40.700 Handwerksunternehmen in Hessen

Wiesbaden. Im Jahr 2011 war das Handwerk mit knapp 40 700 Unternehmen für den Wirtschaftsstandort Hessen ein wichtiges Standbein. Sie beschäftigten am 31. Dezember 2011 mehr als 318 600 Mitarbeiter und erzielten einen Gesamtumsatz von knapp 31 Milliarden Euro. Diese Angaben beruhen auf der registergestützt durchgeführten Handwerkszählung 2011.

Nach Angaben des Hessischen Statistischen Landesamtes war das hessische Handwerk im Jahr 2011 nach wie vor von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) dominiert. Kleinstunternehmen, dies sind Unternehmen mit bis zu neun Beschäftigten und bis zwei Millionen Euro Umsatz, stellten mit einem Anteil von 83 Prozent die größte Unternehmensgruppe. Kleine Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten und bis zu zehn Millionen Euro Umsatz, die keine Kleinstunternehmen sind, machten einen Anteil von 15 Prozent aller Handwerksunternehmen aus. Mittlere Unternehmen stellten knapp zwei Prozent der Unternehmen; hierzu zählen Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten und bis 50 Millionen Euro Umsatz, die keine Klein- oder Kleinstunternehmen sind. Damit machten die sogenannten KMU 99,7 Prozent aller Unternehmen aus. Die 102 Großunternehmen, die über 249 Beschäftigte und/oder über 50 Millionen Euro Umsatz haben, bildeten einen Anteil von 0,3 Prozent.

Mit Blick auf die Beschäftigtenzahl verschob sich die Gewichtung weg von den Kleinst-, hin zu den kleinen und mittleren Unternehmen. 14 Prozent der Beschäftigten gingen einer Tätigkeit in Großunternehmen nach. Der Großteil von 86 Prozent war bei den KMU beschäftigt. Dabei entfiel ein Anteil von 33 Prozent auf die Kleinstunternehmen, 34 Prozent auf die kleinen Unternehmen und 19 Prozent auf die mittleren Unternehmen.

Bei den Umsätzen erzielten die Großunternehmen 2011 einen Anteil von 18 Prozent. 82 Prozent der knapp 31 Milliarden Euro erwirtschafteten die KMU. Aufgesplittet in die drei Größenklassen ergaben sich Anteilwerte von 24 Prozent für die mittleren Unternehmen, 34 Prozent für die kleinen Unternehmen und 24 Prozent für die Kleinstunternehmen.

Der Oberbegriff Handwerk umfasst zwei Untergruppen, die des zulassungspflichtigen und die des zulassungfreien Handwerks. In die Gruppe des zulassungspflichtigen Handwerks fallen Berufsgruppen wie beispielsweise Maurer und Betonbauer, Kraftfahrzeugtechniker oder Elektrotechniker, für deren Unternehmensgründung zwingend ein Meisterbrief erforderlich ist. Seit 2004 gibt es daneben das zulassungsfreie Handwerk, bei dem kein Meisterzwang zur Unternehmensgründung besteht. In diese Gruppe fallen mitunter Gebäudereiniger, Raumausstatter oder Keramiker. Die Klassifizierung der Unternehmensgrößenklassen folgt den Definitionen der EU-Kommission. Alle Angaben beziehen sich auf aktive Unternehmen mit steuerbarem Umsatz und/oder sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten im Jahr 2011. +++ fuldainfo