Leistungen gem. § 3 AsylbLG erhalten Flüchtlinge/Leistungsberechtigte für sogenannte Grundleistungen, um ihren Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts zu decken (notwendiger Bedarf). Zusätzlich werden ihnen Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens gewährt (notwendiger persönlicher Bedarf). Diese Leistungen erhalten die Flüchtlinge/Leistungsberechtigte in den ersten 15. Monaten nach ihrer Einreise.
Leistungen gem. § 3 AsylbLG erhalten diejenigen Flüchtlinge/Leistungsberechtigten, die sich entsprechend seit 15 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung im Bundesgebiet aufhalten und die Dauer des Aufenthalts nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben. Der Leistungsumfang richtet sich hier nach dem SGB XII (Grundsicherungsleistungen – u.a. auch als analog HARZ IV/SGB II zu sehen).
Der Umzug für die folgenden Unterkünfte findet wie folgt statt:
1. Notunterkunft Kelley Barracks in Darmstadt, in der 20. Kalenderwoche Umzug der noch verbliebenen 16 Flüchtlinge nach Darmstadt Starkenburgkaserne.
2. Notunterkunft Herkules-Center in Bad Hersfeld, am 23. Mai Umzug der noch verbliebenen 47 Flüchtlinge nach Kassel-Calden.
3. Notunterkunft Toom-Baumarkt in Bebra, am 23. Mai Umzug der noch verbliebenen 69 Flüchtlinge nach Kassel-Calden.
4. Notunterkunft Gewerbehalle in Langen, am 23. Mai Umzug der noch verbliebenen 202 Flüchtlinge nach Büdingen.
5. Notunterkunft REWE- Markt in Großenlüder, am 25. Mai Umzug der noch verbliebenen 98 Flüchtlinge nach Neustadt.
6. Notunterkunft Proviantamt in Fritzlar, am 25. Mai Umzug der noch verbliebenen 124 Flüchtlinge nach Stadtallendorf.
7. Erstaufnahmeeinrichtung Veterinäramt Druseltalstraße in Kassel Marbachshöhe, am 27. Mai Umzug der noch verbliebenen 91 Flüchtlinge nach Kassel-Niederzwehren.
8. Notunterkunft Mainhausen, am 30. Mai Umzug der noch verbliebenen 47 Flüchtlinge in das American Arms Hotel, Wiesbaden.
9. Notunterkunft China MESSE Park in Schwalmstadt-Ziegenhain, am 30. Mai Umzug der noch verbliebenen 90 Flüchtlinge nach Stadtallendorf
10. Erstaufnahmeeinrichtung Limburg-Staffel, in dem Zeitraum vom 30. bis zum 31. Mai Umzug der noch verbliebenen 256 Flüchtlinge nach Darmstadt.
11. Erstaufnahmeeinrichtung Motel Roadhaus in Kirchheim, in dem Zeitraum vom 30. bis zum 31. Mai Umzug der noch verbliebenen 313 Flüchtlinge nach Hanau.
12. Erstaufnahmeeinrichtung Feriensiedlung in Sontra, am 6. Juni Umzug der noch verbliebenen 148 Flüchtlinge nach Fuldatal-Rothwesten.
13. Erstaufnahmeeinrichtung Gartencenter in Kassel-Lohfelden, am 6. Juni Umzug der noch verbliebenen 152 Flüchtlinge nach Kassel-Calden.
14. Erstaufnahmeeinrichtung Druckereigebäude in Neu-Isenburg, in dem Zeitraum vom 6. bis zum 7. Juni Umzug der noch verbliebenen 440 Flüchtlinge nach Frankfurt/M. in das ehemalige Neckermann Gebäude.
15. Erstaufnahmeeinrichtung Kinderspielhalle in Korbach, am 11. Juni Umzug der noch verbliebenen 176 Flüchtlinge nach Kassel-Calden.
16. Notunterkunft Gewerbehalle in Eschwege, in dem Zeitraum vom 14. bis zum 15. Juni Umzug der noch verbliebenen 298 Flüchtlinge nach Hanau.
17. Erstaufnahmeeinrichtung ehemaliger Max-Bahr Baumarkt in Fulda, in dem Zeitraum vom 19. bis zum 20. Juni Umzug der noch verbliebenen 546 Flüchtlinge nach Kassel-Calden.
18. Erstaufnahmeeinrichtung Wetzlar Sportparkstraße, am 20. Juni Umzug der noch verbliebenen 129 Flüchtlinge in die Erstaufnahmeeinrichtung Gießen, Rödgener Straße.
19. Notunterkunft REWE-Markt in Herborn, in dem Zeitraum vom 23. bis 24. Juni Umzug der noch verbliebenen 277 Flüchtlinge nach Marburg-Cappel.
20. Notunterkunft Michelstadt, in dem Zeitraum vom 27. bis zum 28. Juni Umzug der noch verbliebenen 198 Flüchtlinge nach Hanau.
21. Erstaufnahmeeinrichtung Weilburg-Waldhausen, in dem Zeitraum vom 12. bis zum 13. Juli Umzug der noch verbliebenen 418 Flüchtlinge nach Babenhausen.









and then
Alles schön und gut. Aber was wird jetzt aus den Beschäftigten der Einrichtungen wie dem Max Bahr, die ja eine ganze Zeit lang Arbeit hatten?
Wird wohl so kommen, daß man diese Menschen jetzt entlässt und hofft, falls der Flüchtlingsstrom wieder anschwillt, daß diese Leute dann freudestrahlend wieder zurückkommen.
Kann man also nur im Sinne der Beschäftigten hoffen, daß der Deal zwischen Türkei und Deutschland irgendwann doch noch platzt und wieder Nachschub für die Erstauffnahmeeinrichtungen kommt. Aber so richtig will das jetzt wohl niemand. Viele sind froh, daß der Flüchtlingsstrom versiegt ist.
Und das obwohl die nun geschaffenen Einrichtungen ja eine Menge Geld kosten. Auch im Standbybetrieb! Wieviel wohl die nie genutzte Einrichtung in Eichenzell monatlich bzw. jährlich kostet?
Viele Fragen und wenig Antworten. Die Zukunft wird es zeigen.