Stiko-Geschäftsstelle verfügt nur über 3,5 Vollzeitstellen

Aus der Opposition kommt scharfe Kritik

Coronavirus

Trotz der Herausforderungen in der Corona-Pandemie arbeitet die Geschäftsstelle der Ständigen Impfkommission (Stiko) seit Jahren mit unveränderter Personalstärke. Das geht aus einer Antwort des Bundesgesundheitsministeriums hervor, über die die „Neue Osnabrücker Zeitung“ (NOZ) berichtet. Demnach sind in der Stiko-Geschäftsstelle seit Januar 2019 vier wissenschaftliche Angestellte sowie eine Verwaltungsangestellte tätig. „Diese Personen verteilen sich auf 3,5 Vollzeitäquivalente“, teilte das Ministerium auf Anfrage der Linksfraktion im Bundestag mit.

Aus der Opposition kommt scharfe Kritik. „Es ist unfassbar fahrlässig, dass das ganze Land länger als nötig auf Empfehlungen zu dringend benötigten Corona-Impfstoffen wartet, bloß weil die Bundesregierung zu unfähig und zu geizig ist, die Stiko-Geschäftsstelle ordentlich auszustatten“, sagte Jan Korte, parlamentarischer Geschäftsführer der Linksfraktion. Korte fügte hinzu, demnächst würden Impfstoffe gegen die neue Virusvariante Omikron gebraucht. Zudem warne die Wissenschaft heute schon vor den Pandemien nach Corona. Die neue Bundesregierung müsse deshalb sofort deutlich mehr Mittel in die Stiko, in das Robert-Koch-Institut (RKI) sowie in öffentliche Forschungseinrichtungen und Labore investieren, forderte der Linken-Politiker. Die Geschäftsstelle der Ständigen Impfkommission ist im Fachgebiet „Impfprävention“ beim Robert-Koch-Institut angesiedelt. Im Rahmen der Covid-19-Bekämpfung spielen die Stiko-Geschäftsstelle und das RKI-Fachgebiet dem Gesundheitsministerium zufolge eine zentrale Rolle: „Vorrangige Aufgabe ist (…) die systematische Aufarbeitung wissenschaftlicher Daten aus der internationalen Literatur sowie auch die Beurteilung der Wirksamkeit und Sicherheit der Covid-19 Impfstoffe anhand von Daten aus den Covid-19-Impfstoff-Zulassungsverfahren.“ Die eigentliche Impfkommission besteht aus 18 ehrenamtlich tätigen Wissenschaftlern. Vorsitzender ist der Arzt, Virologe und Hoc hschullehrer Thomas Mertens. Er und seine Kollegen entwickeln Impfempfehlungen für Deutschland und berücksichtigen dabei laut RKI „nicht nur deren Nutzen für das geimpfte Individuum, sondern auch für die gesamte Bevölkerung“.

Corona-Impfquote bei Bundeskriminalamt beträgt 86 Prozent

Beim Bundeskriminalamt (BKA) sind rund 86 Prozent der Beamten zweimal gegen das Coronavirus geimpft. „Die Impfquote im Bundeskriminalamt liegt bei den Erst-Impfungen bei etwa 90 Prozent und bei den Zweit-Impfungen bei etwa 86 Prozent“, sagte eine Sprecherin dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Allerdings beruhten diese Angaben auf einer freiwilligen Meldung der Mitarbeitenden. Beim BKA gilt nach Angaben der Sprecherin die 3G-Regel. Dies bedeute, dass nur nachweislich geimpften, genesenen oder negativ getesteten Mitarbeitenden der Zutritt zu den Liegenschaften gewährt werde. Für Ungeimpfte sei auf Grund der rechtlichen Vorgaben ein zertifizierter Schnelltest zwingend nötig. Bei der Bundespolizei sind mittlerweile ebenfalls rund 86 Prozent der Beamten geimpft. Das sagte der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Andreas Roßkopf, dem RND. Mitte November hatte die Quote noch bei 81 Prozent gelegen, bei Einheiten im besonders stark von Corona betroffenen Sachsen sogar bei nur 55 Prozent. Der Hauptpersonalrat hatte daraufhin einen Brief an den damals geschäftsführenden Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) geschrieben und „eine Impfpflicht für alle Beschäftigten in der Bundespolizei“ empfohlen. Dazu ist es bisher allerdings nicht gekommen. Roßkopf, der als Gewerkschafter für die Bundespolizei zuständig ist, lehnt eine Impfpflicht allein für die Bundespolizei auch ab. „Wir empfehlen dringend, sich impfen zu lassen“, sagte er. „Wenn Bundespolizisten Kontrollen durchführen, dann sollten sie selbst geimpft sein. Sonst führt das zu einem Problem bei der Glaubwürdigkeit.“ Der Gewerkschafter fügte jedoch hinzu: „Für eine Impfpflicht sehen wir keine gesetzliche Grundlage.“ Das Thema sei wie im Rest der Gesellschaft auch „in der Bundespolizei sehr umstritten“, räumte er ein. „Hier steht unter anderem das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung im Raum.“ +++

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