MIT Hessen: Streikrecht praxisgerecht ausgestalten

Fulda. „Das bestehende Streikrecht muss praxistauglich gestaltet werden, damit unbeteiligte Dritte nicht übermäßig belastet werden“, erklärte der Landesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung Hessen (MIT), Frank Hartmann, in Fulda. Die MIT Hessen begrüße daher einen Beschluss des Bundesvorstandes der MIT vom vergangenen Wochenende, dass es in diesem Bereich gesetzliche Klarstellungen geben müsse. Diese Beschlussfassung sei von der MIT Hessen angeregt worden.

Immer häufiger trete der Fall auf, dass kleine Interessengruppen Arbeitskämpfe zur Durchsetzung ihrer Partikularinteressen missbrauchen. Ob es sich um Fluglotsen, das Sicherheitspersonal an Flughäfen, um Lokomotivführer oder aktuell um Kita-Mitarbeiter handele. Immer stehe die Durchsetzung der Interessen einer kleinen Gruppe im Konflikt mit einer großen Gruppe an der Auseinandersetzung eigentlich vollkommen Unbeteiligter, erklärte Hartmann.

Das Streikrecht dürfe nicht dazu führen, dass ausschließlich unbeteiligte Dritte betroffen werden. Denn das Streikrecht sei dazu gedacht, den Arbeitgeber unter Druck zu setzen, nicht aber Dritte. Voraussetzung des Streiks sei immer die Frage der Verhältnismäßigkeit, auch dürfe der Streik nur als letztes Mitteleingesetzt werden. Die Streiks der jüngsten Vergangenheit kollidierten daher immer mehr mit Grundrechten der unbeteiligten Bürger, so auf Handlungs- und Reisefreiheit, vor allem, weil sich die Bürger nicht rechtzeitig auf die Streiks einstellen konnten und sie in den Tagesablauf der Bürger vehement eingreifen würden.

Deshalb müssten zur Erhaltung des eigentlichen Sinns des Streikrechts Anpassungen an die Lebenswirklichkeit vorgenommen werden. Die MIT fordere daher insbesondere: eine Ankündigungspflicht von mindestens vier Tagen, die Pflicht zur Aufrechterhaltung einer Grundversorgung ("sog. Notdienstarbeiten") sowie ein obligatorisches Schlichtungsverfahren vor dem Scheitern von Tarifverhandlungen. Zusätzlich sollte die Beurteilung unverhältnismäßiger Streiks in der Daseinsvorsorge durch gesetzliche Regelbeispiele klarer gefasst werden, um die Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im Einzelfall überprüfen zu können. +++ fuldainfo


Popup-Fenster

2 Kommentare

  1. Einen Herr Hartmann muss man nicht so ernst nehmen.
    Er ist auch der Meinung dass der Mindestlohn zu viel Bürokratie sei.

  2. Herr Hartmann soll doch ehrlich sagen, dass er gar keine Gewerkschaften und gar
    keine Streiks will. Die Hürden, die er aufbauen will, sollen doch die Waffen
    des Streiks total stumpf machen. Was den Kita-Streik anbetrifft: Wie sollen
    denn Streiks aussehen, wenn sie niemanden "treffen" ? "Druck auf die Arbeit-
    geber" kann man als Erzieherin doch nicht dadurch ausüben, indem man sich
    vor die Tür des jeweiligen Bürgermeister setzt und weint !

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*