Einzelhandel plant keine eigene Maskenpflicht nach Hausrecht

Die deutschen Einzelhändler wollen die Maskenpflicht in Geschäften und Supermärkten nicht flächendeckend per Hausrecht durchsetzen, wenn die landesweiten Corona-Auflagen im April auslaufen. Das ergab eine Umfrage des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" unter den großen Supermarktketten und Verbänden. "Die Maske gehört für viele Kunden inzwischen zum Alltag, eine Pflicht ist aber keine dauerhafte Lösung", sagte der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE), Stefan Genth, dem RND.

Wann der Zeitpunkt für den Wegfall der Maskenpflicht gekommen sei, müssten die Experten aus der Medizin einschätzen. Der Verband gibt seinen Mitgliedern keine Empfehlung für die Zeit nach dem 2. April an die Hand. Die Schwarz-Gruppe, zu der Lidl und Kaufland gehören, erklärte dem RND, dass man sich grundsätzlich an den jeweiligen Corona-Regeln der Bundesländer und der aktuellen Arbeitsschutzverordnung orientiere und diese umsetze. Eine allein von den Unternehmen vorgegebene Maskenpflicht scheidet damit aus. Auch bei Rewe lehnt das Management eine Maskenpflicht in Eigenregie ab: "Wir setzen die von den Behörden gemachten Anordnungen gewissenhaft um", sagte ein Unternehmenssprecher dem RND. Aldi-Nord möchte "zunächst die politische Diskussion sowie die konkrete Ausgestaltung der Länderverordnungen abwarten", teilte ein Sprecher mit. Die Edeka-Gruppe verwies darauf, dass viele Filialen inhabergeführt seien und "eigenständig über alle Maßnahmen in ihren Märkten" entscheiden könnten, wie eine Unternehmenssprecherin dem RND sagte. Eine zentrale Vorgabe sei deshalb nicht geplant.

Justizminister gegen Einstufung ganzer Bundesländer als Hotspot

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) kritisiert die Pläne der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns, das gesamte Bundesland zum Hotspots zu erklären. Buschmann sagte zu "Bild": "Der Hotspot hat klare Voraussetzungen." Entweder müsse sich eine besonders gefährliche Virus-Variante ausbreiten oder die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems "vor Ort konkret bedroht" sein. "Wenn nur an einem Ende eines Bundeslandes eine solche Gefahr besteht, kann man nicht am anderen Ende einen Hotspot ausrufen." Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern hingegen begründet die Einstufung als Hotspot-Gebiet vor allem mit den steigenden Infektionszahlen. Am Donnerstag soll der Landtag in Schwerin über die Verlängerung von Maskenpflicht und Zutrittsregeln bis 27. April entscheiden. Auch Hamburg prüft die Anwendung der Hotspot-Regel. +++


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