Vomberg - Henkel: "Vorwürfe der GRÜNEN sachfremd und haltlos"

Man spreche mit Andreas Rossmar

Christian Henkel (CDU)

Flieden. Die von der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN erhobenen Vorwürfe, mich hinsichtlich der jüngsten Ansiedlungsentscheidung des Unternehmers Andreas Rossmar nicht genügend engagiert zu haben, weise ich entschieden zurück. Fraktionsvorsitzender Hofmann stellt einen Vorwurf in den Raum, ohne einen Anhaltspunkt für eine Begründung dafür zu liefern. Ich frage mich, ob ihm die Gründe für die Unternehmensentscheidung überhaupt bekannt sind. Auch eine Erläuterung dafür, was Herr Hofmann unter „mehr Engagement“ versteht, bleibt in seiner Erklärung offen. Ebenso bleibt im Dunkeln, was er mit „besten Konditionen“ meint, die die Gemeinde Flieden vermeintlich nicht geboten habe. Herrn Hofmanns wohlklingenden Vorschlägen fehlt dagegen der sachliche Unterbau. Es bleibt ihm unbenommen, Wünsche zu formulieren oder an die Fairness des Unternehmers zu plädieren. Allein: Das bringt uns keinen Schritt weiter. Will man sich nicht auf einen jahrelangen Rechtsstreit mit offenem Ausgang einlassen, gibt es nur den Weg: Gemeinsam mit Andreas Rossmar über Entwicklungsperspektiven zu sprechen. Genau das geschieht bereits seit mehreren Wochen mit dem Ziel, die Fläche am Standort Flieden einer für Gemeinde und Unternehmen gewinnbringenden gewerblichen Nutzung zuzuführen. Ich halte es für richtig, diesen Weg weiter zu gehen, solange dabei Fortschritte erzielt werden und die Erreichung des Ziels absehbar ist. +++


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4 Kommentare

  1. Hallo zusammen: Mit dieser Aussage: Abschließend versuche ich mir vorzustellen, wie die Reaktionen der Kommunalpolitiker gewesen wären, wenn der Vertrag wegen der heute angemahnten Vertragsklauseln nicht zustande gekommen wäre, denn alle Beschlüsse waren seinerzeit einstimmig! Da wären die Vorwürfe gegen mich wohl noch größer gewesen als die heutigen Unterstellungen wegen angeblich fehlender, im Endeffekt aber kaum durchsetzbarer Klauseln!….. hat Kress meinen Vorwurf der „groben Fahrlässigkeit“ selbst in die nächste Steigerung des „bedingten Vorsatzes“ gehoben! Er hat öffentlich zugegeben, dass er bewusst auf die Sicherung des Grundstücksverkaufs an VOMBERG gegen Spekulationszwecke und andere schädigende Nachteile zum Schaden der Gemeinde / des Steuerzahlers verzichtet hat, um das Zustandekommen nicht generell zu gefährden. Das kann die Politik, d.h. die gesamte Gemeindevertretung, der Bürgermeister samt Gemeindevorstand und die Öffentlichkeit unter keinen Umständen unkommentiert hinnehmen!

    Hier muss unbedingt die Prüfung und Ergreifung von „geeigneten Maßnahmen“ gegen ein solch „gemeindeschädigendes Verhalten eines Hauptamtlichen“ folgen! Mit gespannten freundlichen Grüßen Winfried Möller Höllrain 1 36103 Flieden Tel. 06655-8328 Handy 01712716407 E-Mail winfried.moeller@iesy.net

    Was wäre wohl gewesen…? Zur Diskussion in Flieden um das Unternehmen Vomberg. Auch wenn das Verhalten der Geschäftsleitung des Unternehmens Vomberg bezüglich der geplanten Ansiedlung im Gewerbepark Flieden meines Erachtens nur als schändlich gegenüber der Heimatgemeinde der Unternehmensführung bezeichnet werden kann, sollten sich die Gemeindeverantwortlichen nun nicht von den Herren Roßmar weiter hinhalten lassen, sondern mit Hilfe eines Fachanwalts auf Rückabwicklung des Grundstückskaufvertrags bestehen, da die Geschäftsgrundlage des Vertrags nunmehr durch Vombergs Absage entfallen ist. Eindeutig und durch eine Vielzahl von Zeugen zu belegen ist, dass das Gewerbegrundstück zur Ansiedlung eines Gewerbebetriebs von Vomberg gekauft wurde. Abgesehen davon, dass es schon Planungen gab und dass für den 27. April 2014 sogar schon zu einem Spatenstich eingeladen wurde, hätte wohl niemand gedacht, dass die vor einer breiten Öffentlichkeit gemachten Zusagen, sich in Flieden anzusiedeln, zum Beispiel auch anlässlich eines Neujahrsempfangs im Rathaus, heute nicht mehr wahr sein sollen. In jedem Fall wäre ein Zwang zum Baubeginn beziehungsweise zur Änderung der neuesten Unternehmensentscheidung juristisch kaum durchsetzbar, auch wenn eine Erwähnung im Vertrag stehen würde. Abschließend versuche ich mir vorzustellen, wie die Reaktionen der Kommunalpolitiker gewesen wären, wenn der Vertrag wegen der heute angemahnten Vertragsklauseln nicht zustande gekommen wäre, denn alle Beschlüsse waren seinerzeit einstimmig! Da wären die Vorwürfe gegen mich wohl noch größer gewesen als die heutigen Unterstellungen wegen angeblich fehlender, im Endeffekt aber kaum durch ...

