Hendricks verteidigt umstrittenes Windkraft-Gesetz

Es wird keine Aufweichung des Artenschutzrechts geben

Barbara Hendricks (SPD)

Berlin. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) geht auf die heftige Kritik von Naturschutzverbänden an einem Gesetz ein, das nach deren Ansicht den Ausbau der Windkraft über den Tierschutz stellt. In der geplanten Neuregelung des Bundesnaturschutzgesetzes, die dem Nachrichten-Magazin „Spiegel“ vorliegt, ist eine Ausnahmeregel unter anderem für Windräder enthalten.

Danach sollen die Anlagen erst dann verboten werden, wenn sie eine „signifikante“ Anzahl von Vögeln töten. So jedenfalls interpretieren Tierschützer den Entwurf der Gesetzesnovelle, die das Bundesumweltministerium im Dezember an die Verbände verschickt hat. Es sei „unübersehbar, dass die vorgeschlagenen Änderungen darauf zielen, die Belange des Artenschutzrechts bei der Planung und dem Bau von Windkraftanlagen weiter zurück zu drängen“, schreibt die „Deutsche Wildtier Stiftung“ in einer Stellungnahme.

Auch der Präsident des Naturschutzbundes, Olaf Tschimpke, lehnt die Novelle ab. Er fürchtet, es könnte eine hinnehmbare Menge getöteter Tiere bestimmt werden, was nach Ansicht seines Verbandes „absolut keine akzeptable Option für funktionierenden Artenschutz“ sei. Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) will Kritikpunkte der Verbände aufgreifen, falls sie berechtigt seien. Sie sagte dem Magazin: „Es wird keine Aufweichung des Artenschutzrechts geben.“ +++