Das Finanzamt Kassel erprobt derzeit ein bundesweit einmaliges Pilotprojekt, das Bürgerinnen und Bürgern die Abgabe der Steuererklärung ersparen könnte. Im Rahmen des Vorhabens erhalten ausgewählte Personen automatisch einen Vorschlag für die Festsetzung ihrer Einkommensteuer 2024 – ohne zuvor selbst eine Steuererklärung einreichen zu müssen. Die Initiative ist Teil eines Programms der Hessischen Steuerverwaltung, das Verwaltungsabläufe vereinfachen und den Service für die Bevölkerung verbessern soll.
Hessens Finanzminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz bezeichnete das Projekt als „neues Kapitel im Miteinander von Bürger und Verwaltung“. Es bringe Vorteile für beide Seiten: Die Betroffenen sparen sich den Aufwand der Steuererklärung, während die Verwaltung ihre Effizienz steigere und Ressourcen einspare. Ziel sei es, die Digitalisierung gezielt zur Entlastung von Bürgern und Behörden einzusetzen. Eine flächendeckende Umsetzung sei jedoch erst möglich, wenn auf Bundes- und Länderebene Fortschritte bei Typisierung und Pauschalierung erzielt würden.
Auch die Oberfinanzpräsidentin Konstanze Bepperling sieht in dem neuen Verfahren einen wichtigen Schritt zu einer modernen und serviceorientierten Steuerverwaltung. Da dem Amt viele Steuerdaten bereits automatisch vorlägen, sei es naheliegend, diese für einen direkten Steuerfestsetzungsvorschlag zu nutzen und bürokratische Hürden zu senken.
Das Finanzamt Kassel, das als erste Behörde in Deutschland den Service anbietet, erhofft sich wertvolle Praxiserfahrungen. Amtsleiter Jörg Schlemmer betonte, dass die Ergebnisse allen Bürgerinnen und Bürgern in Hessen zugutekommen könnten.
Unterstützung erhält das Projekt auch vom Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung, Manfred Pentz. Er sprach von einer gelungenen Verbindung aus Digitalisierung und Verwaltungsvereinfachung, die den Menschen Zeit verschaffe und Papierkram reduziere.
Am Pilotprojekt nehmen Bürgerinnen und Bürger teil, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, keine steuerliche Beratung in Anspruch nehmen und deren relevante Daten dem Finanzamt bereits vorliegen. Sie erhalten einen Steuerfestsetzungsvorschlag, den sie innerhalb von vier Wochen prüfen können. Stimmen sie zu, ergeht der Einkommensteuerbescheid automatisch. Zusätzliche Aufwendungen können in dieser Frist geltend gemacht werden, und es besteht weiterhin die Möglichkeit, eine eigene Steuererklärung einzureichen. +++









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