Union legt Eckpunkte zur Reform der Vorstandsvergütung vor

Geld

Berlin. Die Rechtspolitiker der Unionsfraktion im Bundestag beraten am Dienstag erstmals Eckpunkte für eine Reform der Vorstandsvergütung. Das Positionspapier, aus dem das "Handelsblatt" zitiert, sieht drei konkrete Maßnahmen vor, darunter auch eine steuerliche: So soll die Abzugsfähigkeit von Vorstandsvergütungen auf jene beschränkt werden, die auch im Inland verteuert werden.

Die Gehälter von Vorständen, die hingegen den überwiegenden Teil des Jahres im Ausland arbeiten und dort besteuert werden, sollen nicht mehr als Betriebsausgaben angesetzt werden können, heißt es der Zeitung zufolge in dem Positionspapier. Eine generelle Begrenzung der Absetzbarkeit von Vorstandsgehältern, wie sie die SPD vorgeschlagen hat, lehnt die Union ab. "Das wäre ein verfassungswidriger Systembruch", sagte Heribert Hirte, Rechtspolitiker der Unionsfraktion und Verfasser der Eckpunkte, dem Blatt. Die Union legt auch konkrete Vorschläge für mehr Transparenz vor. Künftig solle die Hauptversammlung eines Unternehmens über "das vom Aufsichtsrat vorgelegten Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder" entscheiden. Dabei solle auch transparent werden, welche Gesamtbezüge höchstens möglich sind, "aufgeschlüsselt nach dem Vorsitzenden des Vorstands, dessen Stellvertreter und einem einfachen Mitglied des Vorstands".

Um Umgehungen zu vermeiden, sollen die Transparenzvorgaben des Handelsgesetzbuchs "auf die drei bestbezahlten Mitarbeiter jenseits des Vorstands ausgeweitet" werden. Damit würden auch Angestellte unter die Regelung fallen. Sie würden oft über Erfolgsbeteiligungen weit mehr als ein Vorstand verdienen, sagte Hirte. Als dritte Maßnahme sollen Minderheitsaktionäre die Möglichkeit bekommen, in Streitfällen ein externes Gremium anzurufen. Hirte schlägt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen vor, die die Angemessenheit der Vergütung anhand der Vergütung in der mittelständischen Wirtschaft ermitteln könnte. +++


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1 Kommentar

  1. Im Anbetracht der wachsenden sozialen Ungleichheit bei Einkommen und Vermögen (vgl. hierzu auch https://www.freitag.de/autoren/sigismundruestig/die-ungleichheits-luege-geht-um ) ist es unabdingbar, auch die Exzesse bei Gehältern, Boni und Abfindungen endlich wieder einzudämmen. Nicht zuletzt auch in Anbetracht der "Leistungen" unserer Wirtschaftsführer (Deutsche Bank, VW, Linde, ...). Der von der SPD präferierte Weg, dies über Begrenzung der steuerlichen Absetzungsmöglichkeiten anzugehen, ist ein gangbarer Weg.
    Wenn der Bundesfinanzminister Schäuble bisher gegen eine gesetzliche Regulierung argumentiert hat und stattdessen für "Anstand" (ausgerechnet Schäuble!) und eine "freiwillige Selbstverpflichtung" der betroffenen Manager wirbt, war das wenig glaubwürdig:
    Erstens hatte Schäuble noch 2012 aus guten Gründen für eine gesetzliche Regulierung dieser Exzesse plädiert.
    Zweitens hat sich ja erst im Finanzsektor gezeigt, dass die Betroffenen entsprechende - offensichtlich unzureichende - Regulierungsversuche (hier: "Deckelung der Boni" auf EU-Ebene) ohne Scham trickreich umgehen: bei der Deutschen Bank (ausgerechnet dort!) hat man mal als Ausgleich locker die Jahres-Gehälter von 1100 Mitarbeitern um durchschnittlich 270.000 Euro aufgestockt! Das ist also der Schäuble-Weg!
    Offensichtlich wollte Schäuble nur mal wieder Gabriel und der SPD einen reinwürgen. So ist dieser alte, verbitterte Mann eben gestrickt!
    Aber wer hört schon noch auf diesen "falschen Fuffziger"! Vielleicht die Kanzlerin, wenn er gerade mal nicht an Putschplänen arbeitet?
    Nicht einmal mehr die CDU, die jetzt einen eigenen Vorschlag präsentierte. Dieser liest sich allerdings wie eine Mogelpackung!

    Mein Tip:
    http://youtu.be/0zSclA_zqK4
    http://youtu.be/-5X2P5J6MiA
    http://youtu.be/QqoSPmtOYc8
    Was sagt der Bundestag?
    http://youtu.be/QGOx8I0COYg
    Viel Spaß!

    PS: Übrigens, nach dem antiken, griechischen Philosophen Platon sollte "niemand mehr als das 4-fache des Vermögens eines anderen besitzen". Gar nicht so dumm!

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