Ryanair verteidigt umstrittene AGB-Klauseln

Der irische Billigflieger Ryanair wehrt sich gegen Vorwürfe von Flugastrechte-Portalen wie Flightright, wonach die Airline mit ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Durchsetzung von Entschädigungen bei Flugverspätungen erschweren soll. Ryanair stelle mit seinen AGB sicher, dass alle Kunden "100 Prozent ihres EU-Anspruchs ohne Abzug der Kosten für Ausgleichsjäger-Firmen erhalten", sagte ein Unternehmenssprecher dem "Handelsblatt". Dagegen böten Firmen wie Flightright wegen ihrer Erfolgshonorare, die bis zu 50 Prozent der Entschädigungssumme betragen könnten, "keinerlei nützliche Serviceleistung".

Flightright wirft Ryanair vor, seinen Kunden im Kleingedruckten zu verbieten, Ausgleichs-, Schadenersatz- und Rückerstattungsansprüche an Dritte abzutreten, damit diese auf die fälligen Entschädigungen klagen. Mit einem Brief wandte sich der Rechtsdienstleister deshalb direkt an die Bundesregierung. In dem Schreiben an das Justiz- und Verkehrsministerium mahnt der Flightright-Gründer Philipp Kadelbach, "die Verletzung von Verbraucherrechten nicht weiter zu tolerieren". Das auf den 8. August datierte Schreiben liegt dem "Handelsblatt" vor. Für Kadelbach ist es höchste Zeit, dass die Politik jetzt reagiert. Die von Union und SPD im Koalitionsvertrag angedachten Maßnahmen duldeten angesichts "der aktuell massiven Verwerfungen im Luftverkehr (auch und gerade bei der Fluggesellschaft Ryanair) aus unserer Sicht keinen Aufschub", schreibt er. Ohne Ryanair direkt zu erwähnen, hatten Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag die Praxis der Airline angegriffen. "Mit Blick auf kleine Streuschäden prüfen wir einen Ausschluss von Abtretungsverboten für Forderungen in AGB", heißt es in dem entsprechenden Passus. +++

GroKo will Verbraucherrechte bei Flugverspätungen stärken

Die Große Koalition will die Rechte von Fluggästen gegenüber Billigfliegern wie der irischen Fluggesellschaft Ryanair stärken. Das berichtet das "Handelsblatt". Hintergrund sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Ryanair. Darin enthaltene Klauseln erschweren Kunden die Nutzung von Fluggastrechte-Portalen. Im Fall von Flugverspätungen oder -annullierungen klagen diese normalerweise anstelle der Passagiere, die ihre Rechte an die Portale abtreten, auf die fälligen Entschädigungen und streichen eine Provision ein. Doch eine in den AGB verankertes "Abtretungsverbot" für Ausgleichs-, Schadensersatz- und Rückerstattungsansprüche verhindert dies oft. Dagegen wollen Union und SPD jetzt vorgehen. "Die Kritik an Ryanair und der Abtretungsverbotsklausel ist berechtigt", sagte die rechtspolitische Sprecherin der Unions-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), der Zeitung. "Gerade bei Streuschäden mit geringem Streitwert ist die Abtretung ein effektives Mittel für die Verbraucher, um ihre Rechte einzufordern", sagte die CDU-Politikerin. Das Justizministerium habe es aber "leider verpasst", ein Verbot zusammen mit der Musterfeststellungsklage umzusetzen. "Das darf jetzt nicht mehr auf die lange Bank geschoben werden." Die SPD zeigte sich offen für eine "Lex Ryanair" und plädiert für eine "zeitnahe" gesetzliche Regelung. "Wir brauchen ein Verbot solcher von Ryanair verwendeter Abtretungsklauseln", sagte der Rechtspolitiker der Sozialdemokraten im Bundestag, Johannes Fechner, dem "Handelsblatt". Diese Klauseln dienten nur dazu, Verbrauchern den Weg zu berechtigten Entschädigungen zu erschweren. Laut Fechner laufen zu dem Thema bereits Gespräche mit dem Justizministerium. "Wir werden rasch einen Vorschlag vorlegen und diesen zur Zeitersparnis gegebenenfalls an ein laufendes Gesetzesvorhaben anhängen." +++


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