Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu Kürzungen bei Beziehern von Leistungen nach dem SGB II hat die öffentliche Diskussion befeuert, ob Sanktionen grundsätzlich zulässig sind. Landrat Bernd Woide nimmt für den Landkreis Fulda als Träger des Kommunalen Kreisjobcenters dazu Stellung und spricht sich klar für die Beibehaltung des Prinzips „Fördern und Fordern“ und von Sanktionen aus.
„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu Leistungskürzungen bei SGB II- Beziehern hat im Wesentlichen die Basis des Systems bestätigt – und damit eben auch die Richtigkeit des Prinzips „Fördern und Fordern“ unterstrichen. Denn selbstverständlich ist es richtig, dass die Solidargemeinschaft in Deutschland niemanden, der in Not geraten ist, im Stich lässt. Aber es ist ebenso richtig, von Menschen, die auf diese Weise von Steuerzahlern unterstützt werden, zu erwarten, dass sie daran mitwirken, ihre persönliche Lebenssituation zu verbessern. Das ist das Fundament eines solidarisch finanzierten Systems: Die Gemeinschaft muss darauf vertrauen können, dass alle nach Kräften mithelfen und sich kooperativ verhalten.
Etwa 6000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte werden vom Fuldaer Kreisjobcenter betreut. Die Quote der Sanktionen liegt zwischen drei und vier Prozent – in der überwiegenden Zahl sind Meldeversäumnisse der Grund. Konkret heißt das: Drei Viertel der Sanktionen werden also ausgesprochen, weil Leistungsbezieher nicht zu Terminen im Kreisjobcenters erschienen sind, einem Kurs oder einer Infoveranstaltung fern blieben – und zwar ohne dafür einen nachvollziehbaren Grund anzuführen. Für meine Begriffe ist es die blanke Selbstverständlichkeit und die müheloseste Form der Mitwirkung, einen Termin einzuhalten oder diesen im Verhinderungsfall rechtzeitig und begründet abzusagen. Wer dazu nicht willens ist, muss auch weiterhin mit einer vorübergehenden Kürzung seiner Leistungen rechnen. Das hat das Urteil nicht in Frage gestellt.
Dass im Kreisjobcenter Fulda in der Mehrzahl Sanktionen wegen Meldeversäumnissen ausgesprochen werden, bedeutet aber auch, dass die Zahl derer, die Jobangebote ohne triftigen Grund ablehnen, Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung abbrechen und/oder dies wiederholt tun, in der Relation überschaubar ist. Die Zahl der nun als nicht verfassungskonform eingestuften Kürzungen in Höhe von 60 und 100 Prozent beliefen sich im Kreisjobcenter Fulda zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung auf gerade mal 32 Fälle. Bezogen auf die Gesamtzahl von rund 6000 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind das 0,5 Prozent. Das belegt eindrücklich, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserem Kreisjobcenter sehr gute Arbeit machen, weil sie nah an den Hilfesuchenden sind, sie so individuell wie möglich betreuen und auf dem Weg in Arbeit begleiten. Insofern taugt das Urteil nicht als Basis dafür, das Konzept des SGB II zu verteufeln oder in Gänze in Frage zu stellen.“ +++









and then
@Fuchs: Das Hartz IV System ist schon sinnvoll, aber eben nicht für die Betroffenen. Eine ganze Industrie lebt doch von der Betreuung der lieben Hartz Iv-ler: Sachbearbeiter und Fallmanager mit Hang zum Quälen, Kursleiter von Sinnlos Kursen und viele Andere, die die Statistik schön färben. Rundum Betreuung eben auf der Sinnlos Ebene.
Und vergessen Sie nicht die vielen Betriebe, die quasi kostenlos 1 EUR Jobber beschäftigen dürfen, wie Grümel und viele andere. Ja auch die haben weniger Personalprobleme. Das könnte man ja auch auf die Rhönenergie Busbetriebe übertragen: demnächst schaffen dort alle nur noch auf 1 EUR Basis und beziehen daneben Hartz IV. Schöne neue Arbeitswelt: wunderbar!
Und wer keine Lust hat, für den Mindestlohn von 9,50 EUR zu arbeiten bekommt dann gratis 1 Jahr Hartz IV inklusive der dazu gehörenden Bürokratiequälerei, sinnlosen Weiterbildungen und und und. Ich wette mit Ihnen, dass zum Beispiel Busfahrer, die sowas 1 Jahr mitgemacht haben, danach freudestrahlend zurück zur Rhönenergie kommen und ihren Chef bitten, doch für 12 EUR brutto bei monatlich 60 Stunden arbeiten zu dürfen. Sie sehen: Hartz IV macht frei! Im Kopf! Und befreit von den bösen bösen Gewerkschaftsgedanken. Auch dazu dient Hartz IV.
Wie war das noch mal mit dem Kapitalismus und den Warnungen der Kommunisten? Kapitalismus ist genau das, wovor wir Euch früher immer gewarnt haben: Ausbeutung bis zum Letzten und das staatlich sanktioniert! Prost Mahlzeit!
Dass ein CDU-Mann den Kahlschlag durch die Agenda 2010 lobt, ist klar. Dass ein ehemaliger CDU-Bundestagsabgeordneter, der ebenfalls Hartz IV lobte, direkt zum Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts ernannt wurde und jetzt just über Hartz IV entscheiden musste, hinterlässt mehr als einen bitteren Nachgeschmack.
Was beide CDU-Herren völlig ausblenden: Die meisten Hartz-IV-Empfänger haben ursprünglich auch ihre Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Allerdings hat ihnen der SPD-Mann Schröder mit der Agenda 2010 die Zeit des Bezuges von Arbeitslosengeld I gekürzt und die Arbeitslosenhilfe total aus dem Gesetz gestrichen.
Fazit: Die Menschen werden bewusst in die Armut getrieben und durch die Sanktionen unter das Existenzminimum gedrückt. Das hätte das Bundesverfassungsgericht nicht gutheißen dürfen, war aber bei dem CDU-Verfassungsrichter nicht anders zu erwarten.
"Fördern und Fordern" hatte Schröder seinerzeit mit lauter Stimme im Bundestag verkündet. Übrig geblieben ist vor allem das Fordern. Das Fördern besteht meist nur aus sinnlosen Kursen, die mit Fördern nichts zu tun haben, sondern dazu dienen, die Menschen aus der Arbeitslosenstatistik herausrechnen zu können. - Wer dieses System lobt - so wie CDU und SPD - hat den Geist des Grundgesetzes zum Sozialstaat nicht begriffen.