Weihnachten und Black Friday: So vermeiden Verbraucher Ärger beim Bestellen im Ausland

In der Vorweihnachtszeit und rund um den Black Friday bestellen viele Menschen Geschenke und Schnäppchen im Ausland – oft ohne an mögliche Folgen bei der Einfuhr zu denken. Neben längeren Lieferzeiten kann auch der Zoll eine entscheidende Rolle spielen. „Ein kurzer Blick auf zoll.de kann viel Ärger ersparen“, sagt Stephanie Auerswald, Pressesprecherin des Hauptzollamts Gießen. Dort fänden Verbraucherinnen und Verbraucher alle wichtigen Informationen, den Chatbot „TinA“ sowie einen Abgabenrechner, der hilft, die voraussichtlichen Kosten einzuschätzen.

Wer Waren aus Nicht-EU-Ländern bestellt, muss je nach Wert Einfuhrumsatzsteuer zahlen. Für Alkohol und Kaffee fallen oberhalb bestimmter Freimengen zudem Verbrauchsteuern an. Ab einem Warenwert von 150 Euro können zusätzlich Zölle erhoben werden. Privat verschickte Geschenke aus dem Nicht-EU-Ausland sind nur bis zu einem Wert von 45 Euro abgabenfrei.

Innerhalb der EU gestaltet sich der Warenverkehr zwar einfacher, dennoch gelten Einschränkungen: Enthält ein Paket verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Alkohol oder Kaffee, werden diese Steuern auch innerhalb der EU fällig – selbst bei privaten Geschenksendungen.

Besondere Vorsicht ist bei auffallend günstigen Markenartikeln geboten. Hinter solchen Angeboten verbergen sich häufig Fälschungen. Der Zoll beschlagnahmt diese Waren, der Kaufpreis ist meist verloren. Auch bei Spielzeug, Elektronik, Kosmetika oder Medizinprodukten lohnt ein genauer Blick: Fehlen CE-Kennzeichnungen oder Warnhinweise, kann der Zoll die Einfuhr verweigern.

Streng geregelt ist zudem die Einfuhr von Tabakwaren und E-Zigarettenprodukten ohne deutsche Steuerzeichen. Sie dürfen nicht nach Deutschland geschickt werden und werden vom Zoll grundsätzlich eingezogen. +++


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