Fulda. Wer in Fulda die Leipziger Straße Richtung Michelsrombach verlässt, denkt wohl kaum daran, dass sich auf der stillen grünen Wiese direkt neben dem Lehnerzer Friedhof einst grauenvolle Szenen abgespielt haben. Die Straße „Am Rabenstein“ markiert eine ehemalige Hinrichtungsstätte der Fuldaer Gerichtsbarkeit. Am 21. November 1856 trat hier das letzte Mal der städtische Henker Johann Conrad Lucas in Aktion.
Der Delinquent, der an besagtem Tage mit einem Hieb enthauptet wurde, war der 51 Jahre alte Schmied Benedikt Blößer aus Keulos. Nur drei Wochen nach der als besonders kaltblütig beschriebenen Ermordung des Forstläufers (heute: Forsthüter) Johann Adam Maul aus Künzell wurde am Fuldaer Rabenstein sein Todesurteil vollstreckt.
Schaurig und düster wird die Szenerie beschrieben, als am Morgen des 21. November der Leiterwagen mit dem überführten Mörder aus der Stadt zum 45 Minuten entfernten Rabenstein rumpelte. Nur mit weißem Hemd und Zipfelmütze bekleidet, in Geleit von Wachen und Geistlichen, die unentwegt Gebete in den Himmel schickten, wurde Blößer schon von einem großen Publikum erwartet.
Wie für die damalige Zeit üblich, lag die Richtstätte – in Fulda gab es mehrere, die gleichzeitig genutzt wurden, – bewusst außerhalb der Stadt an einer wichtigen Ausfallstraße zur Abschreckung der Vorbeireisenden. Hinrichtungen waren ein öffentliches Spektakel. Die Bürger zogen von Schaulust getrieben in großer Schar zum sogenannten Hochgericht, um den Unglückseligen nach einer schmachvollen Prozession aus der Stadt heraus in Empfang zu nehmen. Nicht selten „durften“ auch Schüler zu Lehrzwecken beiwohnen.
Doch als ahnte das Publikum an jenem Tag, dass dies die letzte Hinrichtung hier draußen sein sollte, wollte keine rechte Stimmung aufkommen. Die Leute hatten am Ende dann doch Mitleid mit dem armen Sünder Blößer, der allerdings nicht mehr zu retten war.
Der Rabenstein im heutigen Lehnerz bestand laut Überlieferungen aus einer runden aufgemauerten Plattform, die man durch einen Eingang betreten konnte. Darauf befand sich ein sogenannter „dreischläfriger“ Galgen, an dem mehrere Verurteilte gleichzeitig gehängt werden konnten. Auch als Schafott diente der Bau. Enthauptet wurden die Verurteilten hier oben ganz typisch für Fulda im Sitzen. Die älteste überlieferte Hinrichtung wurde an dieser Stätte am 21. Juli 1771 vollzogen.
Woher die Bezeichnung „Rabenstein“ stammt, ist nicht eindeutig geklärt. Die vermeintlich plausibelste Deutung geht auf die aasfressenden Vögel zurück, die sich gern rund um den Galgen aufhielten, weil man die Hingerichteten oft einfach dort hängen- oder liegen ließ.
Nachdem bereits 1833 das Kreisamt Fulda mit der Kurfürstlichen Regierung in Kassel darüber verhandelt hatte, den Rabenstein in seiner ursprünglichen Form aus ästhetischen Gründen zu entfernen, um ihn nur noch für Enthauptungen zu nutzen – Vorbeireisende hatten sich über den üblen Anblick beschwert –, wurde er erst im Jahr 1894 gänzlich abgetragen.
Hinrichtungen kamen allmählich aus der Mode, und so übernahm Johann Conrad Lucas, wie es für den Berufsstand des Henkers typisch war, fortan Aufgaben als Abdecker (Wasenmeister) und Wundarzt. Seine letzte Ruhestätte kann nach wie vor auf dem Alten Städtischen Friedhof am „Franzosenwäldchen“ in Fulda besucht werden. Seit 2015 macht hier das „Band der Erinnerung“ die Stadtgeschichte anhand von Gräbern berühmter Fuldaer Persönlichkeiten auf ansprechende Weise erfahrbar.
Heute ist vom alten Rabenstein nichts mehr zu sehen. Lediglich eine leichte Erhebung auf der Wiese markiert den Ort, an dem einst Fuldas Henker hunderte Menschen vom Leben in den Tod beförderten. Ob es hier spukt? Möglicherweise ist die Wiese nicht umsonst unbebaut… +++ lk







Ich habe diesen Bericht gelesen, der in einigen Portalen publiziert wird. er ist aber nach meinem Kenntnisstand mit vielen Fehlern behaftet, einfach schlecht recherchiert.
Er ist ziemlich gespickt mit sachlichen, fachlichen und faktischen Fehlern.
Falls es interessiert kann ich zur Klärung auch beitragen.
1. Schreiben Sie das Benedikt Blösser nur 3 Wochen nach der Tat hingerichtet wurde, am 21.11.1856
a. Richtig ist dass er am 21.11.1856 hingerichtet wurde
b. Falsch ist, dass es 3 Wochen nach der Tat geschah. Der Forstläufer Maul von Künzell wurde am 1. November 1855 auf Allerheiligen in einer Affekthandlung von Benedikt Blösser zu Tote gebracht. Es war kein geplanter Mord nach heutiger Rechtsauffassung und Gerichtsbarkeit.
c. Die Leiche wurde am 3. November 1855, abends in Pilgerzell gefunden
d. Die Hinrichtung war somit 1 Jahr und 3 Wochen nach der Tat.
e. Es ist nirgendwo belegt, dass Johann Conrad Lucas die Hinrichtung ausführte.
f. In einem Zeitungsbricht Im „Fränkischen Kurier (Mittelfränkische Zeitung)“ (Nürnberg) verlautete am 25. November 1856: „Fulda, 21. Nov. Heute in der Frühe wurde der Verbrecher Bösser von einem Scharfrichter aus Hannover enthauptet.
g. Der Scharfrichter aus Hannover, war Christian Schwarz. Ein Bild von ihm und seinem Schwert habe ich.
h. Ich bezweifele dass das Bild in der Mitteilung, welches die Wiese neben dem Friedhof in Lehnerz zeigt, der genaue Ort der Hinrichtungsstätte war. Dabei verweise ich auf 3 Veröffentlichungen von Elmar Ebert und Peter Scheel, die im Fenster zur Heimat 07/2006, 08 und 09 hier ausführlich berichteten.