Umzüge von Flüchtlingen: Standortkonzept wird nach und nach umgesetzt

Ehemaliger Max-Bahr Markt

Wiesbaden. Am 20. April 2016 hat der Hessische Minister für Soziales und Integration, Stefan Grüttner (CDU), das neue Standortkonzept der Hessischen Landesregierung vorgestellt. „Mit dem neuen Standortorganisationskonzept ist Hessen gut aufgestellt. Wir sind damit perspektivisch in der Lage, auf verschiedene Szenarien bei den Flüchtlingszugängen angemessen, geordnet und flexibel zu reagieren.“ Hessen könne so adäquat mit den derzeit vergleichsweise niedrigen Belegungszahlen umgehen, ohne parallel zu viel Leerstand zu haben; Zudem sei man in der Lage, auf einen unvorhersehbaren Anstieg der Anzahl von Menschen, die hier Schutz suchen, reagieren - und diese menschenwürdig unterbringen zu können, erläuterte der Minister. „Wir reduzieren unsere aktiven Einrichtungen auf insgesamt 19 Standorte dann mit rund 20.000 Plätzen. Parallel dazu behalten wir als passive Reserve, die wir in angemessener Zeit bei Bedarf aktivieren können, 20 Standorte mit rund 15.000 Plätzen bei“, so Grüttner zu den Planungen.

„Wir haben den unvorhersehbar starken Anstieg der Zahlen im vergangenen Jahr gut gemeistert und Obdachlosigkeit vermieden. Wir haben es in einer gewaltigen Gemeinschaftsleistung mit den Kommunen und vielen Helferinnen und Helfern und den Hilfsorganisationen geschafft, 80.000 registrierte Zugänge plus etwa 36.000 Menschen, die von Hessen aus weitergeleitet wurden, unterzubringen. Der Preis dafür waren aber auch Kraftakte im Rahmen von Katastrophenschutzbefehlen, mittels derer Unterkünfte für 1.000 Menschen - mehr oder weniger über Nacht -, von den Kommunen Hand in Hand mit uns, aus dem Boden gestampft werden mussten. Dafür danke ich im Namen der Hessischen Landesregierung nochmals allen Beteiligten“, so Minister Grüttner. Ziel des neuen Standortkonzeptes sei die Vermeidung von kurzfristigen wesentlichen Erhöhungen von Zuweisungen an die Kommunen und damit deren Entlastung sowie die Vermeidung der genannten Katastrophenschutzbefehle in der Zukunft. Mit den Einrichtungsleitern und den politisch Verantwortlichen in den Kommunen, wurde im Vorfeld hierzu kommuniziert. Die Flüchtlinge werden von den Einrichtungsleitungen und über Aushänge, auf denen auch Ansprechpartner für sie benannt sind, informiert. So werden etwa die 546 Flüchtlinge im ehemaligen Max-Bahr-Baumarkt-Gebäude in Fulda, im Zeitraum von 19. bis zum 20. Juni 2016 sowie die 47 Flüchtlinge im Herkules-Center in Bad Hersfeld am 23. Mai diesen Jahres, nach Kassel-Calden umziehen.

Landkreis Fulda: 2015 Gesamtaufwendungen in Höhe von 12,7 Millionen Euro

Wie der Landkreis Fulda fuldainfo auf Anfrage mitteilte, hatte er für den Bereich "Hilfen für Asylbewerber" im Haushaltsjahr 2015, Gesamtaufwendungen in Höhe von 12,7 Millionen Euro. Durch das Land Hessen wurden ca. 7,2 Millionen Euro erstattet. Somit blieb ein Zuschussbedarf von 5,5 Millionen Euro, der durch den Landkreis zu decken war. Die Aufwendungen setzen sich größtenteils wie folgt zusammen: Grundleistungen gem. §3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) 7,3 Millionen Euro, Leistungen bei Krankheit und Schwangerschaft gem. § 4 AsylbLG 2,1 Millionen Euro, Leistungen in besonderen Fällen gem. §2 AsylbLG 1,3 Millionen Euro, Sozialbetreuung 0,8 Millionen Euro. Zusätzlich wurden freiwillige Leistungen, beispielsweise für Deutschkurse, in Höhe von rund 89.000 Euro erbracht. Aufgrund der steigenden Anzahl an Asylbewerber, sind für das Jahr 2016, Aufwendungen in Höhe von ca. 23,48 Millionen Euro im Haushaltsplan des Landkreises Fulda veranschlagt.

Die Stadt Fulda erläuterte, dass die - mit großer Wahrscheinlichkeit - ganz erheblichen Kosten für die Integration von Flüchtlinge, welche die Kommunen - also auch die Stadt Fulda - tragen müssen, sich noch nicht abschätzen lassen. Dies, da bei vielen Flüchtlingen noch nicht einmal das Antragsverfahren beendet ist (wegen des Antragsstaus beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Kosten für Kinderbetreuung, Schule und Erwachsenbildung). In diesem Sinne würden die Kosten erst nach und nach sichtbar sowie für den städtischen Haushalt spürbar werden. So stehen auf der „Haben“-Seite: 216.000 Euro, die die Stadt als Sonderzahlung aus dem Landesausgleichsstock bekommen hat sowie erhöhte Schlüsselzuweisungen (aufgrund der gestiegenen Einwohnerzahl). Das wird aber erst im Jahr 2017 wirksam werden, hieß es auf Anfrage von fuldainfo. +++ fuldainfo

Erläuterungen zu § 3 und § 2 Asylbewerberleistungsgesetz und alle Daten der Notunterkünfte auf der nächsten Seite


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1 Kommentar

  1. Alles schön und gut. Aber was wird jetzt aus den Beschäftigten der Einrichtungen wie dem Max Bahr, die ja eine ganze Zeit lang Arbeit hatten?

    Wird wohl so kommen, daß man diese Menschen jetzt entlässt und hofft, falls der Flüchtlingsstrom wieder anschwillt, daß diese Leute dann freudestrahlend wieder zurückkommen.

    Kann man also nur im Sinne der Beschäftigten hoffen, daß der Deal zwischen Türkei und Deutschland irgendwann doch noch platzt und wieder Nachschub für die Erstauffnahmeeinrichtungen kommt. Aber so richtig will das jetzt wohl niemand. Viele sind froh, daß der Flüchtlingsstrom versiegt ist.

    Und das obwohl die nun geschaffenen Einrichtungen ja eine Menge Geld kosten. Auch im Standbybetrieb! Wieviel wohl die nie genutzte Einrichtung in Eichenzell monatlich bzw. jährlich kostet?

    Viele Fragen und wenig Antworten. Die Zukunft wird es zeigen.

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