Bad-Hersfeld. Landrat Dr. Karl-Ernst Schmidt widerspricht den Meldungen von Landratskandidatin Elke Künholz vom 14. bzw. 16. Februar 2015 bei "ON" bezüglich vermeintlicher Defizite im Bereich "Ausstattung und Einsatzfähigkeit der Zentralen Leitstelle und des Katastrophenschutz-Zentrums." Die Pressemeldungen sind aufgrund der immensen Summe, von falschen Tatsachenbehauptungen und Falschaussagen entstanden, die Bevölkerung unseres Landkreises nachhaltig zu verunsichern, da darin der Eindruck erweckt wird, die Zentrale Leitstelle sowie das Katastrophenschutz-Zentrum unseres Landkreises, wären nicht bzw. nur eingeschränkt einsatzfähig, stellte Landrat Dr. Karl-Ernst Schmidt fest.
1. Frau Künholz behauptet, die Zentrale Leitstelle des Kreises sei „in beengten räumlichen Verhältnissen“ untergebracht. Hierzu sei anzumerken, dass dies so nicht zutrifft. Die Größe der Räume wurde vom hessischen Innenministerium geprüft und für ausreichend befunden. Der Leiter des Fachdienstes hält die Unterbringung für vollkommen ausreichend.
2. Frau Künholz behauptet, „die Katastrophenschutzabteilung im Dachgeschoss des Landratsamtes "platze aus allen Nähten" und ist im Falle eines Großeinsatzes, kaum in der Lage, im Hilfeleistungseinsatz die von ihr erwartete Funktion optimal zu erfüllen“. Davon habe sie sich am Tag vor Silvester bei dem Busunglück auf der A4 persönlich überzeugen können. Hierzu stellt Schmidt fest: Auch diese Aussage, entspricht nicht den Tatsachen. Die Einrichtung der Katastrophenschutz-Räume wurde in enger Zusammenarbeit mit der Akademie für Notfallplanung und Zivilschutz geplant. Der seinerzeit nach hier entsandte Mitarbeiter der Akademie erklärte, dass die drei Räume für die Stabsarbeit hervorragend geeignet seien. Der durch die Bezeichnung „Dachgeschoss“ erweckte Eindruck, die Räume verfügten über Dachschrägen, ist unzutreffend. Die Räume sind nicht beengt und verfügen über deckenhohe, gerade Wände. Sie befinden sich lediglich im Obergeschoss des Landratsamtes. Der Fachdienstleiter hat mit Mitarbeitern gesprochen, die am 30.12.2014 anl. des Busunfalls auf der A 4 in der Leitstelle eingesetzt waren. Diese hätten ihm bestätigt, dass es im Rahmen dieses Einsatzes, keine Platzprobleme gegeben habe. Auch bei dem Unwettereinsatz im Juli 2014, bei dem es sich ebenfalls um eine Großschadenslage handelte, gab es laut Aussage des zuständigen Fachdienstleiters, keine Raumprobleme.
3. Frau Künholz behauptet: „Es gebe keine Whiteboards oder andere moderne technische Hilfen, auf denen die einzelnen Fakten der Einsatzplanung und Hilfseinheiten auf einen Blick sichtbar dargestellt seien. Wir brauchen ausreichend Raum und modernste Technik für eine effiziente und zielgenaue Arbeit der Leitstelle, damit bei Großeinsätzen und Katastrophen nicht erst Zettel hin und her gereicht werden müssen, sondern sofort für alle sichtbar ist, welche Kräfte alarmiert, welcher Rettungshubschrauber unterwegs ist und wer als nächstes alarmiert werden muss“. Aber auch hier sei anzumerken, dass in der Leitstelle und im gegenüberliegenden Katastrophen-Schutz-Zentrum (KatS-Zentrum) insgesamt fünf Whiteboards und ein Flipchart vorhanden sind. Andere „moderne technische Hilfen“ sind in der Leitstelle und im KatS-Zentrum vorhanden. Dort wird mit dem digitalen Einsatzleitrechner Cobra gearbeitet, der derzeit auf dem neuesten Stand ist. Zettel werden seit vielen Jahren nicht mehr „herumgereicht“. Die Einsatzbearbeitung innerhalb der Leitstelle und im Katastrophenschutz, erfolgt ausschließlich digital. Anhand des Einsatzleitrechners kann genau überblickt werden, welches Einsatzmittel sich wo befindet. Dies gilt auch für eingesetzte Rettungshubschrauber.
