Berlin. Obwohl immer mehr Spartengewerkschaften vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, rechnet die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) nicht mit einem Erfolg der Klagen gegen das umstrittene Tarifeinheitsgesetz . In einem internen Schreiben an die Mitglieder des Ausschusses für Arbeitsrecht zeigt sich der BDA sogar zuversichtlich, dass es gar nicht erst zu einer Verhandlung in Karlsruhe kommen wird. "Wir halten diese Anträge bereits für unzulässig", heißt es in dem der "Süddeutschen Zeitung" vorliegenden Brief.
Nach Meinung der BDA-Juristen könne zwar im Einzelfall Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen eine gesetzliche Regelung eingelegt werden. "Das setzt allerdings voraus, dass dem Beschwerdeführer nicht zugemutet werden kann, fachgerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen", urteilen sie. Im Fall des Tarifeinheitsgesetzes könne davon jedoch nicht die Rede sein. Den betroffenen Einzelgewerkschaften sei es in allen denkbaren Sachverhalten möglich, fachgerichtlichen Rechtsschutz zu erlangen. Offenkundig "versuchen die Beschwerdeführer, die Verfassungsbeschwerde an Stelle des ordentlichen Rechtswegs zu instrumentalisieren", schreiben die Juristen des BDA weiter.
Mit dem Tarifeinheitsgesetz will die große Koalition verhindern, dass es zu immer mehr Streiks von mächtigen Einzelgewerkschaften kommt, wie zum Beispiel der Pilotenvereinigung Cockpit, der Ärztegewerkschaft Marburger Bund oder der Gewerkschaft der Lokomotivführer (GDL). Die GDL hatte zuletzt in einer monatelangen Tarifauseinandersetzung mit der Bahn neunmal gestreikt. Dabei legten sie weite Teile des öffentlichen Nahverkehrs lahm und verursachten einen Schaden von einer halben Milliarde Euro alleine bei der Bahn. +++ fuldainfo
[ad name="HTML"]








and then
Das mag ja alles Richtig sein,da die meisten von uns keine Juristen sind kann man diese Ansicht nicht fundiert wiederlegen.
Was aber geht, ist die Tatsache das nicht wenige in einem Betriebsrat Tätig sind,
und hier speziel bei einer kleineren Sparten Gewerkschaft.
Zum Beispiel besteht bei der GDL die Möglichkeit einer Europäischen Gewerkschaft.In welcher die GDL Mitglied ist.Diese könnte in Europa Klage einreichen mit der Frage ob dieses Gesetz mit EU Recht Konform ist.