Friedberg. Armin Klein von der Verkehrsgesellschaft Oberhessen (VGO) äußert sich besorgt zu den Einlassungen des Schuldezernenten in der vergangenen Kreistagssitzung. Auf völliges Unverständnis trifft das Verhalten des Schuldezernenten Betschel-Pflügel bei dem Geschäftsführer der VGO, Armin Klein. „In der Sitzung des Kreistags hat der Schuldezernent gezeigt, dass er sämtliche Tatsachen ignoriert. Das war schon sehr befremdlich“, kommentiert Armin Klein die Äußerungen des Schuldezernenten zum Thema Schulwegebegehungen.
„Fakt ist, wir haben am 10.06.2014 in einer Kreisausschusssitzung das angewandte Verfahren, die Konkretisierung der unbestimmten Rechtsbegriffe, die Ergebnisse im Einzelnen und das Zeitfenster für die Versendung der Bescheide vorgestellt. In dieser Sitzung hätte Herr Betschel-Pflügel sein Veto zu diesem Verfahren einlegen können. Das hat er nicht getan“, führt der Geschäftsführer der VGO weiter aus. Auch in der Folgezeit bis zum Versenden der Bescheide am 01.07.2014 hätte er noch Widerspruch einlegen können – auch das sei nicht geschehen. Darüber hinaus gab es am 03.07.2014 einen Koalitionsausschuss, in dem das Verfahren und die Ergebnisse ebenfalls detailliert vorgetragen wurden. In dieser Sitzung wurde explizit auf die Tatsache hingewiesen, dass die Bescheide bereits verschickt wurden. Die Politik bzw. die Fachaufsicht des Wetteraukreises als Schulträger sei somit bei allen wesentlichen Umsetzungsschritten eingebunden gewesen.
Am 04.07.2014 habe Herr Betschel-Pflügel sogar schriftlich mitgeteilt, er habe „reichlich Zeit“ gehabt, die vorgetragenen Ergebnisse zu bewerten und forderte die VGO auf, nochmals die von der Stellungnahme der Polizei abweichenden Entscheidungen zu überprüfen. „Das haben wir auch getan, jedoch mit dem gleichen Ergebnis“, stellt Armin Klein dar. „Erst am 15.07.2014 habe ich dann ein Schreiben vom Schuldezernenten erhalten, in dem er die VGO auffordert, ihm alle Stellungnahmen zu übergeben. Da war es schon längst zu spät und das wusste er auch“. Wenn sich der Schuldezernent jetzt auf die Position zurückziehe, er habe als Fachaufsicht an den Begehungen teilgenommen und auf die Übersendung der Stellungnahmen gewartet, so liege er auch hier falsch. „Herr Betschel-Pflügel ist entgegen seiner Behauptung nicht als Aufsichtsbehörde zu den Begehungen eingeladen worden, sondern als normaler Verfahrensbeteiligter gemäß Beschluss des Kreisausschusses aus dem Oktober 2013. Er hat diese Ansicht auch zu keinem Zeitpunkt gegenüber den Vertretern der VGO geäußert“, stellt Armin Klein klar. Außerdem habe der Dezernent zu keiner Begehung eine schriftliche Stellungnahme abgegeben.
Wenn der Schuldezernent, der zu jedem Zeitpunkt in das Verfahren eingebunden war, nun überall öffentlich hinstelle und die Eltern zum Widerspruch auffordere, sei dies schon eine Unverfrorenheit. „Wie soll die VGO mit einem Dezernenten, der ihr so offen und massiv das Misstrauen ausgesprochen hat, in Zukunft zusammenarbeiten?“, fragt Armin Klein. Schließlich begreife die VGO ihr Handeln als treuhänderisch, indem sie die ihr übertragenen Aufgaben sachgerecht voll erfüllt. Selbstverständlich bleibe es Herrn Betschel-Pflügel überlassen, diese Aufgaben selbst abzuarbeiten. Ebenso habe sich der VGO-Geschäftsführer über die Äußerungen des VGO-Aufsichtsrates Michael Rückl gewundert. „Herr Rückl hat als Mitglied des Aufsichtsrats der VGO in einer öffentlichen Sitzung über nicht öffentliche Inhalte von Aufsichtsratssitzungen der VGO gesprochen. So etwas halte ich für verwerflich“, gibt Armin Klein zu bedenken.