  2. Gemeinde Flieden ist nicht „auf die Barmherzigkeit“ der Fa. Vomberg angewiesen, da sie wegen nachträglichem Wegfall der Geschäftsgrundlage einen eindeutigen Anspruch auf Rückabwicklung des Grundstückskaufvertrags hat!

    Auch wenn das Verhalten der Geschäftsleitung des Unternehmens Vomberg bezüglich der geplanten Ansiedlung im Gewerbepark Flieden nur als schändlich gegenüber der Heimatgemeinde der Unternehmensführung bezeichnet werden kann, sollten sich die Gemeindeverantwortlichen nun nicht von den Herren Roßmar „hin – und herschubsen lassen“, sondern mit Hilfe eines Fachanwalts vielmehr auf Rückabwicklung des Grundstückskaufvertrags bestehen, da die Geschäftsgrundlage des Vertrags nunmehr durch Vombergs Absage entfallen ist. Auch wenn mir der Kaufvertrag 5 ½ Jahre nach dem Ende meiner Amtszeit privat natürlich nicht vorliegt und ich die einzelnen Passagen des Vertragswerks nach dieser langen Zeit nicht mehr genau im Kopf habe, gehe ich davon aus, dass als Zweck des Kaufvertrags die Ansiedlung der Firma Vomberg steht.

    Andererseits gibt es eine Menge Zeugen, die bestätigen können, dass dies der alleinige Zweck des Grundstückskaufvertrags war. Neben den Vertretern der gemeindlichen Gremien auch die Hess. Landgesellschaft, das zuständige Planungsbüro, die Behördenvertreter des Landkreises, der 1.Beigeordnete, die Gemeindevorstandskollegin, die den Vertrag beim Notar mit unterzeichnet hat usw. usw.
    So bin ich persönlich beim Regierungspräsidium Kassel vorstellig gewesen um abzuklären, dass auch 800 m² Einzelhandel genehmigungsfähig wären. Die positive Zusage hat Herr Roßmar senior z. B. persönlich sehr freudig entgegengenommen. Auch wurde immer wieder und schon sehr konkret über den Bau einer großen Kantine im Zusammenhang mit dem in Flieden geplanten Schulungszentrum verhandelt. Abgesehen von der Tatsache, dass nach der Vertragsunterzeichnung vom Unternehmen schon eine Planung zur Bebauung auf den Weg gebracht worden war und dass für den 27.April 2014 sogar schon zu einem Spatenstich eingeladen worden war, konnte niemand wissen, dass die vor einer breiten Öffentlichkeit gemachten Zusagen, z. B. auch anlässlich eines Neujahrsempfangs im Rathaus, sich in Flieden anzusiedeln, heute nicht mehr wahr sein sollen.

    Nunmehr sollte die Gemeinde schnellstens das ihr zustehende Recht auf Rückabwicklung des Kaufvertrags wegen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage, notfalls natürlich auch gerichtlich, durchsetzen. Ob es möglich ist, bereits erbrachte Aufwendungen an Erschließungsmaßnahmen, die speziell für diese Gewerbeansiedlung getätigt wurden, ebenfalls durchzusetzen, erscheint sehr wahrscheinlich, muss aber von den Juristen geklärt werden. In jedem Fall wäre ein Zwang zum Baubeginn bzw. zur Änderung der neuesten Unternehmensentscheidung juristisch noch schwieriger durchzusetzen, auch wenn eine Erwähnung im Vertrag stehen würde. Da hilft es auch nicht, heute zu lamentieren und neidisch auf die Stadt Schlüchtern zu schauen, es sei denn die wortbrüchigen Verantwortlichen der Firma Vomberg würden es sich zumindest in Teilen, nochmal anders überlegen, was ich eher für unwahrscheinlich halte.

