
Der Herbst zeigt sich von seiner schönsten Seite: Die Blätter färben sich bunt, die Temperaturen sinken, und viele genießen den goldenen Schimmer der Jahreszeit. Doch mit dem Laub kommt auch Arbeit auf Anwohner zu. Wenn die Bäume ihre Blätter verlieren und Regen die Wege zusätzlich rutschig macht, kann aus einem idyllischen Herbstspaziergang schnell ein Unfall werden.
Wer für saubere und sichere Bürgersteige sorgen muss, regeln die Kommunen in ihren Satzungen. Darin ist festgelegt, ob und in welchem Umfang Hauseigentümer zur Reinigung verpflichtet sind. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Eigentümer von Mietshäusern können die Reinigungspflicht allerdings per Mietvertrag an ihre Mieter übertragen.
Kommt es aufgrund von nicht beseitigtem Laub zu einem Unfall, hat dies nicht nur strafrechtliche, sondern auch haftungsrechtliche Konsequenzen. Wie die HUK-COBURG mitteilt, haftet der Verantwortliche persönlich, wenn ein Passant beispielsweise stürzt und sich verletzt. Bricht sich jemand dabei das Bein, muss der Pflichtige für den entstandenen Schaden aufkommen. Ohne Haftpflichtversicherung kann das teuer werden: Geschädigte haben Anspruch auf Schmerzensgeld und gegebenenfalls eine Entschädigung für Verdienstausfall. Bleiben dauerhafte gesundheitliche Schäden zurück, können sogar lebenslange Rentenzahlungen fällig werden.
Wie weit die Haftung im konkreten Fall reicht, hängt jedoch häufig von den individuellen Umständen ab. Sollte der Geschädigte den Rechtsweg beschreiten, steht die Haftpflichtversicherung ihrer Kundin oder ihrem Kunden im Streitfall unterstützend zur Seite. +++
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