Was Autofahrer in der kalten Jahreszeit beachten müssen

Situative Winterreifenpflicht

Seit 2010 gilt in Deutschland eine situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass Fahrzeuge bei Glatteis, Schneematsch oder Reifglätte nur mit geeigneten Reifen unterwegs sein dürfen. Einen festen Zeitraum gibt es nicht – Autofahrer müssen ihre Bereifung stets den aktuellen Straßenverhältnissen anpassen. Die häufig genutzte „O-bis-O-Regel“ (Oktober bis Ostern) dient lediglich als Orientierungshilfe, ist jedoch nicht gesetzlich bindend.

Als geeignet gelten ausschließlich Fahrzeuge, die an allen vier Rädern mit Winter- oder Ganzjahresreifen ausgestattet sind, die das sogenannte Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) tragen. Diese Regelung betrifft auch Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung, die in Deutschland unterwegs sind. In bergigen oder schneereichen Regionen können zusätzlich Schneeketten vorgeschrieben sein. Der ACV Automobil-Club Verkehr rät dazu, die Ketten rechtzeitig zu testen und den Umgang mit ihnen zu üben.

Seit dem 1. Oktober 2024 dürfen nur noch Reifen mit Alpine-Symbol als Winterreifen verwendet werden. Für ältere M+S-Reifen, die vor dem 1. Januar 2018 hergestellt wurden, endete mit diesem Datum die Übergangsfrist. Auch Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol sind erlaubt, bieten jedoch weniger Haftung auf Schnee und Eis. Sie eignen sich daher vor allem für milde Regionen, während in schneereichen Gebieten klassische Winterreifen die bessere Wahl sind.

Die gesetzliche Mindestprofiltiefe liegt bei 1,6 Millimetern. Der ACV empfiehlt allerdings, Winterreifen bereits ab 4 Millimetern zu ersetzen, da die Bremsleistung bei abnehmendem Profil deutlich sinkt. Ein Beispiel: Bei 50 km/h verlängert sich der Bremsweg auf Schnee mit abgefahrenem Profil (1,6 mm) auf rund 38 Meter, während neue Reifen mit 8 Millimetern Profil etwa 26 Meter benötigen.

Neben der Profiltiefe spielt auch der richtige Luftdruck eine wichtige Rolle für die Sicherheit. Da er bei niedrigen Temperaturen automatisch sinkt, sollte er regelmäßig kontrolliert und an die Herstellerangaben angepasst werden. Diese finden sich im Tankdeckel, in der Fahrzeuganleitung oder am Türrahmen. Um gleichmäßigen Verschleiß zu erreichen, empfiehlt der ACV, die Reifen etwa alle 10.000 Kilometer zwischen Vorder- und Hinterachse zu tauschen. Für Elektrofahrzeuge rät der Club zu Reifen mit höherem Tragfähigkeitsindex und niedrigem Rollwiderstand, um Reichweite und Stabilität zu verbessern.

Winterreifen sollten spätestens nach sechs bis acht Jahren ersetzt werden. Mit zunehmendem Alter härtet die Gummimischung aus und verliert an Elastizität, selbst wenn das Profil noch ausreichend ist. Das Produktionsdatum lässt sich an der DOT-Nummer auf der Reifenflanke ablesen, deren letzte vier Ziffern Produktionswoche und Jahr angeben.

Wer bei winterlichen Bedingungen mit Sommerreifen fährt, muss mit einem Bußgeld und einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen. Die Höhe des Bußgeldes hängt von der Schwere des Verstoßes ab: 60 Euro für das Fahren mit Sommerreifen, 80 Euro bei Behinderung, 100 Euro bei Gefährdung und 120 Euro, wenn ein Unfall verursacht wird. Bei zu geringer Profiltiefe drohen 75 Euro und ein Punkt in Flensburg. Ein Fahrverbot ist nicht vorgesehen.

Ein Verstoß gegen die Winterreifenpflicht kann auch Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben. In der Kaskoversicherung drohen Leistungskürzungen oder -verweigerungen, wenn ein Unfall mit Sommerreifen verursacht wurde. In der Haftpflichtversicherung kann eine Mithaftung von etwa 20 Prozent angenommen werden, da Sommerreifen eine erhöhte Betriebsgefahr darstellen. Zudem gilt in solchen Fällen eine Verschuldensvermutung: Wer im Winter mit Sommerreifen unterwegs ist, trägt grundsätzlich eine Mitschuld – es sei denn, der Unfall wäre auch mit Winterreifen unvermeidbar gewesen.

Der ACV empfiehlt daher, rechtzeitig auf geeignete Winterbereifung umzusteigen, um Bußgelder, Sicherheitsrisiken und versicherungsrechtliche Nachteile zu vermeiden. +++


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