In diversen Veröffentlichungen auf seiner Website stellt der Verein „Fulda stellt sich quer“ e.V. die Behauptung auf, der AfD-Kreisgeschäftsführer und Bundestagskandidat Pierre Lamely habe den Verein auf 30.000 Schmerzensgeld verklagt und der Verein habe auch ein entsprechendes Verfahren gegen ihn „gewonnen“.
Lamely verfolgt aktuell ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen den Verein, das sich aktuell im Verfahrensstand der Berufung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt befindet, da der Verein ihn in einer anderen Presseveröffentlichung angriff und ihm keine Gelegenheit zur Stellungnahme einräumte. Eine rechtskräftige Entscheidung liegt aktuell nicht vor. Hierzu erklärt Lamely: „Es geht in dem Verfahren um einen Unterlassungsanspruch. In einstweiligen Verfügungsverfahren kann im Prinzip gar kein Geld eingeklagt werden. Soweit der Verein behauptet, ich habe ihn auf eine solche Geldsumme verklagt, ist dies eine Lüge. Ich habe zu keinem Zeitpunkt eine Forderung auf 30.000 Euro Schmerzensgeld gegen den Verein erhoben, noch versucht einen solchen Anspruch gerichtlich beizutreiben.“
Soweit sich der Verein über die Vielzahl der gegen ihn gerichteten Verfahren auslässt, erklärt Lamely hierzu: „Der Verein beschwert sich über eine Situation, die er selbst herbeiführt. Denn in einer Vielzahl von Veröffentlichung wird die AfD – nicht selten mit rechtswidrigen Mitteln – angegriffen. Es ist dabei vollkommen legitim, dass man sich gegen Lügen und Verleumdungen auch zur Wehr setzt. Dabei kommt es regelmäßig vor, dass der Verein nicht mal auf anwaltliche Schreiben reagiert; da braucht sich die Vereinsführung nicht wundern, wenn dann gerichtliche Verfahren folgen. Der Verein erfuhr dabei schon mehrfach gerichtliche, rechtskräftige Niederlagen. Wenn der Verein sich rechtstreu verhalten würde, würde es solche Verfahren gar nicht geben. Die Vereinsführung hatte und hat es selbst in der Hand.“ +++ pm