Stadt Fulda und katholische Kirche treffen Vereinbarung für neuen Kindertagesstätten-Betriebsvertrag

Personen auf dem Foto (v.li.): Stefan Mölleney (Leiter des Amtes für Jugend, Familie und Senioren, Stadt Fulda), Fuldas Bürgermeister Dag Wehner, Gudrun Spiegel-Klüber (Dezernentin Service/Aufsicht kirchl. Rechtsträger, Bistum Fulda), Gerhard Stanke, (Diözesanökonom/Leiter Fachbereich Ressourcen, Bistum Fulda). Foto: Pressestelle Stadt Fulda

Die Stadt Fulda und das Bistum Fulda setzen ihre gute und bewährte Zusammenarbeit im Bereich der Kita-Trägerschaft auch in Zukunft fort. Kommune und Kirche haben dafür eine neue Aufteilung der Kita-Betriebskosten vereinbart. Dabei wurde der Finanzierungssatz für die insgesamt neun katholischen Kindertagesstätten im Fuldaer Stadtgebiet neu geregelt.

Das Bistum Fulda, in Vertretung der katholischen Kirchengemeinden und Kita-Träger im Fuldaer Stadtgebiet, und die Stadt Fulda haben sich auf die Neuregelung der Kindertagesstätten-Betriebsverträge einvernehmlich geeinigt.

Die Vereinbarung sieht vor, dass sich die katholische Kirche mit zehn Prozent an den laufenden Betriebskosten beteiligt, die nicht durch Elternbeiträge, Landeszuschüsse oder Ähnliches abgedeckt sind. Die Stadt Fulda als verantwortliche Kommune trägt die verbleibenden 90 Prozent.

Gute Zusammenarbeit von Stadt und Kirche

Fuldas Bürgermeister Dag Wehner dankte im Zusammenhang mit der Einigung auf die neuen Betriebsverträge der Katholischen Kirche im Bistum Fulda für die seit vielen Jahrzehnten bestehende gute und harmonische Zusammenarbeit sowie für die Bereitschaft, auch in erheblichem Umfang eigene Mittel der Kirche für die Kinderbetreuung einzusetzen.

Weil die katholische Kirche die Kindertagesstätten als freier Träger betreibt, gewährt das Land Hessen zudem eine höhere Landesförderung. Diese umfasst ein Volumen von 150.000 Euro, das jetzt zugunsten von Stadt und Kirche mit in die Kostenkalkulation einfließen kann. +++

Hintergrund

Die katholische Kirche betreibt im Bistum Fulda aktuell mehr als 100 Kindertagesstätten und unterstützt damit die Kommunen bei dieser wichtigen Aufgabe. Mit der Trägerschaft von Kindertagesstätten übernimmt die katholische Kirche neben dem christlichen Profil auch administrative und organisatorische Aufgaben und leistet damit einen erheblichen zusätzlichen finanziellen Beitrag zur Betriebskostenfinanzierung. Grundsätzlich ist die Vorhaltung von Kindergartenplätzen Aufgabe der Kommunen. Diese können die Verantwortung jedoch auf freie Träger wie etwa Kirchengemeinden, Wohlfahrtsverbände oder privatwirtschaftliche Träger übertragen.


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