Trinkwassernotstand in Petersberg und Teilen Fuldas – Trockenheit bringt Wasserversorgung an ihre Grenzen

Wasserschlauch

Die anhaltende Trockenheit und Temperaturen von 30 Grad und mehr setzen die Wasserversorgung in der Region zunehmend unter Druck. In Petersberg ist am 10. August 2026 der Trinkwassernotstand festgestellt worden. Zeitgleich hat die Stadt Fulda mit sofortiger Wirkung den Trinkwassernotstand für die Stadtteile Dietershan und Bernhards erklärt. Die beiden Maßnahmen stehen unmittelbar miteinander in Verbindung: Die Tiefbrunnen, aus denen Dietershan und Bernhards mit Wasser versorgt werden, befinden sich auf dem Gebiet der Gemeinde Petersberg. Zugleich ist dort ein Tiefbrunnen ausgefallen. Die gemeindlichen Hochbehälter sind nach Angaben der Gemeinde Petersberg inzwischen an ihre Grenzen gekommen, während der aktuelle Verbrauch die Fördermenge der Wasserwerke übersteigt.

Seit Wochen laufen die Pumpen in den Petersberger Wasserwerken auf Hochbetrieb. Doch der dringend benötigte Niederschlag bleibt aus. Auch für die kommenden Tage ist kein nennenswerter Regen angekündigt. Die Trockenheit belastet damit nicht mehr nur Gärten, Wiesen und landwirtschaftliche Flächen, sondern zunehmend die öffentliche Wasserversorgung. Verbrauchsspitzen konnten in der Vergangenheit teilweise dadurch abgefangen werden, dass Petersberg Wasser von anderen Versorgern zukaufte. Unter den derzeitigen Bedingungen ist dieses Instrument allerdings nicht mehr zuverlässig verfügbar, weil nahezu alle Versorger mit den Folgen des Extremwetters zu kämpfen haben.

„Solche Verbrauchsspitzen konnten wir in der Vergangenheit einigermaßen abgefangen, indem wir Wasser von anderen Versorgern zukaufen konnten“, erklärt Petersbergs Bürgermeisterin Claudia Brandes. Die Zukäufe seien inzwischen nicht dauerhaft möglich und könnten abhängig von der jeweiligen Lage eingestellt werden. Damit wächst der Druck, den Verbrauch unmittelbar zu reduzieren.

Für die Gemeinde geht es dabei nicht allein um eine möglichst sparsame Nutzung des Trinkwassers. Im Ernstfall könnte auch die Löschwasserversorgung betroffen sein. „Wenn wir jetzt nicht handeln, könnte es passieren, dass im Falle eines Feuerwehreinsatzes nicht genügend Löschwasser verfügbar ist. Deswegen müssen wir dringend dafür sorgen, dass der Verbrauch gesenkt wird“, sagt Brandes.

Die Stadt Fulda begründet ihre parallel getroffene Entscheidung ebenfalls mit der angespannten Versorgungssituation und dem Ausfall eines Tiefbrunnens. Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld und Bürgermeister Dag Wehner bitten die Bevölkerung in Dietershan und Bernhards um Verständnis für die Einschränkungen. „Wir sind uns bewusst, dass diese Verordnung einen Eingriff in die persönliche Lebensführung darstellt. Angesichts der aktuell extremen Witterung sowie des Ausfalls eines Tiefbrunnens sehen wir aber keine andere Möglichkeit, um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen“, erklären Wingenfeld und Wehner.

Für die Einwohnerinnen und Einwohner der betroffenen Gebiete bedeutet der Trinkwassernotstand konkrete Einschränkungen im Alltag. In Petersberg ist es seit dem 10. August verboten, zwischen 8 und 20 Uhr Blumen und Pflanzen im heimischen Garten mit Wasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz zu bewässern. Rasenflächen dürfen überhaupt nicht mehr bewässert werden. Auch das Befüllen von Pools und künstlichen Teichen ist untersagt. Das Waschen von Autos mit Wasser aus dem öffentlichen Netz ist ebenfalls nicht mehr erlaubt. Wer dagegen eine bereits gefüllte Zisterne besitzt, darf das dort gespeicherte Wasser weiterhin nutzen. Voraussetzung ist, dass es sich nicht um Wasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz handelt.

Auch die Gemeinde selbst reduziert den Wasserverbrauch. Die gemeindlichen Grünanlagen werden nicht mehr bewässert, ebenso die Fußballplätze. Eine Ausnahme bilden das Waidesgrundstadion und der Sportplatz Steinhaus, die über eigene Wasserkreisläufe verfügen. Die Tennisplätze dürfen höchstens fünf Minuten pro Stunde bewässert werden. Der Wasserspielplatz in Margretenhaun wird geschlossen. In Steinau kann der Wasserspielplatz dagegen geöffnet bleiben, weil dort eine eigene Wasserversorgung vorhanden ist.

Das Freibad Waidesgrund bleibt zunächst geöffnet. Sollte sich die Situation weiter verschärfen, behält sich die Gemeinde jedoch vor, auch das Freibad zu schließen. Gleichzeitig steht Petersberg nach eigenen Angaben in engem Austausch mit den Nachbarkommunen und anderen Wasserversorgern in der Region, um die Entwicklung der Wasserversorgung und der Wetterlage zu beobachten.

Für Dietershan und Bernhards gelten aufgrund ihrer besonderen Versorgungssituation ebenfalls weitreichende Verbote. Dort darf Wasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz unter anderem nicht zur Bewässerung von Rasenflächen, öffentlichen oder betrieblichen Grünanlagen sowie von nicht erwerbsmäßig genutzten Gärten und Kleingärten verwendet werden. Dies gilt auch für Bäume und Sträucher. Eine Ausnahme ist möglich, wenn eine Bewässerung zur Abwehr bleibender Schäden an Grünanlagen zwingend erforderlich ist. Eine solche Abwehrbewässerung darf jedoch nicht zwischen 10 und 20 Uhr erfolgen und höchstens zweimal pro Woche durchgeführt werden.

