Hessen will das vom Bund vorgeschriebene Rückmeldeverfahren zu den Corona-Soforthilfen. Seit Juli müssen Unternehmen ihre im Frühjahr 2020 erhaltenen Zuschüsse rückwirkend prüfen lassen, um mögliche Überkompensationen festzustellen. Betroffen sind zahlreiche Branchen, darunter Gastronomie, Handel, Dienstleistungen und das Gesundheitswesen.
Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori (SPD) kündigte in Wiesbaden an, die Landesregierung wolle den Aufwand für die Betriebe so gering wie möglich halten. Hessen habe sich beim Bund gegen ein aufwändiges Verfahren ausgesprochen, das Bundeswirtschaftsministerium habe es jedoch nach Vorgaben des Bundesrechnungshofes angeordnet. Ziel sei es nun, den rechtlichen Spielraum zugunsten der Unternehmen auszuschöpfen.
Kern der Erleichterungen soll eine flexible Fristverlängerung: Wer mehr Zeit für die Rückmeldung benötigt, kann dies unkompliziert beantragen. Im Falle von Rückforderungen sind außerdem unverzinsliche Ratenzahlungen, Stundungen oder in Ausnahmefällen ein Erlass möglich. Auch eine vorübergehende Niederschlagung offener Forderungen kommt infrage. Zudem prüft das Land eine Anhebung der Bagatellgrenze, die derzeit bei 500 Euro liegt.
Die Soforthilfen waren zwischen März und Juni 2020 ausgezahlt worden, um Betriebe in akuten Liquiditätsengpässen zu stützen. Grundlage war eine Schätzung des Finanzbedarfs, die nun mit den tatsächlichen Daten abgeglichen wird. Bis Ende August sind 6.889 Rückmeldungen abgeschlossen, in 3.606 Fällen ohne Rückzahlungsbedarf. Rückforderungen müssen binnen vier Wochen nach Bescheid beglichen werden.
Das Verfahren ist vollständig digitalisiert und wird vom Regierungspräsidium Kassel betreut. Für Rückfragen steht eine Hotline zur Verfügung. Hessen muss bis Jahresende einen Schlussbericht an den Bund übermitteln. +++









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