Berlin. Der Managerkreis der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung will die Bezüge von Top-Kräften in Unternehmen stärker beschränken als SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz. In einem Impulspapier, welches dem Nachrichtenmagazin "Focus" vorliegt, fordern der frühere Bahn-Aufsichtsrat Christoph Dänzer-Vanotti, der ehemalige Arbeitsdirektor des Unternehmens, Horst Föhr, und der Zentralabteilungsleiter im Familienministerium, Heiko Geue, die Vergütungen von Top-Verdienern steuerlich nur noch begrenzt abzusetzen. Dabei weisen die Autoren darauf hin, dass bei der Gesetzesformulierung "dem Gleichbehandlungsgrundsatz Rechnung getragen" werden müsse. Eine deutliche Kritik an den SPD-Plänen, denn die Vorlage der Partei sieht die steuerliche Begrenzung bisher nur bei Vorständen von Aktiengesellschaften vor, nicht aber etwa bei Sparkassen-Chefs oder Spitzenverdienern unterhalb des Vorstands in einer AG. "Die SPD ist gut beraten, alle Führungskräfte gleich zu behandeln. Alles andere wäre verfassungswidrig", sagte Dänzer-Vanotti. Zudem will der Managerkreis Bonuszahlungen neu regeln und gesellschaftliche Verantwortung berücksichtigen. +++
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Das Thema ist doch ganz einfach: überall dort, wo Vergütungsbestandteile von der Steuer abgesetzt werden können, wo also die Allgemeinheit gewissermaßen einen Anteil an der Vergütung übernimmt, wird das auf 500 TEUR begrenzt. Ob dann der jeweilige Arbeitgeber dann "aus seiner Tasche" eine darüberhinaus gehende Vergütung ausschütten will, ist seine Verantwortung - und betrifft nur seinen Geldbeutel!
Wenn sich dann aus dieser Vorgehensweise eine Deckelung der Vergütung einstellt, um so besser! Das ist dann auch so beabsichtigt!
Mein Tip: http://youtu.be/0zSclA_zqK4 http://youtu.be/-5X2P5J6MiA http://youtu.be/QqoSPmtOYc8
Was sagt der Bundestag? http://youtu.be/QGOx8I0COYg
Viel Spaß!
PS: Übrigens, nach dem antiken, griechischen Philosophen Platon sollte "niemand mehr als das 4-fache des Vermögens eines anderen besitzen". Gar nicht so dumm!
Das Thema ist doch ganz einfach: überall dort, wo Vergütungsbestandteile von der Steuer abgesetzt werden können, wo also die Allgemeinheit gewissermaßen einen Anteil an der Vergütung übernimmt, wird das auf 500 TEUR begrenzt. Ob dann der jeweilige Arbeitgeber dann "aus seiner Tasche" eine darüberhinaus gehende Vergütung ausschütten will, ist seine Verantwortung - und betrifft nur seinen Geldbeutel!
Wenn sich dann aus dieser Vorgehensweise eine Deckelung der Vergütung einstellt, um so besser! Das ist dann auch so beabsichtigt!
Mein Tip:
http://youtu.be/0zSclA_zqK4
http://youtu.be/-5X2P5J6MiA
http://youtu.be/QqoSPmtOYc8
Was sagt der Bundestag?
http://youtu.be/QGOx8I0COYg
Viel Spaß!
PS: Übrigens, nach dem antiken, griechischen Philosophen Platon sollte "niemand mehr als das 4-fache des Vermögens eines anderen besitzen". Gar nicht so dumm!