Thüringen hebt die wegen der Corona-Pandemie erlassenen Kontaktbeschränkungen am 13. Juni auf. Das Landeskabinett fasste am Dienstag einen entsprechenden Beschluss. In der neuen SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Grundverordnung heißt es nun nur noch, dass jede Person angehalten sei, „die physisch-sozialen Kontakte zu anderen Personen möglichst gering zu halten“. Zudem wird empfohlen, den Personenkreis, zu dem physisch-sozialer Kontakt bestehe, „möglichst konstant“ zu halten. Zudem heißt es in der Verordnung, dass man sich außerhalb seines Haushaltes mit maximal zehn Menschen treffen solle. +++
Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.
Unbedingt notwendige Cookies
Unbedingt notwendige Cookies sollten jederzeit aktiviert sein, damit wir deine Einstellungen für die Cookie-Einstellungen speichern können.
Hinterlasse jetzt einen Kommentar