Dem VGO-Geschäftsführer im Zusammenhang mit der Schulwegebegehung darüber hinaus vorzuwerfen, er handele gegen seine eigene GmbH, zeuge zudem von geringen Kenntnissen über die Finanzströme des OVVG-Konzerns in Bezug auf den Wetteraukreis und die angewandte Spartenrechnung. „So etwas als langjähriges Mitglied unseres Aufsichtsrates in einer Sitzung des Kreistags zu behaupten ist schon fragwürdig, denn er müsste es eigentlich besser wissen.“ Über den weiteren Umgang mit dem Kreistagsbeschluss werde man in den kommenden Tagen mit dem Wetteraukreis verhandeln. Die ergangenen Bescheide hätten jedoch nach wie vor ihre Gültigkeit. Im Übrigen entsprächen die Bescheide „haargenau“ den gesetzlichen Vorgaben des Hessischen Schulgesetzes, so dass es nach geltendem Recht nicht möglich sei, ohne weiteres unberechtigte Auszahlungen vorzunehmen. Daher müsse diese Frage selbstverständlich bei persönlicher Betroffenheit im Zweifel auf dem Rechtsweg geprüft werden. Solange sei es auch zumutbar, mit den Aufwendungen für eine Schülerjahreskarte in Vorlage zu treten, soweit man eine subjektive Betroffenheit geltend machen wolle.
FDP erwartet von der VGO Umsetzung des Kreistagsbeschlusses
Nachdem der Kreistag die VGO einstimmig aufgefordert hat, die Bescheide über die Versagung der Übernahme von Schülerbeförderungskosten zurückzunehmen, erwartet die FDP Wetterau, dass die VGO diesen Kreistagsbeschluss akzeptiert und alle Bescheide zurücknimmt. Auch wenn der Kreistag gegenüber der VGO insofern kein Weisungsrecht hat, so stellt doch dieser einstimmige Kreistagsbeschluss ein klares Zeichen da und sollte von der VGO befolgt werden. Dies sei sowieso in der Interesse der VGO, weil nach Auffassung der FDP die von der VGO verschickten Bescheide sowieso rechtlich nicht haltbar seien. FDP Kreistagsfraktionsvorsitzender Peter Heidt hat schon in der Debatte im, Kreistag deutlich gemacht, dass diese Bescheide bereits einer formalen Prüfung nicht standhalten würden: „Diese Bescheide verstoßen unter anderem gegen § 28 und § 39 HVBVFG und würden vor keinem Verwaltungsgericht Bestand haben.“
Die FDP bedauere ausdrücklich, dass es überhaupt zu einer flächendeckenden Schulwegsüberprüfung gekommen sei. Es liege nämlich im Interesse des Wetteraukreises, wenn möglichst viele Kinder mit öffentlichen Transportmitteln zur Schule gelangen könnten und nicht von den Eltern gefahren werden müssten. Schon heute gäbe es an manchen Schulen zu den Stoßzeiten teilweise besorgniserregende Verkehrszustände und die würden sich nach Auffassung der FDP noch weiter verschlimmern, wenn jetzt noch mehr Eltern ihre Kinder in die Schule fahren würden. Finanziell sei die ganze Aktion sowieso im Ergebnis ein „Nullsummenspiel“, weil die VGO im Ergebnis defizitär sei und der Verlust im Ergebnis vom Wetteraukreis ausgeglichen werde. Insofern sei es nach Auffassung der FDP viel sinnvoller, wenn der Wetteraukreis die Fahrkarten der Kinder bezahlt, damit der Verlust der VGO geringer sei und die Eltern der Schüler gleichzeitig finanziell entlastet werden.
Nach Einschätzung der FDP sei die VGO bei der Überprüfung der Schulwege teilweise von falschen Voraussetzungen ausgegangen, weil nicht die tatsächlichen Schulwege, die von den Schülern benutzt werden, überprüft worden seien. Zudem habe die VGO bei der Auslegung von § 161 Hessisches Schulgesetz den Ermessensspielraum immer zu Lasten der Schüler ausgelegt. Deshalb werde die FDP nach der Sommerpause einen Antrag in die politischen Gremien einbringen, nach welcher der Kreisausschuss aufgefordert wird, die VGO anzuweisen bei der Überprüfung der Schulwege §161 Hessisches Schulgesetz soweit wie möglich zu Gunsten der Schüler auszulegen, mit dem klaren Ziel, dass möglichst alle Schülerbeförderungskosten übernommen werden. Dabei soll nach Auffassung der FDP nicht nur die jetzt geprüften Schulwege entsprechend einqualifiziert werden, sondern auch die Schulwege, bei welcher in jüngster Vergangenheit schon die Kostenübernahme abgelehnt worden sei, wie z.B. in Ockstadt. „Dort wo eine Wohnortnahe Beschulung nicht möglich ist, sind die Fahrtkosten grundsätzlich von dem Wetteraukreis zu übernehmen, um die Eltern finanziell zu entlasten und möglichst viele Kinder durch den ÖPNV zur Schule zu bringen. Dies sei klare politische Zielsetzung der FDP Wetterau“ so Peter Heidt weiter.
