In Hessen wird der Denkmalschutz verschlankt

Verfahren deutlich zu vereinfachen und zu beschleunigen

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Das Land Hessen plant eine umfassende Reform seines Denkmalschutzgesetzes. Kunst- und Kulturminister Timon Gremmels stellte dazu bei einem Pressegespräch die Eckpunkte der geplanten Novelle vor. Ziel ist es, den Denkmalschutz moderner, klimafreundlicher und bürgernäher zu gestalten. Auf Grundlage der Eckpunkte wird nun ein Gesetzentwurf erarbeitet. In Kraft treten soll das neue Gesetz am 1. Januar 2027.

Kernpunkte der Reform sind digitale und schnellere Verfahren, mehr Entscheidungskompetenzen für die Kommunen sowie klare Fristen für Genehmigungen. Anträge sollen künftig online gestellt werden können. Die zuständige Behörde prüft innerhalb eines Monats die Vollständigkeit der Unterlagen und entscheidet über vollständige Anträge innerhalb von drei Monaten. Nur in Ausnahmefällen ist eine Verlängerung um zwei Monate möglich. Wird keine Entscheidung getroffen, gilt die Genehmigung automatisch als erteilt. Zudem soll das Denkmalverzeichnis künftig digital und öffentlich zugänglich sein.

Auch für Eigentümerinnen und Eigentümer sind Änderungen vorgesehen. Wo eine Nutzung mit vertretbarem Aufwand nicht mehr möglich ist, soll der Denkmalschutz Grenzen haben. Neu ist außerdem die Möglichkeit, denkmalschutzrechtliche Vereinbarungen per Vertrag zu regeln, um Verwaltungsverfahren zu vereinfachen. Steuerliche Bescheinigungen sollen künftig direkt durch die Unteren Denkmalschutzbehörden erteilt werden.

Die Kommunen sollen künftig in der Mehrzahl der Fälle selbst entscheiden können. Das Landesamt für Denkmalpflege bleibt beratende und fachlich unabhängige Instanz, soll aber nur noch bei besonders bedeutsamen Fällen wie UNESCO-Welterbestätten oder Fördermaßnahmen zustimmen müssen.

Ein Schwerpunkt der Novelle liegt auf Klimaschutz, Barrierefreiheit und Katastrophenvorsorge. So sollen Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden weiterhin in fast allen Fällen genehmigt werden. Barrierefreiheit wird als gesetzliches Ziel gestärkt, und erstmals sollen klare Regelungen für den Schutz von Denkmälern in Katastrophenlagen geschaffen werden.

Unterstützung kommt aus Wirtschaft, Kommunen und Landkreisen. Thomas M. Reimann, Präsident des Verbands baugewerblicher Unternehmer, begrüßte die geplante Vereinfachung der Verfahren und die größere Planungssicherheit für Investitionen. Marburgs Oberbürgermeister Thomas Spies betonte die Bedeutung der Novelle für lebendige Stadtbilder, die auch Klimaschutz und Inklusion berücksichtigen. Patrick Krug, Erster Kreisbeigeordneter des Vogelsbergkreises, hob die Chancen für mehr Wohnraum in Ortskernen durch schnellere Genehmigungen hervor.

Mit der Reform will die Landesregierung nach eigenen Angaben Denkmalschutz und Gemeinwohl stärker miteinander verbinden und gleichzeitig Eigentümerinnen und Eigentümern mehr Fairness und Verlässlichkeit bieten. +++


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