Die Zahl der in Hessen festgestellten Kindeswohlgefährdungen hat im Jahr 2024 einen neuen Höchststand erreicht. Nach Angaben der Jugendämter wurden 6 620 Fälle registriert – ein Anstieg um sieben Prozent gegenüber dem Vorjahr. Damit setzte sich der seit Beginn der Erhebungen im Jahr 2012 anhaltende Aufwärtstrend fort. 2014 waren noch 2 200 Fälle gemeldet worden.
Insgesamt führten die hessischen Jugendämter im Jahr 2024 rund 19 040 Gefährdungseinschätzungen durch, sieben Prozent mehr als 2023. In gut jedem dritten Fall (35 Prozent) lag eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung vor. Besonders häufig handelte es sich um psychische Misshandlungen (48 Prozent der Fälle) und Vernachlässigung (47 Prozent). Körperliche Misshandlungen wurden in 32 Prozent der Fälle festgestellt, Anzeichen sexueller Gewalt in fünf Prozent. Im Zehnjahresvergleich fiel der Anstieg psychischer Misshandlungen besonders deutlich aus: 2014 waren 747 Fälle registriert worden, 2024 waren es mit 3 170 mehr als viermal so viele.
Bei den Inobhutnahmen verzeichneten die Jugendämter dagegen einen deutlichen Rückgang. 2024 wurden 6 140 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre in Obhut genommen – 20 Prozent weniger als im Vorjahr. Hauptursache für den Rückgang war die geringere Zahl unbegleiteter Einreisen aus dem Ausland: 2023 hatten die Jugendämter noch 4 800 unbegleitete Minderjährige aufgenommen, 2024 waren es 2 860. Trotz dieses Rückgangs waren unbegleitete Einreisen mit 47 Prozent weiterhin der häufigste Anlass für eine Inobhutnahme. Weitere Gründe waren die Überforderung der Eltern oder eines Elternteils (25 Prozent), körperliche Misshandlungen (13 Prozent), Vernachlässigung (12 Prozent) und psychische Misshandlungen (11 Prozent).
Die Schutzmaßnahmen umfassten sowohl die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen außerhalb ihrer bisherigen Lebensumgebung – etwa in Heimen, Pflegefamilien oder anderen Einrichtungen – als auch die Herausnahme aus akuten Gefährdungssituationen. Mehrfachnennungen sind in der Statistik möglich, da ein Kind oder Jugendlicher im Jahresverlauf aus verschiedenen Anlässen oder mehrfach in Obhut genommen werden kann. +++








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