
Fulda. Das Oberverwaltungsgericht Weimar (OVG) hat entschieden, dass die sonntägliche Ladenöffnung eines besonderen Anlasses bedarf und das Umsatzinteresse der Händler oder ein mögliches Kaufinteresse der Kunden hierfür allein nicht ausreicht. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hatte einen Antrag gegen die sonntäglichen Ladenöffnungen in Erfurt eingereicht. Der Antrag richtete sich gegen die Rechtsverordnung der Stadt über das Offenhalten der Verkaufsstellen in der Landeshauptstadt Erfurt aus besonderem Anlass im Jahr 2016 vom 20.11.2015 vorläufig außer Vollzug zu setzen. Hiervon betroffen ist der 01.05.2016, der aus Anlass musikalischer Tanzveranstaltungen eine Öffnung der Läden im Ortsteil Gispersleben ermöglicht, sowie zwei weitere Termine im Laufe des Jahres.
Nach Auffassung des OVG verlangt der im Grundgesetz verankerte Schutz der Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen einen besonderen Sachgrund, um dennoch eine Öffnung der Läden an diesen Tagen zuzulassen. Insoweit verlange auch das Thüringer Ladenöffnungsgesetz einen „besonderen Anlass“ für ein sonntägliches Offenhalten von Verkaufsstellen. Hierfür reiche aber weder das Umsatzinteresse der Händler noch das Kaufinteresse möglicher Kunden aus. Es bedürfe vielmehr eines solchen Ereignisses, das unabhängig von der Ladenöffnung einen erheblichen Besucherstrom auslöse. Mit anderen Worten müsse also die Ladenöffnung dem Ereignis folgen, und nicht umgekehrt das Ereignis der Ladenöffnung.
Anlass für diesen Überprüfungsantrag war nicht, wie von den Rechtsvertretern des City Management Erfurt e.V. behauptet, nur die Verärgerung über die geplante Öffnung am 1.Mai, sondern es ging ver.di um den grundsätzlichen verfassungsmäßigen Schutz der freien Sonntage. ver.di will damit dazu beitragen, dass sich zukünftig sowohl die Antragsteller als auch die Entscheidungsträger in den Kommunen des besonderen Stellenwertes dieses Tages wieder bewusst werden. „Der Sonntag darf nicht zum allgemeinen Shoppingtag verkommen“, so die Gewerkschaft ver.di.
Die geplanten Veranstaltungen an den hier zur Überprüfung gestellten Tagen sind nach Auffassung des OVG nicht so dimensioniert, dass sie in diesem Sinne Anlass für die Sonntagsöffnung sein könnten. Dem Gericht drängte sich der Verdacht auf, dass die Veranstaltungen nur einen Vorwand liefern sollen, um den ortsansässigen Gewerbetreibenden das Offenhalten der Läden am Sonntag zu ermöglichen. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar. +++
@ Großzügiger Geist
Da hab ich mich doch etwas missverständlich ausgedrückt.
Vor vielen Jahren, als Bischof Dyba noch gelebt hat, hätte es niemand gewagt, gegen den Willen der katholischen Kirche in Fulda am heiligen Sonntag Shopping zu erlauben.
Heute ist der Christlich Demokratischen Union in Fulda der Wille der katholischen Kirche sch...egal. Leiser Protest hin oder her.
Und das Argument, es ginge ja eh keiner mehr in die Kirche, also können die Leute auch Sonntags shoppen gehen lasse ich auch nicht gelten. Der freie Sonntag war viele Jahrzehnte lang eine soziale Erungenschaft dieser Gesellschaft. Nur der Einfluss der Kirchen auf die Politik und soziale Themen ist eben in den letzten Jahren auf Null gesunken.
Deshalb, weil die Kirchen zu vielem schweigen (Flüchtlingskrise, Hartz IV, Altersarmut u.a.) hat es die asoziale CDU auch leichter, vieles gegen den Willen der Christlichn Kirchen durchzudrücken.
Das C in der CDU steht eben heute nur noch für CASH! Ihre christlichen Wurzeln hat diese Partei schon lange abgelegt.
Na dann fröhliches Shoppen am Sonntag!
Es gibt schon länger ein Bündnis gegen verkaufsoffene Sonntage bestehend aus Kirchenvertretern und Gewerkschaftern. Bezeichnend, dass dieses Bündnis niemand kennt. Leider gibt es in der Frage eine sogenannte Abstimmung mit den Füßen. Die Leute rennen wie bekloppt zu diesen Jahrmarktsähnlichen Veranstaltungen. Und dann ist es so, dass Kauflustige die Woche über oftmals keine Zeit haben, mal gemütlich mit ihrer Familie einkaufen zu gehen. Wenn keiner hingehen würde, wäre das ganz schnell wieder abgeschafft. Verwaltungsgericht hin oder her - die Kunden wollen es haben, die Gegner haben keine Chance, dagegen etwas zu machen.
Das ist natürlich eine bösartige Behauptung Ihrerseits. Der Sonntagsschutz ist für Bischof Algermissen ein Herzensanliegen. Siehe bspw. seine Ausführungen beim Neujahrsempfang am 1. Januar 2011 vor Oberbürgermeister und Landrat. Oder auch die letzte Aktion der katholischen Kirche in Fulda zum "verlaufsoffenen Sonntag". Ich bleibe dabei: Viel interessanter ist die Tatsache, dass die Stadt Fulda seit Jahren offenen Rechtsbruch begeht!
@ Großzügiger Geist
Das eigentlich Interessante daran ist doch, daß ausgerechnet im katholisch geprägten Fulda die Kirche zu diesen verkaufsoffenen Sonntagen schweigt.
Warum wohl?
Für mich ein hoch interessantes Urteil, weil es verdeutlicht, dass die Stadt Fulda seit Jahren offenen Rechtsbruch begeht.