4. Frau Künholz behauptet: „Die derzeitige Leitstelle werde den Anforderungen hinsichtlich räumlicher Unterbringung und notwendiger Technik, auf der Höhe der Zeit nicht mehr gerecht.“ Hierzu bekundet Schmidt: Die Zentrale Leitstelle und das KatS-Zentrum sind auf dem neuesten, technischen Stand. Ab Herbst 2013 wurde die gesamte Hardware ausgetauscht. Die eingesetzte Technik entspricht dem neuesten Stand. Hierfür hat der Landkreis mehr als 200.000 Euro investiert. Die Software entspricht ebenso der aktuellen Version. Im Laufe des Jahres 2015, wird anlässlich der flächendeckenden Einführung des Digitalfunks, noch auf die neue Version C 4 umgestellt. Die Kosten hierfür belaufen sich auf rund 100.000 Euro und werden vom Land Hessen getragen.
5. Frau Künholz behauptet: Es könne nicht sein, dass „hauptberufliche und ehrenamtliche Rettungskräfte vor Ort um Leben, Gesundheit und auch um Hab und Gut der Bürgerinnen und Bürger, einen Einsatz leisten, aber ihre eigene Gesundheit aufgrund nicht optimaler Einsatzleitung aufs Spiel setzen müssen.“ Hierzu kann wie folgt aufgeklärt werden: Die Zentrale Leitstelle ist in keinem Falle „Einsatzleitung“. Nach den gesetzlichen Grundlagen alarmiert und koordiniert sie die Einsatzmittel und –kräfte zur jeweiligen Einsatzstelle. Dies geschieht auf Grundlage von Alarm- und Aus-rückordnungen, die durch die Städte und Gemeinden erstellt werden. Wir gefährden daher auch keine haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräfte.
6. Frau Künholz behauptet, dass „die Brandschutzerziehung an den Grundschulen und in den Kindertagesstätten sehr schleppend verläuft. Dies ist nach dem Gesetz aber eine Kreisaufgabe, welche vom Brandschutzamt geleistet werden müsse“. Tatsächlich seien aber die Brandschutzerziehung und die Brandschutzaufklärung u.a., Aufgaben der Landkreise. In regelmäßigen Veranstaltungen weist der zuständige Fachdienst darauf hin, dass die Städte und Gemeinden Jugendfeuerwehren und sogenannte Bambinifeuerwehren gründen. Die Kreisjugendfeuerwehr wird durch den Landkreis regelmäßig finanziell gefördert. Brandschutzerziehung bedeutet nicht, dass der Landkreis Jugend-Feuerwehren gründet. In Schulen und Kindergärten wird diese Brandschutzerziehung bereits durchgeführt. Dies erfolgt durch die Kreisjugendfeuerwehr und die Städte und Gemeinden. Bereits im Jahr 2009 habe ich Projekte zur Förderung und Nachwuchsgewinnung für Hilfsorganisationen in Schulen initiiert und bis heute begleitet.
7. Frau Künholz behauptet, dass es „Probleme bei der Freistellung im Alarmierungsfalle gibt". Hierzu sei festzuhalten, dass die Freistellung von Einsatzkräften gesetzlich geregelt ist. Das Hessische Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG), auf das Kommunen keinen Einfluss haben, regelt die Freistellung von Einsatzkräften zu Einsätzen und Ausbildungen. Hier ist dieser Personenkreis freizustellen. Dies gilt für die freie Wirtschaft, wie für den öffentlichen Dienst. Die von Frau Künholz weiterhin angesprochene Thematik der „Tagesalarmsicherheit“ ist bekannt. Hier sind in erster Linie die Städte und Gemeinden gefordert, die wir als Landkreis dabei nach Kräften unterstützen. Auch das von ihr angesprochene Thema „Atemschutzwerkstätten“ ist seit langem bekannt. Hier ist der Landkreis seit geraumer Zeit mit den Bürgermeistern und Führungskräften der Feuerwehren in konstruktiven Gesprächen, um zufriedenstellende Lösungen zu erreichen. Ziel war und ist, eine verstärkte, interkommunale Zusammenarbeit. Das ist aber noch nicht abgeschlossen. +++ fuldainfo









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