Vogelsberger VGH-Klage wegen Asylbewerberkosten - Görig sieht weiter Konsens

Lauterbach. Landrat Manfred Görig (SPD) teilt die Auffassung der CDU zwar nicht, es bedürfe einer nochmaligen Abstimmung im Kreistag darüber, ob der Vogelsbergkreis beim VGH eine Normenkontrollklage einreicht. Aber weil ihm der bisherige Konsens – einstimmige Voten im Kreistag am 30. September und im Kreisausschuss am 10. November – wichtig sei, spreche er sich dafür aus, mit einer erneuten Kreisausschuss-Vorlage im Kreistag am 15. Dezember den Beschluss vom 30. September zu konkretisieren. Görig: „Mir ist der Konsens in dieser Frage äußerst wichtig, deshalb sollte man nicht über Gutachten streiten, sondern besser die Gemeinsamkeit bewahren.“

Hintergrund ist ein Rechtsgutachten, das nach Aussagen der CDU Veranlassung gebe, einen erneuten Beschluss herbeizuführen. Landrat Görig kennt dieses Gutachten nicht und fragt, in wessen Auftrag und von wem es ausgefertigt worden sei. Er fordert die CDU auf, ihm das Gutachten umgehend zur Verfügung zu stellen, damit man es prüfen könne. Görig zitiert aus dem Protokoll der Kreistagssitzung vom 30. September: „Der Kreistag bittet den Kreisausschuss, sich bei der Landesregierung für die zügige Einberufung des „Hessischen Flüchtlingsgipfels“ und für die Durchsetzung einer vollständigen Kostenerstattung einzusetzen.“ Der entsprechende Handlungsauftrag im Votum des Kreistags lautete: „Der Kreisausschuss wird ermächtigt, zur Durchsetzung der vollständigen Kostenerstattung alle hierzu notwendigen rechtlichen Schritte einzuleiten.“ – Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen.

Genau dies – Einleitung aller notwendigen rechtlichen Schritte - werde nun mit dem Gang zum Verwaltungsgerichtshof unternommen. Den Auftrag habe der Kreisausschuss am 10. November – ebenfalls einstimmig – erteilt. „Eindeutiger geht es nicht“, kommentiert Landrat Görig. Der Antrag war im Kreistag im September zunächst als Resolution durch die FDP eingebracht worden und auf breite Zustimmung gestoßen. Innerhalb der Debatte wurde dieser FDP-Antrag mit Zustimmung aller Anwesenden um die Ermächtigung des Kreisausschusses, den Rechtsweg zu beschreiten und auf der vollständigen Kostenerstattung zu bestehen, erweitert.

Landrat Görig sieht nach den Beratungen im Hauptausschuss des Kreistages am 18. November weiterhin Konsens und „keinen Sinneswandel“ – weder bei SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Freien Wählen, nicht bei der FDP und bei den Linken. Auch CDU-Fraktionsvorsitzender Stephan Paule habe in Lauterbach erklärt, sie seien nach wie vor für die Klage, die CDU wolle nur Rechtssicherheit. Der Landrat geht deshalb davon aus, dass bei einer erneuten Abstimmung im Kreistag am 15. Dezember zur Konkretisierung der bereits bestehenden Ermächtigung wieder alle Fraktionen für die Interessen des Landkreises votieren werden. Die Klage muss mit allen sehr komplexen Bestandteilen spätestens am 24. Dezember in Kassel im VGH vorliegen. +++ fuldainfo


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