Bundeskabinett beschließt Haushaltsentwurf für 2024

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP)

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf für den Haushalt 2024 gebilligt. Außerdem wurde der Finanzplan bis 2027 beschlossen. Der Haushaltsentwurf sieht eine Neuverschuldung von 16,6 Milliarden Euro im kommenden Jahr vor. Die Schuldenbremse im Grundgesetz wird damit eingehalten. Insgesamt sind im neuen Etat Ausgaben von rund 446 Milliarden Euro enthalten. Mit Blick auf die Finanzplanung für die Jahre 2025 bis 2027 gibt es unterdessen noch Finanzierungslücken. Im Vorfeld des Kabinettsbeschlusses hatte es innerhalb der Ampelkoalition heftigen Streit gegeben, nachdem Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) allen Ressorts außer dem Verteidigungsministerium strenge Sparvorgaben auferlegt hatte. Lindner will die Beschlüsse am Nachmittag in der Bundespressekonferenz vorstellen.

Scholz verteidigt geplante Kürzungen beim Elterngeld

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat die im Haushaltsentwurf vereinbarten Kürzungen beim Elterngeld verteidigt. Es habe in den letzten Jahren immer wieder die Frage gegeben, ob die Gehaltsobergrenze von 300.000 Euro "nun wirklich genau und richtig bemessen ist", sagte er am Mittwoch bei der Regierungsbefragung im Bundestag. Deshalb sei es "ganz vernünftig, dass man über die richtige Kalibrierung auch in einzelnen Details weiter diskutiert", fügte er hinzu. "Wichtig ist, dass wir den Kerngedanken, den wir mit der Elterngeldreform verbinden, nicht vergessen und der geht darum, dass wir mehr Eltern ermutigen, dass sie Kinder bekommen." Das gehe durch eine gute Betreuungsstruktur, "aber selbstverständlich auch dadurch, dass Männer sich gleichermaßen um ihr Kind kümmern", so Scholz. Der von der Ampel vereinbarte Haushaltsentwurf sieht vor, dass die Gehaltsobergrenze beim Elterngeld von 300.000 auf 150.000 Euro gesenkt wird, um Geld einzusparen. Das hatte Kritik von verschiedener Seite hervorgerufen. Die Regierungsbefragung im Plenum findet in jeder Sitzungswoche statt, der Kanzler stellt sich in der Regel dreimal im Jahr den Fragen der Abgeordneten. Üblicherweise findet das in den jeweils letzten Sitzungswochen vor Ostern, vor der Sommerpause und vor Weihnachten statt.


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