
Der frühere Chefjurist im Bundespräsidialamt, Stefan Pieper, hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen den von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) geplanten Ablauf der Kabinettsumbildung geäußert. Gegenüber der „Rheinischen Post“ sagte Pieper, der „saubere Weg“ sei, dass die Amts- und Geschäftsübernahme erst nach der Vereidigung der neuen Minister erfolge.
Die Übernahme der Amtsgeschäfte ohne vorherige Vereidigung bezeichnete der Verfassungsrechtler als „verfassungsrechtlich unsauber“. Nach seiner Auffassung wäre der rechtlich einwandfreie Weg die Einberufung einer Sondersitzung des Bundestags, damit die Vereidigung trotz der parlamentarischen Sommerpause stattfinden kann.
Pieper erklärte weiter, ihm sei kein vergleichbarer Fall bekannt, in dem ein Minister bereits ernannt worden sei, die Vereidigung im Bundestag wegen der Sommerpause aber zunächst nicht habe erfolgen können. Zugleich verwies er darauf, dass Handlungen eines noch nicht vereidigten Ministers nach überwiegender juristischer Auffassung dennoch rechtsgültig seien.
Als Alternative nannte der frühere Bundespräsidialamtsjurist die Möglichkeit, bis zur Vereidigung der neuen Minister auf die bestehenden Vertretungsregelungen innerhalb der Bundesregierung zurückzugreifen.
Die von Merz angekündigte Umbildung der Bundesregierung soll in der kommenden Woche formal vollzogen werden. Aus der CDU war zuletzt zu hören, dass eine Sondersitzung des Bundestags in der Sommerpause nach Möglichkeit vermieden werden solle, auch um zusätzliche Kosten zu verhindern. +++

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