Wegen anhaltender Trockenheit gilt in Wiesbaden weiterhin die höchste Waldbrandstufe 5. Das teilte die Stadt mit. Auf allen öffentlichen Grillplätzen bleibt das Grillen verboten, Ordnungskräfte kontrollieren die Plätze verstärkt.
Für Veranstalter von Festen gilt ein Grillverbot für Kohlegrills.
Gas- und Elektrogrills dürfen nur auf asphaltiertem oder gepflastertem Untergrund betrieben werden, zudem muss ein Abstand von mindestens 2,5 Metern zu brennbaren Gegenständen wie Gräsern, Büschen oder Bäumen eingehalten werden. Andere Hitzequellen wie Fritteusen oder Reiskocher sind auf Grasflächen nicht erlaubt, in Pavillons oder Zelten ist Grillen untersagt.
Foodtrucks und Anhänger mit festem Boden sind ausgenommen. Veranstalter müssen Stellflächen ausreichend bewässern und zusätzliche Löschmittel wie Feuerlöscher oder gefüllte Wassereimer bereithalten.
Das Abbrennen von Pyrotechnik ist verboten.
Gaststätten und Kleingärten in Waldnähe – bis 100 Meter Luftlinie – dürfen keine Feuer oder Pyrotechnik entzünden, auch das Verbrennen von Schnittgut ist untersagt. Die Forstbehörde und Waldeigentümer können den Wald sperren; dieser sollte dann weder betreten noch befahren werden, ausgenommen sind Kontroll- sowie Einsatz- und Rettungskräfte.
Die Warnstufen reichen von 1 (sehr geringe Gefahr) bis 5 (sehr hohe Gefahr). Ab Stufe 3 werden Waldgrillplätze geschlossen, ab Stufe 4 gilt ein generelles Grillverbot auf öffentlichen Grillplätzen, ab Stufe 5 kommen strenge Auflagen für Veranstalter hinzu.
Rauchen ist im Wald ganzjährig verboten. +++

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