Kreis stellt denkmalpflegerische Belange beim Wohnprojekt der Stadt Romrod zurück

Lauterbach. Aufgrund der öffentlichen Belange, die mit dem Projekt „Leben und Wohnen im Alter“ in Romrod verbunden seien, „werden denkmalpflegerische Bedenken zurückgestellt“. Ein Abbruch des Kulturdenkmals „ehemaliges Oberforstamt“ werde bei einer Neubauplanung, die sich in die weiterhin bestehende denkmalpflegerische Gesamtanlage einfüge, in Aussicht gestellt, erläutert Landrat Manfred Görig (SPD) die Sicht seiner Verwaltung.

Die Stadt Romrod beabsichtigt die Realisierung des Modellprojektes „Leben und Wohnen im Alter“ in der Ortsmitte in unmittelbarer Nähe zum Schloss und zum Einkaufszentrum. Sämtliche Planungen der letzten Jahre hatten sich an dem Kulturdenkmal „ehemaliges Oberforstamt“ orientiert. Damit sei auch für das Projekt geworben worden, heißt es in dem Schreiben an die Bürgermeisterin.

Die Genehmigung der Abbrüche des hinteren Anbaus sowie des ehemaligen Fischhäuschens seien unter der denkmalpflegerischen Maßgabe der behutsamen Sanierung und Reaktivierung des vorderen Gebäudes und Einbindung dessen in das Nutzungskonzept erfolgt.

Mit Schreiben vom 4. Dezember hatte die Bürgermeisterin der Kreisverwaltung von baulichen sowie finanziellen Schwierigkeiten berichtet, die mit diesem Vorhaben nunmehr verbunden seien. Dr. Richtberg teilte der Kreisverwaltung mit, dass es im weiteren Planungsverlauf zu erheblichen projektgebundenen Kostensteigerungen gekommen sei.

Zusammengefasst werde von Seiten der Stadt Romrod befürchtet, dass die mit dem Kulturdenkmal verbundenen Mehrkosten trotz Fördermittel des Landesamtes für Denkmalpflege in Verbindung mit ohnehin zu tragenden erheblichen projektgebundenen Mehrkosten dazu führen könnten, dass das Gesamtprojekt scheitere. In der Folge werde eine Brache mit Negativimpuls in zentraler Lage befürchtet.

Aus Sicht der Bauaufsicht und Denkmalschutzbehörde in Lauterbach sei der Antrag auf Abbruch in das Baugenehmigungsverfahren zum Neubau zu integrieren, da es ursächlich mit diesem in Zusammenhang stehe. Weiterhin solle der Abbruch nur mit Realisierung der Neubaumaßnahmen im zeitlichen Zusammenhang durchgeführt werden. +++ fuldainfo

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