Altmaier wehrt sich gegen Kritik nach Klimaschutz-Urteil

Peter Altmaier (CDU)
Peter Altmaier (CDU)

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hat sich nach dem Karlsruher Klimaschutz-Urteil gegen Kritik verteidigt. „Ich habe schon im letzten September genau das vorgeschlagen, was das Bundesverfassungsgericht jetzt beschlossen hat“, schrieb er am Donnerstagabend auf Twitter. „Jahresscharfe Aufteilung der Reduktionsmengen bis 2050 (Punkt 2 meiner 20 Klima-Vorschläge).“ Das hätten „damals allerdings nicht mal meine grünen Freunde unterstützt“, so der Minister. Nach der Einstufung des Klimaschutz-Gesetzes als teilweise verfassungswidrig hatte es unter anderem vom Koalitionspartner Kritik am CDU-Politiker gegeben: „Der Wirtschaftsminister kennt seit Monaten unsere Vorschläge zur Erhöhung der Ausbaupfade, zur alternativen Finanzierung der Kosten aus der EEG-Umlage und zu den notwendigen Baurechtsänderungen“, sagte SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch dem Nachrichtenportal T-Online. „Immer wieder hat Altmaiers Haus blockiert.“ Neben den konkret ausformulierten Zielen für die Jahre nach 2030, die das Verfassungsgericht jetzt angemahnt hat, brauche es auch „eine Schärfung unserer Klimaziele für 2030“, forderte der Sozialdemokrat. Doch der Ausbau der Erneuerbaren drohe immer wieder am Wirtschaftsministerium zu scheitern. „Selbst den gerade erzielten Minimalkonsens zum Ausbau der Erneuerbaren in den kommenden zwei Jahren hat das Ministerium versucht zu verwässern.“

Umweltökonomen dringen auf Reaktion nach Klima-Urteil

Ökonomen haben die Politik nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz zum Handeln aufgefordert. Die deutsche Politik müsse nun die Maßnahmen darlegen, mit denen sie die Klimaziele erreichen will, sagte Ottmar Edenhofer, Direktor des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung, dem „Handelsblatt“. „Die deutschen Emissionen werden nicht wegen dieses Urteils stärker sinken müssen, sondern wegen der Zielverschärfung der Europäischen Union.“ Ein zweiter Emissionshandel für Transport und Wärme auf Ebene der EU ermögliche einen glaubwürdigen Pfad zur Treibhausgasneutralität bis 2050. „Damit bekommen Unternehmen die Planungssicherheit, die sie für Investitionen in saubere Innovationen brauchen.“ Auch Martin Kesternich vom Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) forderte die Bundesregierung auf, die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen mit konkreten politischen Maßnahmen zu hinterlegen. Dabei komme dem CO2-Preis als „Leitinstrument“ eine Schlüsselrolle zu. „Dieser könnte, den langfristigen Reduktionspfaden folgend, entsprechend ausgestaltet werden“, sagte der stellvertretende Leiter des ZEW-Forschungsbereichs „Umwelt und Ressourcenökonomik, Umweltmanagement“ der Zeitung. Durch das Preissignal erhielten Unternehmen frühzeitig den Anreiz, in CO2-arme Technologien zu investieren. „Das garantiert nicht nur die Freiheitsrechte junger Leute, sondern ebnet einen klaren Pfad hin zu einer CO2-armen Wirtschaft und Gesellschaft.“ Volker Quaschning von der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, der ebenfalls in Karlsruhe geklagt hatte, forderte die Bundesregierung auf, ihre widersprüchliche Energie- und Klimaschutzpolitik zu beenden. „Anstatt den Klimaschutz und die Energiewende kontinuierlich zu blockieren und zu behindern, sollte die Regierung endlich die Chancen für die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt durch einen ambitionierten Klimaschutz erkennen“, sagte Quaschning dem „Handelsblatt“. Quaschning sieht die Vereinigten Staaten in dieser Hinsicht als Vorbild. „Die USA machen es uns vor und zeigen, wie man so auch die wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise signifikant abmildern kann.“

NRW-SPD will Milliarden-Fonds für Klimaschutz und Beschäftigung

Nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil fordert SPD-Fraktionschef Thomas Kutschaty für NRW einen 30-Milliarden-Euro-Fonds für Klimaschutz und Beschäftigung. „Der Wandel muss aktiv gestaltet werden und kann nicht dem Markt überlassen werden“, sagte er der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe). Ein verstärkter Klimaschutz bringe auch gute Arbeitsplätze. „Deshalb fordern wir einen Stabilitätsfonds in Höhe von 30 Milliarden Euro für Klimaschutz und Beschäftigung“, so Kutschaty. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zeige: „Mit der CDU ist kein Klimaschutz zu machen. Das gilt auch beim Klimaschutzgesetz in NRW.“ Die schwarz-gelbe Landesregierung habe keine konkreten Vorstellungen und Ziele für Nordrhein-Westfalen: „Wolkige und unklare Regeln hat das Verfassungsgericht aber heute kassiert.“ Das Bundesverfassungsgericht gab zuvor dem Gesetzgeber auf, bis Ende 2022 die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln . Junge Menschen seien durch die Regelungen im bisherigen Gesetz in ihren Freiheitsrechten verletzt, argumentierten die Richter. +++