Neues Vergabe- und Tariftreuegesetz bringt deutliche Verbesserungen

In seiner 3. Lesung hat der Hessische Landtag die Novellierung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) verabschiedet. Dieses Gesetz regelt die Vergabe von öffentlichen Aufträgen oberhalb von 10.000 Euro. Markus Hofmann, Sprecher für Mittelstand, Handwerk und Kommunales der Grünen Landtagsfraktion erläutert die Bedeutung der Gesetzesänderung, in der alle im Koalitionsvertrag verankerten Verbesserungen in das HVTG aufgenommen wurde. „Uns Grünen im Hessischen Landtag war es besonders wichtig, dass das Land selbst als Auftraggeber mit gutem Beispiel vorangeht. Deshalb verpflichtet sich Hessen künftig bei der Vergabe von Aufträgen, neben den Aspekten der Qualität und der Innovation, auch soziale und umweltbezogene Aspekte, wie zum Beispiel den Klimaschutz, zu berücksichtigen.“ Ein Maßnahmenkatalog entfällt für die Kommunen, sie können nun selbst entscheiden, welche Nachhaltigkeitskriterien sie innerhalb der Vergabe anwenden wollen. Das Netz zur Kontrolle von Schwarzarbeit wird enger, um Fairness zu gewährleisten. Es wird kontrolliert, ob sich die Bieter an sozialen Standards wie allgemeingültige Tarifverträge und Bundesmindestlohn halten. Die Vergabekompetenzstellen bei den Regierungspräsidien werden Kommunen und Unternehmen beratend zur Seite stehen. In sozialen Fragen wird im Sozialministerium eine weitere Stelle geschaffen, die beratend zur Seite steht. Die Urkalkulation kann jetzt auch digital eingereicht werden. Markus Hofmann zieht ein Fazit: „Mit all diesen Verbesserungen ist die öffentliche Auftragsvergabe vereinfacht, mit Bundesrecht vereinheitlicht und mit Verbesserungen für kleine und mittlere Unternehmen nun deutlich mittelstandsfreundlicher.“ In drei Lesungen im Parlament, vielen Ausschusssitzungen und einer öffentlichen Anhörung hatte sich das Parlament mehrfach mit dem Gesetz beschäftigt. +++