„Heute beginnt die Fußball-Europameisterschaft und unter der Berücksichtigung der in Hessen geltenden Lärmschutz-Regelungen ist auch Public Viewing möglich. Selbstverständlich müssen dort ebenfalls weiterhin die derzeit geltenden Corona-Regeln eingehalten werden“, sagte heute Umweltministerin Priska Hinz in Wiesbaden. In diesem Jahr gibt es keine Bundesverordnung zum Public Viewing. Für die Außengastronomie sieht die technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm jedoch die Möglichkeit vor, dass es bei seltenen Ereignissen auch nach 22 Uhr etwas lauter werden darf. Hierzu zählt natürlich gerade auch die Fußball-Europameisterschaft. Dabei ist das Ruhebedürfnis der Anwohnerinnen und Anwohner zu berücksichtigen. Auch Public Viewing-Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen können durchgeführt werden. Hier gilt die Freizeitlärmrichtlinie, die ebenfalls in bestimmten Sonderfällen zulässt, dass die von der Veranstaltung ausgehende Geräuschkulisse auch nach 22 Uhr etwas erhöht sein darf. „Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Europameisterschaft und wünschen allen Fußballbegeisterten viel Vergnügen“, so Hinz. +++
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