Die Finanzierung staatlicher Aufgaben bleibt einer der zentralen Streitpunkte zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Ein Beschlussentwurf für die Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sieht nun vor, die finanzielle Verantwortung bei neuen Leistungsgesetzen des Bundes künftig klarer zu regeln. Danach soll der Bund 75 Prozent der zusätzlichen Belastungen übernehmen, die Ländern und Kommunen entstehen, sofern ein festgelegter Schwellenwert überschritten wird.
Aus dem auf den 22. Juni datierten Entwurf, über den die „Rheinische Post“ berichtet, geht hervor, dass die geplante Regelung für neue Leistungsgesetze des Bundes ebenso gelten soll wie für Änderungen bestehender Leistungsgesetze oder andere Bundesgesetze mit finanziellen Auswirkungen. Voraussetzung ist, dass diese Gesetze die Finanzierungslasten zwischen den staatlichen Ebenen deutlich verändern. In dem Beschlussentwurf heißt es, dass Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen in Höhe von 75 Prozent kompensiert werden sollen.
Die vorgesehene Entlastung greift allerdings nicht bei jeder finanziellen Mehrbelastung. Der Entwurf definiert einen Schwellenwert von jährlich mindestens 250 Millionen Euro. Erst wenn sich die Auswirkungen eines neuen oder geänderten Gesetzes nach dessen Inkrafttreten auf diesen Betrag oder darüber belaufen, entsteht nach den vorgesehenen Regelungen ein Anspruch auf Kompensation. Die finanzielle Entlastung soll über eine Anpassung der Umsatzsteuerpunkte erfolgen. Ausdrücklich ausgenommen bleiben Steuergesetze.
Der Vorschlag knüpft an das bereits von der Bundesregierung formulierte Prinzip der sogenannten Veranlassungskonnexität an. Danach soll grundsätzlich jene staatliche Ebene für zusätzliche Kosten aufkommen, die diese durch neue Leistungsgesetze oder kostenintensive Änderungen bestehender Regelungen verursacht hat. Da entsprechende Gesetzesinitiativen in der Regel vom Bund ausgehen, würde dieser künftig einen erheblichen Teil der finanziellen Folgen für Länder und Kommunen übernehmen. Ob sich die vorgesehene Regelung in der Ministerpräsidentenkonferenz durchsetzt, dürfte auch davon abhängen, wie Bund und Länder die langfristige Verteilung finanzieller Verantwortung zwischen den staatlichen Ebenen bewerten. +++

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