Berlin. Die Kommission, die künftig über die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns entscheiden wird, nimmt Gestalt an. Nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ stehen die sechs stimmberechtigten Mitglieder des Gremiums fest. Sie werden auf Vorschlag der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) ernannt. Zum Trio der Arbeitnehmerseite gehören Michaela Rosenberger, Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG), und Robert Feiger, Chef der Industriegewerkschaft Bauen, Agrar, Umwelt.
Beide Gewerkschafter vertreten Branchen, in denen oft Niedriglöhne gezahlt werden. Dazu kommt Stefan Körzell aus dem DGB-Vorstand. Das Arbeitgeberlager führt Reinhard Göhner, Hauptgeschäftsführer der BDA, an. Hinzu kommen Karl-Sebastian Schulte, Geschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, und Valerie Holsboer, Hauptgeschäftsführerin der Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss und des Bundesverbands der Systemgastronomie. Der Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro wird zum 1. Januar 2015 bundesweit eingeführt. Wer Vorsitzender der Kommission wird, der bei einem Patt die entscheidende Rolle spielt, ist noch nicht bekannt. Dem Gremium werden auch zwei Wissenschaftler ohne Stimmrecht angehören. +++ fuldainfo
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