Verkehrskontrollen an Fastnacht – Polizei Osthessen zog Bilanz

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Die verstärkten Verkehrskontrollen rund um das Fastnachtswochenende sollten ein deutliches Zeichen setzen: mehr Sicherheit auf den Straßen, weniger Risiko für alle Beteiligten. Die Polizei Osthessen hat nun Bilanz gezogen – und die Zahlen zeigen, wie notwendig diese Maßnahmen weiterhin sind.

Im Zeitraum vom 2. bis zum 18. Februar intensivierten die Einsatzkräfte ihre Kontrollen im Straßenverkehr mit einem klaren Ziel: alkohol- und drogenbedingte Fahrten frühzeitig zu erkennen und Gefahren für alle Verkehrsteilnehmenden zu minimieren. Knapp 1.000 Fahrzeuge wurden in den vergangenen beiden Wochen überprüft. Dabei stellten die Polizeikräfte 15 Fahrzeugführende unter Alkoholeinfluss sowie 19 unter Drogeneinfluss fest. Insgesamt mussten infolge dieser Verstöße zehn Führerscheine beschlagnahmt werden.

Gleichzeitig zeigt die Bilanz auch eine andere Seite der Realität im Straßenverkehr. Der überwiegende Teil der kontrollierten Verkehrsteilnehmenden hielt sich an die geltenden Vorschriften und zeigte Verständnis für die Maßnahmen. Dennoch verdeutlichen die Ergebnisse, dass Alkohol und Drogen im Straßenverkehr weiterhin ein relevantes Problem darstellen. Regelmäßige Kontrollen bleiben aus Sicht der Polizei daher unverzichtbar. Die Maßnahmen sollen auch über die Fastnachtszeit hinaus fortgeführt werden. Zugleich richtet sich ein klarer Appell an alle Verkehrsteilnehmenden, sich vor Fahrtantritt ihrer Verantwortung bewusst zu sein.

Vor diesem Hintergrund nimmt die Polizei die Kontrollen zum Anlass, erneut auf grundlegende Prinzipien der Verkehrssicherheit hinzuweisen. Grundsätzlich gilt: Jeder Mensch, der sich im öffentlichen Verkehrsraum bewegt – unabhängig davon, ob motorisiert, mit dem Fahrrad, zu Fuß oder zu Pferd –, ist Verkehrsteilnehmer und trägt Verantwortung für die eigene Sicherheit ebenso wie für die Sicherheit anderer. Alkohol und Drogen können diese Verantwortung erheblich beeinträchtigen.

Für Kraftfahrzeuge, zu denen auch E-Scooter zählen, gelten feste Promillegrenzen. Bereits ab 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit Bußgeld, Punkten im Fahreignungsregister und einem Fahrverbot geahndet wird. Ab 0,3 Promille kann eine Strafbarkeit eintreten, sofern alkoholbedingte Ausfallerscheinungen festgestellt werden. Bei 1,1 Promille gilt eine absolute Fahruntüchtigkeit. Für Fahrradfahrer liegt diese Grenze bei 1,6 Promille. Auch hier können bereits ab 0,3 Promille strafrechtliche Konsequenzen drohen, wenn entsprechende Auffälligkeiten auftreten.

Unter solchen Ausfallerscheinungen versteht man alkoholbedingte Beeinträchtigungen der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit. Dazu zählen etwa ein unsicherer oder schwankender Gang, Gleichgewichtsprobleme, Schlangenlinienfahren, deutlich verzögerte Reaktionen, Konzentrationsschwierigkeiten sowie eine verwaschene oder lallende Sprache. Ebenso können Orientierungsprobleme oder ein auffällig enthemmtes, aggressives oder risikoreiches Verhalten Hinweise sein. Auch das Missachten von Verkehrszeichen, das Übersehen roter Ampeln oder das falsche Einschätzen von Abständen wird als Auffälligkeit gewertet.

Doch nicht nur Fahrzeugführende stehen im Fokus. Für Fußgänger und Reiter existieren zwar keine festgelegten Promillegrenzen, dennoch bleiben auch sie nicht ohne rechtliche Verantwortung. Entscheidend ist häufig nicht allein der gemessene Alkoholwert, sondern das konkrete Verhalten im Straßenverkehr. Wer sich trotz körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher bewegen kann oder andere gefährdet, handelt ordnungswidrig oder strafbar.

Kommt es infolge einer alkoholisierten Teilnahme am Straßenverkehr zu einem Unfall, kann dies erhebliche Auswirkungen auf die Schuld- und Haftungsfrage haben – unabhängig davon, ob jemand motorisiert unterwegs war, zu Fuß ging oder ein Tier führte. Auch versicherungsrechtliche Konsequenzen sind möglich. In bestimmten Fällen kann zudem die persönliche Eignung zum Führen von Fahrzeugen überprüft werden, etwa durch die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung.

So bleibt am Ende eine klare Botschaft der Behörden: Alkohol und die Teilnahme am Straßenverkehr sind keine gute Kombination – ganz gleich, ob auf vier Rädern, zwei Rädern, zu Fuß oder hoch zu Ross. Wer Alkohol oder Drogen konsumiert, sollte auf sichere Alternativen zurückgreifen. Nur so kann dazu beigetragen werden, dass die Fastnachtszeit und die Monate darüber hinaus für alle unfallfrei bleiben. +++


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