Auch das Be- und Nachfüllen von Zisternen ist in Dietershan und Bernhards eingeschränkt. Nicht erlaubt ist dies, wenn das gesammelte Wasser nicht für eine notwendige Abwehrbewässerung oder für die Verwendung im Haushalt vorgesehen ist. Das erstmalige Befüllen und Nachfüllen von Wasserbecken, Schwimmbecken und künstlichen Teichen ist ebenfalls verboten.

Für Sportanlagen gilt in den beiden Fuldaer Stadtteilen ebenfalls eine zeitliche Einschränkung. Zwischen 10 und 20 Uhr dürfen sie nicht bewässert oder befeuchtet werden. Auf Sand- und Kunstrasenplätzen, zu denen auch Tennissandplätze zählen, ist tagsüber allerdings eine höchstens fünfminütige Oberflächenbewässerung pro Stunde und Platz möglich. Auch das Waschen privater Pkw außerhalb von Fahrzeugwaschanlagen ist untersagt. Für landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzte Flächen sowie für den Erwerbsgartenbau gilt zwischen 10 und 20 Uhr ein Beregnungsverbot.

Die Wasserversorgung der Haushalte und sonstigen Verbraucher in Bernhards und Dietershan erfolgt über die RhönEnergie Fulda. Das Unternehmen bittet die betroffenen Kunden deshalb, die geltenden Einschränkungen konsequent einzuhalten. „Für die Menschen in Bernhards und Dietershan ist wichtig zu wissen, dass die Einschränkungen der Gemeinde Petersberg im Wesentlichen auch für sie gelten“, erklären die RhönEnergie-Geschäftsführer Martin Heun und Dr. Arnt Meyer. Die RhönEnergie unterstütze die Stadt Fulda und die Gemeinde Petersberg bei der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen. Gleichzeitig bitten Heun und Meyer alle Verbraucherinnen und Verbraucher darum, mit der Ressource Trinkwasser besonders verantwortungsvoll umzugehen.

Die Regelungen in Petersberg gelten bis auf Weiteres für die Ortsteile Petersberg, Steinau mit Götzenhof, Marbach, Steinhaus und Haundorf. Margretenhaun ist ausgenommen, weil dort ein anderer Wasserversorger zuständig ist. Für Dietershan und Bernhards gilt die Anordnung der Stadt Fulda ebenfalls bis auf Weiteres. Wichtig ist dabei die Abgrenzung zum übrigen Stadtgebiet: Für die anderen Fuldaer Stadtteile wird mit der aktuellen Regelung kein Wasserversorgungsnotstand festgestellt. Dort bleiben die bisherigen Bestimmungen zur Trinkwasserversorgung unverändert.

Verstöße gegen die angeordneten Einschränkungen können sowohl in Petersberg als auch in den betroffenen Fuldaer Stadtteilen Konsequenzen haben. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Das Ordnungsamt der Gemeinde Petersberg wird regelmäßig kontrollieren, ob die Verfügung eingehalten wird. Darüber hinaus können die Gemeindewerke den Wasserverbrauch auf Auffälligkeiten hin überwachen.

Die Maßnahmen sind ausdrücklich nicht als kurzfristige Empfehlung gedacht. Sie sind eine verbindliche Reaktion auf eine Versorgungslage, in der die Kombination aus anhaltender Trockenheit, hohen Temperaturen, gestiegenem Wasserverbrauch und dem Ausfall eines Tiefbrunnens die Reserven zunehmend belastet. Wie lange der Trinkwassernotstand bestehen bleiben muss, hängt von der weiteren Entwicklung des Verbrauchs und der Niederschlagssituation ab. Das Ende des Trinkwassernotstands soll jeweils öffentlich bekanntgegeben werden.

Bürgermeisterin Claudia Brandes weiß um die erheblichen Einschnitte, die die Regelungen für die Bevölkerung bedeuten. „Wir wissen: Diese Maßnahme bedeutet große Einschränkungen für die Bürger. Uns wäre ein anderer Weg auch lieber gewesen. Aber nur so können wir gemeinsam erreichen, dass der Wasserverbrauch jetzt spürbar sinkt. Wir bitten alle Petersberger um Verständnis und um Mithilfe“, sagt sie.

Die vollständige Verfügung der Gemeinde Petersberg mit allen Folgen und Regelungen ist auf der Internetseite der Gemeinde einsehbar. Für Fragen steht das Ordnungsamt unter der Telefonnummer (0661) 6206-16 sowie per E-Mail unter ordnungsamt@petersberg.de zur Verfügung. Die komplette Bekanntmachung der Stadt Fulda einschließlich möglicher Ausnahmeregelungen ist unter www.fulda.de/bekanntmachungen abrufbar.

Damit wird die angespannte Wassersituation in der Region inzwischen unmittelbar sichtbar. Während die Hitze den Wasserbedarf seit Wochen hochhält, bleiben die natürlichen Zuflüsse aus. In Petersberg reichen die verfügbaren Fördermengen nicht mehr aus, um den aktuellen Verbrauch dauerhaft abzudecken. Für Bernhards und Dietershan verschärft der Ausfall eines Tiefbrunnens die Lage zusätzlich. Die beiden Kommunen reagieren deshalb nun mit nahezu zeitgleichen Einschränkungen – in der Hoffnung, dass der Verbrauch schnell genug sinkt, damit die Trinkwasserversorgung auch unter den anhaltend schwierigen Bedingungen gesichert werden kann. +++


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