DGB Hessen-Thüringen: Schwarz-Grüner Vergabegesetzentwurf

Hessischer Landtag

Wiesbaden. Anlässlich der Anhörung für ein Hessisches Vergabegesetz im Wirtschaftsausschuss des Hessischen Landtages erneuert der DGB Hessen-Thüringen seine Kritik am Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen als wenig zielführend. Die Entwürfe von SPD und LINKEN seien hingegen im Großen und Ganzen tragfähig. Gabriele Kailing, DGB-Bezirksvorsitzende Hessen-Thüringen, sagte dazu am Rande der Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Wiesbadener Landtags: "Der Entwurf von CDU und Bündnis 90/Die Grünen ist aus Arbeitnehmersicht in zentralen Punkten sehr enttäuschend. Wenn der Vorschlag von Union und Bündnis 90/Die Grünen wie vorgelegt in Kraft tritt, dann bekommt Hessen als eines der letzten Bundesländer ein sehr schlechtes Vergabegesetz. Von einem grünen Wirtschaftsminister hätten wir effektive Tariftreueregelungen erwartet. Wir hoffen, dass zumindest einige unserer Kritikpunkte noch berücksichtigt werden."

Das Land Hessen müsse mit gutem Beispiel voran gehen und dafür sorgen, dass ein Vergabegesetz Lohndumping - z.B. auf öffentlichen Baustellen - umfassend verhindert, so Kailing. "Es muss gesetzlich geregelt sein, dass Unternehmen auch dann haften, wenn sie Teile ihrer Aufträge an so genannte Subunternehmer weitergeben. Dies aber sieht der Entwurf von Union und Grünen jedoch ausdrücklich nicht vor." Tariftreueregelungen würden nur dann materielle Wirkung entfalten, wenn eine effektiv arbeitende Behörde eingerichtet wird, die auch ernstzunehmende Kontrollen vornimmt. "Eine Kontrollbehörde zur Einhaltung des Gesetzes will die Landesregierung aber nicht einrichten. Darüber hinaus sind die Sanktionen für den Fall eines Gesetzesverstoßes im Regierungsentwurf viel zu schwach."

Darüber hinaus müsse aus DGB-Sicht die Ausbildung als verbindliches Vergabekriterium verankert werden. Tariftreueregelungen für den Verkehrsbereich seien so zu formulieren, dass explizit auf die Zahl der jeweils in tarifgebundenen Unternehmen arbeitenden Beschäftigten und die Zahl der jeweils unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallenden Mitglieder der vertragsschließenden Gewerkschaft abgestellt werde. Des Weiteren fordere der DGB einen vergabespezifischen Mindestlohn entsprechend der niedrigsten Stufe des TV-H, die Verankerung der ILO-Kernarbeitsnormen und einen möglichst niedrigen Schwellenwert in Höhe von höchstens 500 Euro.

Die mittelstandspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Elke Barth hat sich durch die Anhörung der Gesetzesentwürfe zum Tariftreue- und Vergabegesetz von CDU und Bündnis 90/ Die Grünen, SPD und Die Linke bestätigt gefühlt, dass ein großer Teil der Anzuhörenden die Kritik der SPD am schwarz-grünen Gesetzentwurf teile. „Die schwarz-grünen Fraktionen haben sich mit ihrem Gesetzentwurf zwischen alle Stühle gesetzt und müssen Kritik sowohl von Seiten der Unternehmervertreter als auch der Arbeitnehmervertreter einstecken. Zusammenfassend lässt sich sagen:  Auf halber Strecke gescheitert“, sagte Barth in Wiesbaden.

Die SPD hingegen sehe vor, dass der eigentliche Auftragnehmer bei Verstößen von ihm beauftragter Nachunternehmer zur Verantwortung gezogen werde. Insbesondere im Baubereich werde bei größeren Aufträgen nur noch mit Subunternehmerketten gearbeitet. Dieser Entwicklung trage der SPD-Gesetzentwurf Rechnung. Im Rahmen der Anhörung sei zudem kritisiert worden, dass im schwarz-grünen Entwurf Sanktionen nicht zwingend und nicht konkret vorgesehen seien, im Gegensatz zum sozialdemokratischen Gesetzentwurf, der Sanktionen bis zu zehn Prozent des Auftragsvolumens festschreibe. „Die Gesetzesregelung zur Einrichtung einer dem Wirtschaftsministerium untergeordneten Prüfbehörde wird von den Anzuhörenden, auch vom Bundesverband der Deutschen Industrie e.V., als sinnvoll erachtet. Diese Prüfbehörde führt stichprobenartig und Anlass bezogen Kontrollen durch. Ziel ist es, etwa fünf Prozent aller öffentlichen Vergaben zu kontrollieren. Schließlich kann ein Gesetz nur dann effektiv wirken, wenn die Einhaltung kontrolliert wird“, sagte die SPD-Abgeordnete.

Der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Jürgen Lenders erklärte: „Wir appellieren an CDU und Grüne, sich die teilweise sehr heftige Kritik an ihrem Vergabegesetz seitens der angehörten Arbeitgebervertreter und Handwerksbetriebe zu Herzen zu nehmen und mit entsprechenden Änderungen nachzubessern. So wurde deutlich, dass viele Unternehmen erheblich von den zusätzlichen, bürokratischen Vorgaben belastet werden und somit künftig davon abgehalten werden könnten, sich um öffentliche Aufträge zu bemühen. Die Anhörung zeigte, dass das neue Gesetz insbesondere den mittelständischen Unternehmen und kleineren Handwerksbetrieben enorm schaden wird, da viele der gesetzlichen Vorgaben in der Praxis nicht umsetzbar sind. Entsprechend fordern wir von der schwarz-grünen Koalition, dass sie auf Grundlage dieser Erkenntnisse ihr Gesetz nochmals auf den Prüfstand stellt, da durch die neuen Kriterien nichts besser, aber das ganze Verfahren unnötig bürokratischer wurde.“ +++ fuldainfo


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