Das zentrale Registergericht des Landes Hessen wird künftig in Fulda angesiedelt. Diese Entscheidung hat Hessens Justizminister Christian Heinz am Mittwoch mitgeteilt. „Für Fulda spricht vieles. Die Domstadt liegt verkehrsgünstig, das ist ein großer Vorteil für die Bediensteten, die dort arbeiten werden. Darüber hinaus ist die Immobilie, in dem das zentrale Registergericht seinen Sitz haben wird, räumlich an das Amtsgericht angebunden. Es sind keine größeren Umbaumaßnahmen zu organisieren, die Räumlichkeiten stehen im Behördenzentrum Fulda zur Verfügung, was Zeit und Kosten spart“, erklärte der Justizminister.
Zugleich betonte Heinz, dass im Vorfeld auch andere Standorte geprüft worden seien. „Wir haben uns natürlich auch andere Standorte angesehen und sind überall auf offene Ohren und eine große Bereitschaft gestoßen. Das Interesse freut mich sehr und zeigt sehr deutlich, welchen hohen Stellenwert die Institutionen in unserem Rechtsstaat haben. Für das besondere Engagement an allen Standorten bedanke ich mich sehr“, sagte er.
Das Registergericht führt das Handels-, Vereins-, Genossenschafts- und Gesellschaftsregister. Bislang gibt es in Hessen neben dem Amtsgericht Frankfurt am Main insgesamt 17 weitere Registergerichte. Diese sollen künftig – mit Ausnahme des Amtsgerichts Frankfurt am Main – in Fulda gebündelt werden.
Nach derzeitiger Planung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main sollen am neuen Standort rund 70 Arbeitsplätze entstehen. Zudem sind Kapazitäten für etwa 20 Nachwuchskräfte vorgesehen. „Osthessen ist eine wichtige Region für die Justiz in Hessen. Zum Beispiel befindet sich dort das Studienzentrum der Finanzverwaltung und Justiz. Mit dem zentralen Registergericht in Fulda haben wir einen weiteren Standort geschaffen, der die Region für den Justiznachwuchs attraktiver macht, weil sie hier eben, neben ihrer Ausbildung, auch eine Berufsperspektive haben. Osthessen profitiert also insgesamt“, sagte Heinz.
Im Rahmen des Auswahlverfahrens wurden nach Angaben des Justizministeriums insgesamt 60 Immobilien identifiziert und gemeinsam mit dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main bewertet. Acht Objekte in Mittel- und Osthessen wurden anschließend vertieft geprüft.
Das zentrale Registergericht in Fulda soll voraussichtlich im Jahr 2030 seinen Betrieb aufnehmen. „Es ist ein guter Tag für die hessische Justiz und die Stadt Fulda. Ich freue mich sehr, dass wir nun eine Entscheidung haben und weitermachen können“, erklärte der Justizminister. +++

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