Yvonne Thämer und Monika Eicke als Sachverständige für den Agrarbereich bestellt

Rp ks1
Bildunterschrift: Vera Zeich, Matthias Stern (beide RP Kassel), Monika Eicke, Yvonne Thämer, RVP Rolf Richter (v.li.) Foto: RP Kassel

Mit Frau Yvonne Thämer und Frau Monika Eicke hat das Regierungspräsidium Kassel zwei neue Sachverständige für den Agrarbereich öffentlich bestellt und vereidigt. Regierungsvizepräsident Rolf Richter begrüßte die neuen Sachverständigen im Regierungspräsidium und beglückwünschte sie zu ihrer verantwortungsvollen und herausfordernden Tätigkeit. Frau Thämer wurde im Sachgebiet „Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken – Landwirtschaft“ und Frau Eicke im Sachgebiet „Pferde – einschließlich Sportpferde“ bestellt und vereidigt.

„Die Bestellung als Sachverständige ist nicht nur eine Auszeichnung, sondern auch eine Verpflichtung zu höchsten Standards der Qualität und Verlässlichkeit. Diese haben Sie im Bestellungsverfahren nachgewiesen. Ich beglückwünsche Sie zu diesem Erfolg und danke Ihnen sehr herzlich, dass Sie Ihre Zeit und Arbeitskraft in den Dienst an der Landwirtschaft stellen“, so Regierungsvizepräsident Rolf Richter. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige übernehmen im Agrarbereich wertvolle Aufgaben: Sie bewerten Grundstücke und Hofstellen für private Auftraggeber, Gerichte und Versicherungen oder sie verfügen über vertiefte Fachkenntnisse zum Beispiel in der Pferdehaltung, ebenfalls für öffentliche und private Auftraggeber, und dokumentieren ihre Feststellungen im Ergebnis als Gutachten.

Frau Thämer und Frau Eicke haben im Vorfeld ihrer Bestellung ein umfangreiches Verfahren durchlaufen: Zunächst muss die besondere Sachkunde der Bewerberin bzw. des Bewerbers in dem jeweiligen Bestellungssachgebiet nachgewiesen werden. Hierzu müssen Berufserfahrung und überdurchschnittliche Fachkenntnisse im Agrarbereich belegt werden und der bzw. die Sachverständige muss in der Lage sein, diese auch mündlich wie schriftlich verständlich und nachvollziehbar darzulegen. Die persönliche Eignung muss durch entsprechende Auskünfte dritter Personen belegt werden. Darüber hinaus müssen Bewerberinnen und Bewerber zwei Probegutachten einreichen, die dann vor dem Bestellungsbeirat in einem Fachgespräch verteidigt werden müssen. +++ pm

Hintergrund
Das Regierungspräsidium Kassel ist in Hessen die zuständige Behörde für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen im Agrarbereich. Dieser umfasst die Land- und Forstwirtschaft, den Gartenund Weinbau, die Fischerei sowie den Umweltschutz im Agrarbereich. Die Sachverständigen stehen Gerichten, Behörden, Unternehmen und Privatpersonen zur Verfügung und zeichnen sich durch ihre besondere Sachkunde und persönliche Zuverlässigkeit aus. Die Bestellung ist keine Zulassung, sie ist vielmehr eine öffentliche Erklärung, dass sich Sachverständige als qualifizierte Personen eignen. Für Sachverständige bedeutet die öffentliche Bestellung die Zuerkennung einer Qualifikation, die ihren Aussagen und Gutachten erhöhten Wert verleiht. Aktuell sind in Hessen 63 Sachverständige in 68 Sachgebieten bestellt. 

Popup-Fenster

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*