigt zu einem Abschluss zu bringen. Auch kann es eine Chance sein, die Beschäftigungsmöglichkeiten schon im laufenden Asylverfahren zu eröffnen, wenn die vorläufige Prüfung ein Recht auf Asyl erwarten lässt.“ Menschen, deren Asylantrag voraussichtlich positiv beschieden werde, sollten so schnell wie möglich eine Arbeit aufnehmen, bekräftigte Berghegger. Doch dürfe „eine pauschale Arbeitsmöglichkeit für alle Geflüchteten ab dem ersten Tag bis hin zu einer Arbeitspflicht“ nicht dazu führen, weitere Anreize für die Flucht nach Deutschland zu schaffen. Die Pflicht zu gemeinnütziger Arbeit steht seit 1993 im Asylbewerberleistungsgesetz. Hierbei geht es um Arbeit, die „sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würde“. Eine Rechtsgrundlage für eine Pflicht für Tätigkeiten im privaten Sektor gibt es nicht. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2019 kann der Gesetzgeber von Leistungsempfängern verlangen, an der Überwindung ihrer Hilfebedürftigkeit selbst aktiv mitzuwirken. Mitwirkungspflichten, die auf eine staatliche Bevormundung oder Versuche der „Besserung“ gerichtet sind, seien allerdings ausgeschlossen, argumentierte das Gericht. Laut Grundgesetz darf in Deutschland niemand zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden. Die einzigen Ausnahmen hiervon sind ein gerichtlich angeordneter Freiheitsentzug und eine allgemeine, für alle gleiche, öffentliche Dienstpflicht.

Pro Asyl äußert verfassungsrechtliche Bedenken zu Arbeitspflicht

Pro Asyl hat mit Blick auf die Debatte zu einer „Arbeitspflicht“ für Flüchtlinge rechtliche Zweifel geäußert. „Wir haben bei der Arbeitspflicht große verfassungsrechtliche und arbeitsrechtliche Bedenken, weil dies an Zwangsarbeit erinnert und sie für 80 Cent pro Stunde arbeiten müssen“, sagte der flüchtlingspolitische Sprecher Tareq Alaows dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Es braucht einen kompletten Zugang für Geflüchtete zum Arbeitsmarkt und keine Gesetze, die sie wie Menschen zweiter Klasse behandeln.“ Die Debatte über die sogenannte Arbeitspflicht für Geflüchtete sei „ausgrenzend und rassistisch“, kritisierte Alaows. „Sie suggeriert, dass die Menschen arbeitsunwillig sind. Dabei unterliegen sie oft gesetzlichen Arbeitsverboten und verlieren durch langwierige Verfahren für die Erlangung von Arbeitserlaubnissen Jobangebote wieder“, fügte der Pro-Asyl-Sprecher hinzu. „Anstatt Geflüchtete in menschenverachtende, ausbeuterische Arbeitsverhältnisse zu zwingen, sollten alle Arbeitsverbote für sie aufgehoben werden.“ Die Pflicht zu gemeinnütziger Arbeit steht seit 1993 im Asylbewerberleistungsgesetz. Hierbei geht es um Arbeit, die „sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würde“. Eine Rechtsgrundlage für einem Zwang zu Tätigkeiten im privaten Sektor gibt es nicht. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2019 kann der Gesetzgeber von Leistungsempfängern verlangen, an der Überwindung ihrer Hilfebedürftigkeit selbst aktiv mitzuwirken. Mitwirkungspflichten, die auf eine staatliche Bevormundung oder Versuche der „Besserung“ gerichtet sind, seien allerdings ausgeschlossen, argumentierte das Gericht. Laut Grundgesetz darf in Deutschland niemand zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden. Die einzigen Ausnahmen hiervon sind ein gerichtlich angeordneter Freiheitsentzug und eine allgemeine, für alle gleiche, öffentliche Dienstpflicht. +++

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