Vogelsbergkreis: Stabstelle Impfen weist auf strikte Regelungen hin

Fünfmonatsfrist muss eingehalten werden

„Mehrmals am Tag müssen wir hier im Impfzentrum in Alsfeld Diskussionen führen – und unsere Antwort ist immer gleich: ‚Nein, eine Booster-Impfung vor Ablauf der Fünfmonatsfrist ist im Impfzentrum nicht möglich‘“, macht Erich Wranze-Bielefeld, Leiter der Stabsstelle Impfen, sehr deutlich. Die immer wieder aufkeimenden Diskussionen über Möglichkeiten einer früheren Impfung seien müßig und hielten von wichtigen Aufgaben ab. „Schon bei der Buchung im Impfspringer-Portal oder per Telefon wird darauf hingewiesen, dass seit der letzten Schutzimpfung fünf volle Monate vergangen sein müssen, bevor eine Booster-Impfung verabreicht werden kann“, sagt Dr. Wranze-Bielefeld. Um Klarheit zu haben, müsse man eine Grenze ziehen. „Die Abstände zwischen den Impfungen haben ihren Grund – und der Versuch, in langwierigen Diskussionen die Frist zu unterlaufen, ist nicht zielführend“, ergänzt der Leiter der Stabsstelle. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine Auffrischimpfung in der Regel nach sechs Monaten. Zu einer Verkürzung des Impfabstandes rät die STIKO nur in Einzelfällen, oder wenn genügend Kapazitäten vorhanden sind. „Mit der Mindestfrist von fünf Monaten, die im Impfzentrum aufgrund der ausreichenden Impfstoffversorgung aktuell angewendet wird, bieten wir also bereits verhältnismäßig frühe Auffrischimpfungen an“, sagt Dr. Wranze-Bielefeld, und appelliert eindringlich an die Kompromissbereitschaft und das Verständnis in der Bevölkerung. +++