 
Wiesbaden. Wie der ehemalige Abteilungsleiter im Bundesumweltministerium, Hennenhöfer, vor dem Biblis Untersuchungsausschuss des Landtags sagte, habe es nach dem Fukushima Gau vom Bund an die Länder keine Weisung zur Stilllegung älterer Atomkraftwerke gegeben. Großmann sagte, es habe keine Absprachen mit der Landesregierung gegeben.
„Daraus ist zu schlussfolgern, dass Ministerpräsident Bouffier wusste und weiß, dass es niemals eine Weisung geben sollte beziehungsweise gegeben habe. Trotzdem bleibt er bei dieser Unwahrheit“, so der Norbert Schmitt von der SPD. Er hat Ministerpräsident Bouffier vorgeworfen, die Unwahrheit gesagt zu haben. „Entgegen allen bisherigen Aussagen des Hessischen Ministerpräsidenten, zuletzt im Plenum des Landtages, gab es keine Weisung des Bundes an die Länder, die Atomkraftwerke – in Hessen Biblis A und B – stillzulegen. Die Aussage des früheren Abteilungsleiters des Bundesumweltministeriums sind dazu eindeutig: der Bund habe eine Formulierungshilfe geliefert und mehrmals unmissverständlich klargemacht, dass diese keine Weisung darstelle.
Der Zeuge bezeichnete solche Behauptungen sogar als 'dämliche Diskussion' und als 'Versuch, dem Bund den toten Vogel in die Tasche zu schieben'“, sagte Schmitt am Freitag in Wiesbaden. Im Beisein Bouffiers habe der Bund eine Weisung abgelehnt. Der Zeuge habe ausgesagt, dass es eine „große Runde“ gegeben habe, in der eine gemeinsame Entscheidung getroffen worden sei und unterschiedliche Positionen vertreten worden seien. Er habe gesagt, das verstehe er nicht als Weisung. Er wisse nicht, ob jeder das gehört habe oder mancher gesagt habe, er verstehe das aber anders. Es sei klar gewesen, dass von Seiten des Bundesumweltministeriums keine Weisung erfolge und keine Überleitung der Sachkompetenz an den Bund ergehe. Konfrontiert mit dem Bouffier-Brief an RWE-Vorstand Großmann, die hessische Atomaufsicht werde – auch im Auftrag des Bundesumweltministeriums als übergeordneter Behörde – gegen die Stilllegung vorgehen, erklärte der Zeuge, dass es sich hier um eine in die Zukunft gerichtete Aussage von Bouffier gehandelt habe. Worauf er die stützte, sei für ihn nicht zu erklären.
„Der ehemalige Abteilungsleiter der Atomsicherheit im Bundesumweltministerium sowie der zuständige Staatssekretär haben heute keine Interpretationsspielräume offen gelassen: Weder sollte es eine Weisung des Bundes zur Stilllegung geben noch hat der Bund die Sachkompetenz an sich gezogen. Es gab in der Sitzung der Ministerpräsidenten und der Bundesregierung die politische Einigung über ein Moratorium - aber auch im Beisein von Ministerpräsident Bouffier die klare Aussage, dass die Stilllegung in eigener Verantwortung der Länder erfolgt und es nur "Formulierungshilfe" geben werde. Dem hat niemand, auch nicht der Ministerpräsident, widersprochen. Damit ist klar, dass es nie - wie von Bouffier behauptet - im Raum stand, dass der Bund das Verfahren an sich zieht. Weder die damalige, zuständige Umweltministerin noch der Ministerpräsident können den "toten Vogel" für die misslungene Stilllegungsverfügung dem Bund in die Tasche schieben, sollte das zuständige Gericht einen Schadenersatzanspruch von RWE erkennen“, erklärte René Rock von der FDP.
„Der ehemalige Vorstandsvorsitzende von RWE, Dr. Jürgen Großmann, hat heute im Untersuchungsausschuss auf die Frage, ob es Absprachen zwischen ihm, Ministerpräsident Volker Bouffier und dem ehemaligen Kanzleramtsminister Ronald Pofalla bezüglich eines Schadensersatzanspruches von RWE gegen das Land Hessen und den Bund gegeben habe, wörtlich geantwortet: ‚nein, gab es nicht‘ und ‚keinesfalls‘. Damit haben sich alle Behauptungen, dies sei doch der Fall gewesen, als haltlos erwiesen. Wir sehen uns durch diese Zeugenaussage abermals in unserer Auffassung bestätigt, dass der Briefwechsel zwischen Herrn Dr. Großmann und Ministerpräsident Bouffier rein politischer Natur war. Zu diesem Urteil war auch Staatsrechts-Professor Bernd Grzeszick in einer Stellungnahme vor wenigen Tagen gekommen“, erklärte der CDU-Obmann im Untersuchungsausschuss Holger Bellino. In der Befragung wurde auch deutlich, dass RWE nach dem Moratorium das Kernkraftwerk Biblis gar nicht wieder anfahren konnte, da die notwendigen Revisionsarbeiten nicht abgeschlossen waren. RWE habe auch rechtlich nicht alles unternommen, um einen potentiellen Schaden zu mildern. „Dann aber Schadenersatz zu fordern, ist unangemessen“, ergänzte Bellino.
Zu den Zeugenaussagen der beiden ehemaligen Beamten des Bundes, die eine Weisung des Bundes abgestritten haben, sagte Bellino: „Nach der schriftlichen Vorgabe aus Berlin konnte Hessen rechtlich gar nicht anders handeln, als die Verfügung im Wortlaut herauszugeben. Wir haben pflichtgemäß und richtig gehandelt. Die Abschaltung des Kernkraftwerkes Biblis war nach der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima notwendig und von allen politischen Kräften so gewollt. Die Umsetzung hat der Bund verbindlich vorgegeben, das Land hatte hier keinen Spielraum. Eine Weisung war nicht erforderlich, weil sich Bund und Länder in der Sache einig waren. Fest steht aber: Der Bund hat die Sachkompetenz wahrgenommen. Wenn einer der Zeugen nun heute erklärt, dem Bund solle nun ‚der tote Vogel in die Tasche‘ geschoben werden, dann kann ich nur antworten: Der Bund hat den Vogel abgeschossen und trägt damit auch die Verantwortung.“ +++ fuldainfo | bild:pixelio.de









 
                     and then
 and then 
Hinterlasse jetzt einen Kommentar