    Abschließend versuche ich mir vorzustellen, wie all jene damals reagiert hätten, wenn der Vertrag wegen der heute angemahnten Vertragsklauseln nicht zustande gekommen wäre, denn alle haben immer wieder und völlig nachvollziehbar, bei jeder Gelegenheit gefragt, wie weit ich denn mit den Verhandlungen sei und schließlich waren alle Beschlüsse seinerzeit einstimmig, was der Vielzahl an Protokollen zu entnehmen ist! „Da wäre das Geschrei und die Vorwürfe gegen mich wohl noch größer gewesen als die heutigen Unterstellungen !“

    Winfried Kreß

    (Bürgermeister a.D.)

  3. Bürgermeister Henkel hat nichts falsch gemacht.
    Alleinschuld trägt allein der für den Vertragsabschluss zuständige ehemalige Bürgermeister Winfried Kress (SPD)!

    Als ehemaliger langjähriger SPD-Fraktionsvorsitzender melde ich mich noch einmal zu Wort und stelle für mich und meine damalige Fraktion fest, dass die Gemeindevertretung von Flieden bei der Zustimmung zu dem von dem damaligen Bürgermeister Winfried Kress (SPD) mit dem Seniorchef der Firma Vomberg, Herrn Wolfgang Roßmar, ausgehandelten Kaufvertrag über die 8,5 ha Gewerbefläche im Gewerbepark Flieden davon ausgegangen ist, dass das Vertragswerk „hieb- und stichfest ist. Und dies umso mehr, weil er, Kress, ja vorher bereits einen Vertrag zur Ansiedlung der Spedition Sostmeier durch die Gremien gebracht hat, bei dem es keinerlei Beanstandungen gab. Die Aussage von Kress, dass auf Grund der mündlichen Zusage von dem Unterzeichner Roßmar, auch wirklich zu bauen, er auf eine Klausel eines Vorkaufsrechts bei Nichtbebauung verzichtet habe, erfüllt nach meiner festen Überzeugung den Tatbestand einer „groben Fahrlässigkeit“.
    Dieser bewusste Verzicht von Bürgermeister a.D. Winfried Kress hat zu dem geführt, was nicht nur bei mir bereits im Jahr 2014 massive Zweifel aufkommen ließ, ob die von der Firma Vomberg im Fliedner Gewerbepark erworbenen 8,5 ha auch tatsächlich – so wie von Vomberg zugesagt – bebaut werden. Grund war die von Vomberg nach 2 ½ jähriger Planungszeit „Hals über Kopf“ gegenüber der Gemeinde Flieden erhobene Forderung, noch vor einem angeblich unmittelbar bevorstehenden Baubeginn eine Suche nach möglichen Bomben und anderen Kampfmitteln aus dem 2. Weltkrieg auf Kosten der Gemeinde durchführen zu lassen.
    Zu diesem Zeitpunkt wurde bekannt, dass die Fa. Vomberg bei der für die Umsiedlung nach Flieden notwendigen Vermarktung ihrer bisherigen Liegenschaft in Schlüchtern unüberwindbare Probleme bekam. Einer Kaufhauskette, welche das Vomberggelände in Schlüchtern zwecks Ansiedlung erwerben wollte, wurde aus „regionalplanerischen Gesichtspunkten“ von „Seiten der Politik“ eine geplante Ansiedlung verwehrt.
    Da das in Flieden allen in den politischen Gremien tätigen bekannt war, hätten allein wegen dieser noch nicht behobenen „Unsicherheiten zu einer geplanten Umsiedlung“ zwei Punkte unbedingt in den Vertrag gehört:
    1. Ein zeitlich fixiertes Baugebot innerhalb einer kurzen Frist.
    2. Bei Nichtbebauung innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist ein vorrangiges Rückkaufsrecht der Gemeinde der von Vomberg erworbenen 8,5 ha zu dem gleichen, durch die Gemeinde subventionierten Kaufpreis.
    Allein der hohe sechsstellige „verlorene Zuschuss“ der Gemeinde Flieden, d.h. Nachlass auf den Kaufpreis hätte schriftlich abgesichert werden müssen.
    Den von Kress verursachten Schaden in zweierlei Hinsicht trägt allein Flieden:
    1. Ein hoher sechsstelliger Geldbetrag geht zu Lasten der Steuerzahler.
    2. Flieden ist auf „das Gut will“ von Vomberg bei der Nutzung der als Filetstück zu sehenden 8,5 ha wertvollem Bauland angewiesen.
    Winfried Möller
    Höllrain 1, 36103 Flieden

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