Berlin. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) geht auf die heftige Kritik von Naturschutzverbänden an einem Gesetz ein, das nach deren Ansicht den Ausbau der Windkraft über den Tierschutz stellt. In der geplanten Neuregelung des Bundesnaturschutzgesetzes, die dem Nachrichten-Magazin "Spiegel" vorliegt, ist eine Ausnahmeregel unter anderem für Windräder enthalten.
Danach sollen die Anlagen erst dann verboten werden, wenn sie eine "signifikante" Anzahl von Vögeln töten. So jedenfalls interpretieren Tierschützer den Entwurf der Gesetzesnovelle, die das Bundesumweltministerium im Dezember an die Verbände verschickt hat. Es sei "unübersehbar, dass die vorgeschlagenen Änderungen darauf zielen, die Belange des Artenschutzrechts bei der Planung und dem Bau von Windkraftanlagen weiter zurück zu drängen", schreibt die "Deutsche Wildtier Stiftung" in einer Stellungnahme.
Auch der Präsident des Naturschutzbundes, Olaf Tschimpke, lehnt die Novelle ab. Er fürchtet, es könnte eine hinnehmbare Menge getöteter Tiere bestimmt werden, was nach Ansicht seines Verbandes "absolut keine akzeptable Option für funktionierenden Artenschutz" sei. Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) will Kritikpunkte der Verbände aufgreifen, falls sie berechtigt seien. Sie sagte dem Magazin: "Es wird keine Aufweichung des Artenschutzrechts geben." +++








and then
Wielange sich der böse Wolf als Großmutter verkleidet halten und auch das letzte Geißlein gefressen haben wird, wielange dieser Zeitgeist quälend auf uns liegen wird, ist schwer voraus zu sagen. Eines ist sicher: wenn das Geld alle ist und die Subventionsparty vorbei ist, wird der Wolf nicht von selbst zum Schaf.
Wenn der letzte Horstbaum gefällt ist und unsere Landschaften in Industriebrachen umgewandelt sind, wird auch Frau Hendricks vielleicht aufwachen. Solange müssen wir die Natur vor ihr schutzen!
Natürlich ist eine Aufweichung geplant, die steht genauso in der Gesetzesnovelle:
z.B.: "Es wird damit klargestellt, dass die Inanspruchnahme einer Artenschutzrechtlichen Privilegierung (Euphemismus für Ausnahme vom Tötungsverbot!)nicht von einer in jeder Hinsich fehlerfreien Eingriffsprüfung abhängt."
und: ".......dass der unvermeidbare Verlust einzelner Exemplare durch ein Vorhaben nicht automatisch und immer einen Verstoß gegen das Tötungsverbot darstellt.
weiter: "Im Bereich der Wwindkraftanlagenerrichtung besteht ein über das EEG 2017 vermitteltes öffentliches Interesse an der weiteren nachhaltigen Entwicklung der Energieversorgung und an der Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Stromverbrauch auf 40-45% im Jahr 2025 und 55-60% im Jahr 2035."
WAS HAT EIN SOLCHER SATZ IM BUNDESNATURSCHUTZGESETZ VERLOREN????
Hier ist eine massive Aufweichung des BNatSchG geplant!!
Frau Hendricks hat die Novelle
entweder nicht gelesen
oder nicht verstanden
oder sie sagt schlicht die Unwahrheit.
Ich halte es für unerträglich wie für die Windkraftlobby ein quasi rechtsfreier Raum geschaffen werden soll.
Neben der baurechtlichen Privilegierung und vielen weiteren Vergünstigungen für Betreiber von Windkraftanlagen wird hier zu Lasten des Steuerzahlers (Stichwort EEG-Umlage) nicht nur den Bürgen sondern auch der Natur so einiges zugemutet. Laut Rheinland-Pfälzischem Landesrechnungshof haben Rheinland-Pfälzische Landkreise zwischen 2010 und 2014 in 100 Fällen Rabatte von überwiegend 90% auf Ersatzzahlungen für Eingriffe in Natur und Landschaft gewährt. Dadurch gingen dem Land mindestens rund 13 Millionen Euro an zweckgebundenen Geldern für Naturschutzmaßnahmen verloren.
Nun soll also noch eine artenschutzrelevante Privilegierung festgeschrieben werden indem das Tötungsverbot des Bundesnaturschutzgesetzes ausgehebelt wird!
Den unentgeltlich arbeitenden, ehrenamtlichen Naturschützern ist es jetzt schon unmöglich, sich allen beantragten Windparks zu widmen. Lediglich die gröbsten Verstöße können angegangen und ans Licht der Öffentlichkeit gezerrt werden um die schlimmsten Folgen zu verhindern. Die Windkraftlobby ist dagegen mit finanziellen Mittel, Gutachtern und Anwälten sehr gut ausgestattet. Ein Kampf David gegen Goliath; nur dass nun Goliath gewinnt!
Die immer größeren Windindustrieanlagen müssen mit anderen Industrieanlagen gleich behandelt werden.
Warum sollen ausgerechnet Windräder geschützte Arten beliebig töten dürfen?
Schaffen wir jetzt einen Zustand, der Naturschützern und Artenschützern die letzte Möglichkeit nimmt, den Betreibern von Windkraftanlagen Einhalt zu gebieten, wenn bedrohte Arten gefährdet werden?
Soll der schlechte Zustand der Biodiversität in Deutschland ausgerechnet durch das BMUB beschleunigt und noch schlechter werden?
Müssen die geschützten Arten jetzt schon vor dem BMUB geschützt werden?
Karl-Heinz Klein
Artenschützer aus Kaiserslautern