Zu den Aussagen der VGO-Spitze wurde seitens des FDP Kreistagsfraktionsvorsitzenden Peter Heidt angemerkt, dass es zwar zutreffend sei, dass am 03.07 eine Information durch die VGO im Koalitionsausschuss vorgestellt worden ist. Zu diesem Zeitpunkt waren die Kriterien der Schulwegüberprüfung von der VGO festgestellt worden. Die Schulwege waren überprüft worden und die Bescheide waren verschickt worden. Die FDP Kreistagsfraktion hatte gehofft gehabt, dass sie vor der Versendung der Bescheide Informationen erhält. Insofern könnte man im Rahmen des Koalitionsausschusses gegenüber der VGO nur noch Bedenken äußern, aber nicht mehr tatsächlich eingreifen. Insofern müsse man die Aussage des VGO Geschäftsführers Klein in dieser Hinsicht relativieren.
Nach den Erklärungen von Herrn Klein in der Presse müsse man schlicht und ergreifend feststellen, dass das Verhältnis der VGO und dem Wetteraukreis zerrüttet ist. Insofern müsse man sich die Frage stellen, inwieweit der im Jahre 2005von der damaligen großen Koalition mit der VGO abgeschlossene Vertrag heute noch Bestand haben kann. Die FDP bedaure es außerordentlich, dass der Wetteraukreis mit diesem Vertrag faktisch kaum noch eine Einflussmöglichkeit auf die Geschäftspolitik der VGO habe. Die FDP ist ganz dezidiert der Auffassung, dass die Schülerbeförderungskosten grundsätzlich vom Wetteraukreis getragen werden sollten. Wenn es jedenfalls mit der VGO in Kürze keine Einigung geben würde, werde die FDP zur kommenden Kreistagssitzung beantragen, den Vertrag mit der VGO zu kündigen.
An dieser Stelle betonte Heidt weiter, dass wie schon in der alten Koalition mit der CDU auch in der jetzigen Koalition mit der SPD Vereinbarungen rund um die OVAG, ZOV und VGO im Wesentlichen im Koalitionsvertrag ausgeschlossen worden sind. Seit Jahrzehnten wird die OVAG und die dazugehörenden Gesellschaften von einer großen Koalition aus CDU und SPD bestimmt. Diese Zustände haben die FDP schon stark kritisiert, als man noch in der Opposition gewesen sei. Hier werde seit Jahren hinter verschlossenen Türen Kreispolitik betrieben und nach Auffassung der FDP in weiten Teilen zum Schaden des Wetteraukreises. Die FDP fordert den Dezernenten Helmut Betschel-Pflügel auf, die VGO kategorisch anzuweisen bis zur Klärung aller strittigen Punkte im kommenden Schuljahr nochmals komplett die Schülerbeförderungskosten zu zahlen. Es müsse klar sein, dass eine Änderung frühestens zum Schuljahr 2015/2016 greifen dürfe.
In diesem Zusammenhang sei es falsch, wenn der VGO Chef Klein davon sprechen würde, dass aufgrund der Versendung der Bescheide aktuell eine Übernahme der Fahrtkosten durch den Wetteraukreis nicht mehr möglich sei. Die VGO müsse endlich zur Kenntnis nehmen, dass die von ihr verwendeten Bescheide in höchstem Maße rechtlich angreifbar sind. Insofern bestünde für die VGO aufgrund dieser rechtlichen Situation sehr wohl die Möglichkeit sämtliche Bescheide zurückzunehmen und den ursprünglichen Rechtszustand, nämlich die Kostenübernahme widerherzustellen. In diesem Zusammenhang forderte Heidt alle Eltern nochmals auf, gegen den Bescheid innerhalb der Monatsfrist Widerspruch einzulegen. Musterbescheide könnten über den Kreisschulelternbeirat bezogen . +++ fuldainfo









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