
Fulda. Viel Unmut hat es in den vergangen Monaten bei Krankenhäusern, Luftrettungsdiensten, Ärzten und Piloten gegeben. Grund sind zwei EU-Verordnungen zu Altersregelung von Piloten und neuen Standards für die Zulassung von Rettungslandeplätzen, was fatale Folgen haben könnte, weil in Folge der EU-Pläne rund 50 Prozent der Landeplätze in Deutschland nicht wie bisher angeflogen werden können oder sogar wegfallen, was auch Konsequenzen für die Luftrettung in Osthessen haben würde. Aus diesem Grund war der Fuldaer Bundestagsabgeordnete Michael Brand zu den Luftrettern des ADAC ans Klinikum gekommen, um im direkten Gespräch mit Pilot, Notarzt und Rettungsassistenz praxisnahe Lösungen für Rettungspersonal wie für die zu Rettenden auszuloten.
Brand berichtet von aktuell stattgefundenen Gesprächen mit dem BMVI und konkreten Plänen von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt, sämtliche Landeplätze in „Landestellen von öffentlichem Interesse“ umzuwandeln. Wie Brand berichtet ist der Landeplatz am Klinikum „neu und auf höchstem Niveau“, doch habe die geplante EU-Verordnung, wie auch die Fuldaer Crew bei dem Gespräch berichtete „negative und sehr konkrete Auswirkungen auch auf Osthessen“, weil der „Christoph 28“ zahlreiche Plätze in Osthessen nutze, die nicht die gleiche Ausstattung wie am Klinikum habe. Es sei aber im Sinne der guten wie schnellen Versorgung von Notfällen nötig, diese Landeplätze anzufliegen.
In der aktuellen schriftlichen Antwort des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) auf die Anfrage von MdB Michael Brand heißt es konkret: „Die Verordnung (EU) Nr. 965/2012 eröffnet die Möglichkeit, die als Außenlandstellen regelmäßig genutzten Plätze an Krankenhäusern als Landestellen im öffentlichen Interesse („Public Interest Site“) zu erklären.“ Das der sichere Betrieb von großer Bedeutung ist selbstverständlich. So heißt es in der Antwort des BMVI weiter: „Ziel des BMVI ist die Erhaltung und Verbesserung des hohen Standards bei der Luftrettung in Deutschland. Zusammen mit den Verbänden und Unternehmen wird ein Zukunftsplan für die Hubschrauberlandestellen an Krankenhäusern erstellt. So wird das dichte Netz an Landestellen erhalten und die EU-Vorgaben eingehalten – zur schnellen und sicheren Notfallversorgung.“
Dass die Zeit drängt, ist allen klar. Nach den ursprünglichen Plänen soll am 28. Oktober die EU-Verordnung auch in Deutschland in Kraft treten. Brand kündigte an, bei beiden Themen Hubschrauberlandeplätze und Altersregelung dranzubleiben. „Die Pläne von Minister Dobrindt sind absolut zu unterstützen, sie helfen unseren Krankenhäuser, Piloten und vor allem den Patienten, die besonders im Notfall auf qualifizierte und schnelle Hilfe angewiesen sind.“ +++ fuldainfo
Wenn mir jetzt noch jemand erklärt, was die Altersregelung ist und warum die so problematisch ist, springe ich vor Freude in die Luft.