Als besondere Unterstützung in der Corona-Pandemie können hessische Gaststätten ab dem 1. April 2021 Zuschüsse zur Anschaffung von Kühlgeräten, Spülmaschinen, Herden und anderen Wirtschaftsgütern erhalten. Dies teilten Umweltministerin Priska Hinz und Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir in Wiesbaden mit. Die Förderung besteht aus einem Festbetrag von 1.500 Euro für Investitionen von mindestens 2.000 Euro.
„Gerade die Gastronomie leidet unter den anhaltenden Corona-Beschränkungen. Investitionen in neue Technik oder moderne Küchen müssen seit Monaten zurückgestellt werden“, sagte Minister Al-Wazir. „Deshalb möchten wir sie gezielt unterstützen und dazu ermutigen, auch in dieser schwierigen Situation den Blick nach vorne zu richten und sich auf die Zeit nach der Pandemie vorzubereiten.“
„Wir wollen auch in Zukunft eine vielfältige Gastronomie in der Stadt und auf dem Land vorfinden“, sagte Umweltministerin Hinz. „Gerade im ländlichen Raum in kleinen Ortschaften ist eine Gaststätte ein wichtiger Treffpunkt für die Bürgerinnen und Bürger. Unsere Investitionsförderung soll dazu beitragen, dass Restaurants, Cafés und Gaststätten sich modernisieren und nach der Pandemie gut weiterarbeiten können.“
Der Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA begrüßte die Fortsetzung des Hilfsprogramms: „Die Gastronomiebetriebe investieren in ihre Betriebsausstattung und vor allem in Hygienemaßnahmen, um Gäste sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen. Das Programm ist ein wichtiges Signal der Unterstützung in diesen Zeiten“, sagte Gerald Kink, Präsident des DEHOGA Landesverbands Hessen.
In 2021 stehen rund 2 Mio. Euro für ca. 1.350 Betriebe bereit. Die Mittel fließen zur Hälfte in den ländlichen Raum und zur Hälfte in urbane Gebiete. Für das bis Ende 2022 laufende Programm stellen Umwelt- und Wirtschaftsministerium insgesamt 3,4 Mio. Euro bereit. Übersteigen die Anträge die zur Verfügung stehenden Mittel, entscheidet das Los. +++ pm - [popup_anything id="298804"]









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