Ampel einigt sich im Streit um Cannabis-Legalisierung

Ärzteverband kritisiert Cannabis-Legalisierung als "Kapitulation"

Das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung soll offenbar weniger streng ausfallen als bisher geplant. Laut eines Berichts des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ sollen sich die Koalitionsfraktionen bei abschließenden Verhandlungen unter anderem darauf geeinigt haben, die Bannzone, in der der öffentliche Konsum von Cannabis verboten bleibt, deutlich kleiner zu fassen. Künftig gilt demnach, dass das Kiffen „in Sichtweite“ um den Eingangsbereich von Kitas, Schulen und anderen Jugendeinrichtungen untersagt bleibt, wobei in diesem Fall eine Entfernung von mindestens 100 Metern einzuhalten ist.

Bisher sollten generell 200 Meter gelten. Um einen „Fallbeileffekt“ zu verhindern, wird beim erlaubten Besitz von Cannabis zudem eine Toleranzgrenze eingeführt: Der Besitz einer Menge zwischen 25 und 30 Gramm gilt dem Bericht zufolge künftig als Ordnungswidrigkeit, die Strafbarkeit setzt erst bei Mengen darüber ein. Bisher war die Strafbarkeit bereits ab 25 Gramm vorgesehen. Auch die Regeln für den Eigenanbau werden entschärft: So wird der erlaubte Besitz aus selbst gezogenem Cannabis von bisher geplanten 25 auf 50 Gramm angehoben. Die Strafbarkeit soll hier ab 60 Gramm greifen, darunter gilt der Besitz als Ordnungswidrigkeit. Im Gesetz wird zudem klargestellt, dass sich die erlaubte Besitzmenge auf getrocknetes Cannabis bezieht. Ohne diese Änderung wäre es nach Ansicht von Experten gar nicht möglich gewesen, die erlaubten drei Cannabis-Pflanzen legal abzuernten. Darüber hinaus sieht die Einigung vor, dass eine Expertenkommission bis 31. März 2024 einen neuen THC-Grenzwert im Straßenverkehr festlegen soll. Der bisherige Wert von 1,0 Nanogramm je Milliliter Blutserum gilt als zu niedrig. Er kann noch Tage oder sogar Wochen nach dem Konsum überschritten werden.

Ärzteverband kritisiert Cannabis-Legalisierung als „Kapitulation“

Der Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Thomas Fischbach, äußert scharfe Kritik an der geplanten Teillegalisierung von Cannabis. „Es ist kein Zufall, dass sich alle Ärzteverbände durch die Bank gegen die Cannabis-Freigabe aussprechen. Eine Politik, die sich mit abstrusen Ideen gegen jeden Sachverstand durchsetzt, macht sich unglaubwürdig. Für mich ist das eine Kapitulation vor der Illegalität“, sagte Fischbach der „Welt“. „Der Cannabiskonsum bei Jugendlichen wird steigen, weil solche Substanzen auch immer an Jüngere weitergereicht werden“, warnt der Mediziner. Dies könne schwerwiegende Folgen für ihre körperliche und mentale Gesundheit haben. „Der chronische Cannabisgebrauch macht – salopp gesagt – doof und kann auch Psychosen verursachen.“ Es sei zwar richtig, dass der Jugendschutz auch aktuell nicht gewährleistet sei. „Aber inwiefern dieses Gesetz für mehr Jugendschutz sorgen soll, müsste mir erst mal jemand erklären“, so Fischbach. Dass die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung finanzielle Mittel für Aufklärungs- und Präventionsarbeit bekommen soll, etwa für eine neue digitale Plattform, hält Fischbach nicht für effektiv. „Können wir wirklich annehmen, dass sich die Jugendlichen in Scharen auf der Seite einer Bundesbehörde über Cannabis informieren werden? Wohl eher nicht.“ Präventionsangebote seien wichtig, bei dem geplanten Gesetz handele es sich allerdings um Verhaltensprävention – also um eine Maßnahme, die auf den einzelnen Menschen und dessen individuelles Gesundheitsverhalten abzielt. „Bei einem so gesundheitsgefährdenden Thema wie der Cannabis-Legalisierung halte ich Verhältnisprävention für wesentlich wirksamer, das heißt es muss möglichst teuer und mühsam sein, an Cannabis zu kommen“, so Fischbach. Leider werde ausgerechnet die Verhältnisprävention durch das neue Gesetz geschwächt. „Denn der Zugang wird, letztlich auch für Jugendliche, erleichtert und der Konsum in aller Öffentlichkeit normalisiert.“ Im Gesetzentwurf ist zudem vorgesehen, dass jugendliche Konsumenten nicht strafrechtlich verfolgt, sondern in schwerwiegenden Fällen den örtlichen Trägern der Jugendhilfe übermittelt werden – und diese sie dann zu einem Frühinterventionsprogramm bewegen. „Natürlich ist gezielte und individuelle Präventionsarbeit mit den Jugendlichen sinnvoller als eine Bestrafung. Ich sehe jedoch ein Ressourcenproblem“, sagt Fischbach. Die Jugendämter hätten bereits jetzt keine Kapazitäten mehr. „Die Cannabis-Freigabe ist einfach nicht durchdacht und soll in meinen Augen nur eine spezielle Klientel der Ampel-Regierung bedienen – und das zulasten der Kinder. Das ist fahrlässig.“ +++

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